Muss ich die Asphaltierung im Gehsteig vor dem eigenen Haus selbst bezahlen?
Hallo,
ich habe heute bemerkt, dass der Gehsteig einfach ein Riesenloch hat. Anscheinend fehlte unter dem Asphalt Erde und dadurch ist die Apshaltschicht eingestürzt.
Soll ich diesbezüglich mich an die Gemeinde wenden? Bekomme ich deswegen eine Strafe obwohl ich nichts dafür machen kann?
Muss ich diese Asphaltierung selbstbezahlen?
7 Antworten
In wie weit du dich an den Kosten beteiligen musst, kann ich dir nicht sagen.
Melde dies deiner Gemeindeverwaltung (Bauamt oder Ordnungsamt).
Die Reparatur muss die Gemeinde veranlassen.
Wenn Dir der Gehweg nicht gehört, bist Du auch nicht zuständig für eine Reparatur.
Allerdings solltest Du den Schaden melden, denn es kann sein das er grösser ist als das was man sieht und eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht.
Stadt/Gemeinde, die sind zur Instandhaltung bzw die Weiterleitung an das Straßenbauamt zuständig. Kosten kommen keine auf Dich zu, es sei denn, Du hättest die Straße alleine bezahlt, weil diese auf Deinem Grundstück liegt.
Der Gehsteig ist öffentliches Gelände. Die Reparatur bezahlst du bereits mit deinen Steuern (mit)
Soweit die Theorie.Sehr hilfreiche Antwort Herr Experte.
Ist komplett unterschiedlich geregelt. Für die Sicherheit der öffentliche Verkehrsflächen ist der Baulastträger zuständig, bei Gehwegen ist dies in der Regel die Gemeinde.
Melde es der Gemeinde und warte ab, was geschieht. Hat die Gemeinde dies per Satzung an die Anlieger abgetreten, wird sie dich hierüber informieren.
In die Verantwortung kannst du nur gezogen werden, wenn du in irgendeiner Weise dafür verantwortlich sein könntest. ( Abgrabung, Änderung der Entwässerung, mit zu schweren Dingen beladen/befahren)
Oder die Anlegung des Gehweges war dir bereits mit Baugenehmigung auferlegt und es handelt sich um dein Eigentum.
Für Ausbesserung der Gemeinde an Kosten beteiligen: evtl über die Hintertür in Form von Ausbaubeiträgen.
Aufhebung wird angestrebt: richtig, ist aber noch sehr weit vom Ziel entfernt.
Dafür gibt es immer noch Gemeinden, die von allen Eigentümern einen monatlichen Beitrag X fordern um eben keine Ausbaubeiträge einzufordern. Was die Gemeinde mit diesem Geld anstellt und wo es verwendet wird - daher die Hintertür.
Um die Hintertüren auszuschließen, sorry dafür bin ich zu viel mit Abrechnung von Baustellen beschäftigt.
Im Regelfall eine jährliche Begehung: hust. Theoretisch ja, Praktisch bei mir im Land eher die Ausnahme, wie die Regel. Gemacht wird nur, wo es brennt und wo der größte politische Druck am Größten ist.
Man sollte nie von sich auf andere Gegebenheiten schließen, und ja ich weiß was eine grundhafte Erneuerung ist.
Erster Teil,ja das ist auch Politik und ich habe mich tatsächlich auf Hessen,vornehmlich Raum RP Darmstadt bezogen.Letzter Satz,also kann eine Gehwegsausbesserung niemals Grundsanierung sein,sondern ist immer Gefahrenabwehr ,bzw.niederschwelliger Erhaltung und ist nie ! bundsweit über die Anlieger (mit) zu finanzieren,sondern aus Allgemeinmitteln des Haushaltes der Stadt oder Gemeinde aufzubringen.
Noch so ein Experte.Nur eine Grundsanierung kann u.U. nach der Straßenbeitragssatzung ( Aufhebung derselben wird weitgehend politisch angestrebt !) nach % und Nutzungsart auf die jeweilige Grundstücksfläche ,damit den Anlieger umgelegt werden.Eine Oberflächliche Ausbesserung und Instandhaltung ist keine Grundsanierung.Eine Grundsanierung ist eine tiefgehende Sanierung mit Auskofferung,aus ökonomischen Gründen meist Verlegung von verbrauchten Leitungen,insbesondere Kanalsanierungen.Der Unterbau der Straße,die Trag-und Feindecke ist dabei komplett neu aufzubauen.