Wie ist das mit Körperverletzungen durch Kampfsportler?

6 Antworten

Der Richter verlangt grundsätzlich, dass ein Kampfsportler sich mit Deeskalation auskennt und verlangt somit, dass er mit seinem Verhalten eine Handgreifliche Ausseinandersetzung aus dem Weg gehen kann. Also wenn er angegriffen wird und sich wehrt, kann er dennoch eine Strafe erwarten, da er die Auseinandersetzung nicht abwenden konnte. Zu dem weiß ein Kampfsportler, welche Folgen im gesundheitlichem Sinne seine Schläge und Tritte haben. Es gab mal einen Fall, da wurde eine Frau von einem betrunkenem Mann bedrängt und ein anderer Mann hat dies bemerkt. Er hat sich vor die hilflose Frau gestellt und den Betrunkenen zur Rede gestellt. Dieser griff den Mann an und dieser hat sich gewehrt. Der Helfer hat eine höhere Strafe bekommen, da er Gewalt angewendet hat und nicht deeskalierent gewirkt hat. Der Betrunkene wurde Strafmildernt behandelt, da er nicht zurechnungsfähig war. Ich glaube schon, dass es sich dann auf die Schwere der Tat auswirkt, wenn ein Kampfsportler vorsätzlich einen fertig macht. Aber mal eine andere Frage: Wie kommst du auf diese Frage? Wieso willst du das wissen? Hört sich an, als würdest du was planen.

das bezweifel ich, das einzige was zu befürchten ist ist ein lebenslanger ausschluss aus dem kampfsport. ansonsten kommt es dabei noch auf die umtände an. Wenn er sich einfach auf die straße stellt und irgendwen angreift ist es definitiv keine notwehr und das wars. wenn er vorher provoziert, angegriffen wird und sich verteidigt ikönnte er sich eventuell mit notwehr rausreden, vielleicht auch nicht, da er ja weiß das er gewinnt. wenn er aber grundlos angegriffen wird und sich verteidigt geht das klar das er den angreifer in grund und boden stampft^^ auch okay ist es wenn er sieht wie jemand anfängt wen anzugreifen und er den angreifer zerleght. Good Luck

Ich vermute du sprichst auf die Notwehr an.

http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

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Es ist so, dass du dich prinzipiell verteidigen darfst. Aber sobald du mehrere Möglichkeiten hast musst du die nehmen, welche dein Gegenüber möglichst wenig schadet und dich NICHT in UNNÖTIGE Gefahr bringt.

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Also Beispiel:

Betrunkener greift dich an und du hast keine Ahnung von Selbstverteidigung/Kampfkunst. Du greifst nach hinten bekommst eine Flasche zu greifen und schlägst zu. -> dein Gegenüber erhält schwere Wunden durch die Splitter -> dennoch fällt dies(vermutlich) unter Notwehr.

Fall2:

Selbes Szenario, nur bist du diesmal ein Schwarzgurt und dreifacher Weltmeister. Mit anderen Worten du hättest auch Möglichkeiten gehabt ihn "sanfter" außer Gefecht zu setzen. (Hebel....) -> du überschreitest also die Notwehr.

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Aber das wichtigste ist sich immer zu verdeutlichen: Vor Gericht und auf hoher See bist du alleine in Gottes Hand.

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p.s. bin kein Jurist, kann dies nur soweit erklären als ich mich dafür interessiere. (also jemand der Kampfkunst betreibt)

Das mit der höheren strafe ist wohl so. Kampfsportler sollten ihre Fähigkeiten auch nicht auf der Strasse anbringen es sei zur verteidigung und dann nur um den angreifer abzuwehren und nicht böswillig zu verletzen zb nachtreten wenn er schon am boden liegt.wenn rauskommt das du Kampfsport machst und du angefangen hast wirst du anders bestraft da bin ich mir sicher !!

Das konkrete Straßmaß ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Dazu zählen kriminelle Energie, Schwere und Folgen der Tat, Art der Tatbegehung, evtl. kriminelle Vorgeschichte,... Der Strafrahmen ergibt sich aus dem Gesetz.