Ich habe ein auf dem Gehsteig geparktes Auto angefahren, trage ich die alleinige Schuld?

9 Antworten

Ein wenig mehr an Hintergrundinformationen wäre hilfreich, letztlich hängt es von Details ab, wer wie viel Schuld bekommt.

Als Tipp: https://www.verkehrslexikon.de/Module/Mithaftung%20bei%20Parkverstoessen.php

"In der Rechtsprechung sind bei verkehrswidrigem Halten oder Parken je
nach der Schwere des Verstoßes und nach dem Grad der Behinderung
Mithaftungsquoten von 25 bis zu voller Haftung angenommen worden."


oder hier: https://www.gutefrage.net/frage/beschaedigung-am-parkenden-auto

HappyHund  26.10.2017, 14:34

Wenn du es mitten auf der Autobahn abstellst, ja. Ein falsch parkendes Auto auf dem Gehweg ist was anderes da kommst du damit nicht durch. 

SirKermit  26.10.2017, 15:08
@HappyHund

aus https://www.verkehrslexikon.de/Module/Mithaftung%20bei%20Parkverstoessen.php

"Die Mithaftung des verkehrswidrig parkenden Kfz-Halters und -Führers

Auch von einem haltenden bzw. parkenden Fahrzeug geht stets eine
gewissen Betriebsgefahr aus, so dass bei Parkvorgängen eine Mithaftung an eigenen und fremden Unfallschäden gegeben sein kann.

Dass die Betriebsgefahr umso höher bewertet werden muss, je gröber der Halt- oder Parkverstoß war, liegt dabei auf der Hand.

Andererseits begründet ein verkehrswidriges Halten oder Parken auch über die Berücksichtigung der Betriebsgefahr hinaus ein Mitverschulden."

auch http://www.aachener-zeitung.de/news/auto/mithaftung-bei-einem-unfall-durch-parken-im-halteverbot-1.766246

Da, soweit ich das erlesen konnte, keine klare Schilderung der tatsächlichen Situation vorliegt, lässt sich nicht mehr dazu sagen. "Anfahren" kann viele Ursachen gehabt haben.

Womit ist mir auch nicht klar.

Oder habe ich etwas überlesen?

Hi,

wie Du an den bisherigen Antworten gesehen hast, reichen die bis jetzt gegebenen Informationen maximal zur Aussage

"Es kommt drauf an."

  • War das Halten auf dem Gehweg an dieser Stelle erlaubt?
  • Gab es Halteverbote?
  • Unübersichtliche Stelle?

Im Normalfall solltest Du davon ausgehen, zumindest einen Großteil der Schuld zu bekommen, wenn das Auto "legal" dort geparkt wurde, vermutlich sogar die Alleinschuld.

LG

Für den Unfall? Ja, da es dein Fahrzeug war, welches in Bewegung war. Ob hier versicherungstechnisch dem Halter eine Teilschuld zugemessen wird, ist fallabhängig. Tendenziell aber eher nicht, sofern die Beschädigung des Fahrzeigs bei umsichtiger Fahrweise trotz der unzulässigen Abstellweise vermeidbar gewesen wäre.

kann man so nicht beantworten. Eigentlich ja, DU bist aufgefahren, aaaber stand das Auto evtl. im Halteverbot, an einer unübersichtlichen Stelle....???

Menuett  26.10.2017, 12:49

Auch ein im Halteverbot stehendes Auto darf man nicht beschädigen.

Es ist immer der Schuld, der in Bewegung ist, in diesem Fall du.