Schnee vom Gehsteig - muß ich den auf jeden Fall auf unserem Grundstück entsorgen?
Wir sind für gut 50 m Gehsteig zuständig. Jetzt ist es allerdings so, dass der Schneepflug so räumt, dass er den Gehsteig mit dem Schmodder von der Strasse zuschiebt. Abgesehen von der bockschweren Arbeit liegen dann Splitt und Salz bei uns im Garten und das kanns ja auch nicht sein. Nachdem eine Rücksprache mit dem Fahrer erfolglos war, werde ich mich jetzt an die Gemeinde wenden. Kennt jemand die rechtliche Situation?
7 Antworten
Entscheidend ist, was die kommunale Satzung diesbezüglich aussagt - und ob man sich buchstabengetreu daran halten will. Die Entsorgung auf eigenem Grund kann durchaus verlangt werden, was ich persönlich allerdings für unzumutbar halte (gerade auch in Hinblick auf die Verunreinigung des eigenen Grundes durch den Giftstoffeintrag - vom Müll mal ganz abgesehen). Jedoch steht es den Eigentümern frei, mit der Beseitigung auf eigene Kosten einen Dienstleister zu beauftragen - denn genau um die Kostenersparnis geht es den Kommunen ja mit solchen Regelungen.
Du mußt ja nicht den GANZEN Gehweg freiräumen, sondern nur ca. 50 - 60 cm breit. Vielleicht hilft es, wenn Du sozusagen einen Schneewall am Straßenrand (aber auf dem Gehweg) aufschüttest, daß dann nicht mehr ganz so viel Schnee vom Pflug auf den Gehweg kommt. (Ich weiß ja nicht, wie breit Euer Gehweg ist.)
Aber: Räumen MUSST Du.
Das ist wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden...
das ist eine gute frage! zunächstmal ist die gemeinde für die räumung der geh- und radwege zuständig. fast alle gemeinden übertragen diese verpflichtung aber auf die grundstücksanlieger. geräumt werden muss so breit, dass sich zwei fußgänger begegnen können. einuige gemeinden schreiben 1 m vor andere gehen von 1,5 metern aus. beim räumen darf man den schnee nicht auf der fahrbahn oder auf fremden grundstücken entsorgen. das müsste im prinzip auch umgekehrt gelten. ich konnte allerdings jetzt auf die schnelle kein gerichtsurteil dazu finden. wenn euer gehweg breit genug ist, würde ich versuchen den schnee zur fahrbahn hin (nicht auf die fahrbahn) aufzuhäufen und so eine art schutzwall gegen die schneemassen des schneepfluges zu errichten. das funktioniert allerdings nur, wenn du die geforderte mindesträumbreite trotzdem einhalten kannst. ob ein rechtsstreit gegen die gemeinde erfolgversprechend ist, vermag ich nicht zu sagen. das problem ist auch, dass die meisten rechtschutzversicherungen kein verwaltungsrecht abdecken.
"beim räumen darf man den schnee nicht auf der fahrbahn oder auf fremden grundstücken entsorgen. das müsste im prinzip auch umgekehrt gelten."
Tja - dem ist leider nicht so.
Scheint in vielen Ortssatzungen üblich zu sein - was ich in umweltrechtlicher Hinsicht für äußerst fragwürdig halte. Immerhin ist das Schnee/Split/Abgasgemisch hochgiftig, und muss von den Kommunen teilweise sogar verpflichtend als Sondernüll entsorgt bzw. aufwendig gereinigt werden.
hast du denn entsprechende urteile gefunden? ich würde auch nicht gern öl, reifenabrieb, streusalz, split, san, asche etc. in meinem garten anreichern.
Direkte Urteile nicht, aber da die Umlage der Schneeräumpflicht auf die Anwohner rechtens ist, müssen die wohl ggfs. selbst für eine sachgerechte Lagerung und Entsorgung Sorge tragen, fürchte ich. Abhilfe: Wahlurne.
ja, das finde ich beim gehwegschnee auch nicht so schlimm bzw. nachvollziehbar. beim geschilderten fall mit dem schneepflug, der jegliche arbeit zunichte macht, finde ich es mindestens fragwürdig
Es gibt Bundesländer, da müssen die Anwohner sogar die Fahrbahn selbst räumen und den Schnee im Garten entsorgen.
glaub ich nicht
Gibt es denn eine andere Möglichkeit für den Fahrer, wohin der Schnee geschoben werden könnte? Dann würde ich auch auf jeden Fall bei der Gemeinde vorsprechen. Wie es rechtlich aussieht, weiß ich leider auch nicht, kenne aber das Problem mit dem vielen Schnee von vielen Wintern, bevor ich umgezogen bin. Damals haben wir die Schneehaufen im Garten so bald wie möglich abgetragen, wenn die Sonne schien.
Solche Kleinigkeit sind in der "Schneesatzung" der Gemeinde/Stadt geordnet und ist so wie bei meiner Tante nicht wünschenswert. Wer schmiert (nur gute Getränke) bekommt sogar die Hofzufahrt bestens geräumt und über die öffentliche Straße wird einmal rübergedonnert und gut ist. Nach wirklich höflicher Nachfrage beim Chef, wie viele Flaschen denn die Reinigung der öffentlichen Straße so kostet, wurde allerbest geräumt und jedesmal kippte der Streuer fast einen halben Q³-Meter vor das Tor.
Somit auf Jahre mit Split und Salz eingedeckt. Viel Glück.
50 cm sind nicht ausreichend. es müssen 1m - 1,50 m geräumt werden