Mein Fitnessstudio diskriminiert Ausländer. Was kann ich rechtlich dagegen unternehmen?

13 Antworten

Theoretisch kann man dagegen klagen. Praktisch muss man die Vorwürfe aber auch wirklich stichhaltig beweisen können, also darf kein Zeuge umfallen.

In der Praxis gibt es aber auch noch ein anderes Problem. Häufig geht Diskriminierung nicht vom Betreiber sondern von anderen Gästen/Nutzern aus. Dann steckt der Betreiber in der Zwickmühle, wem er Hausverbot erteilen soll bzw. kann, ohne dass sich dann die andere Seite diskriminiert fühlt. Oder er sucht den Weg des geringsten Widerstands und schließt die Gruppe aus, von der er weniger Repressalien befürchtet.

Rassismus ist ein generelles weltweites Problem und kommt bei allen Nationalitäten vor. Darunter leiden müssen immer die, die aktuell in der Minderheit sind und/oder ihre Wurzeln in anderen Teilen der Erde haben.

Wir haben auch viele Nicht Deutsche und der meiste Ärger geht von den Arabern, Türken usw. aus.

Es sind nicht alle, aber 90%.

Es kann nicht sein, dass es nach deren Training aussieht, als habe eine Bombe eingeschlagen. Unser Studio kündigt denen nun die Verträge, wenn wir das melden und die Trainer sehen das. Ich habe auch schon viele gemeldet, die dachten das Studio ist ihres.

Ich finde die Maßnahme gut, wer sich benimmt, der darf auch trainieren.

Wolle281  05.06.2020, 13:41

Genau so. Die rausschmeißen, die sich danebenbenehmen, aber nicht von Vorneherein Leute ablehnen, die vielleicht ganz harmlos sind und nur Pech mit ihrer Hautfarbe haben.

Trizia  05.06.2020, 20:51
@Wolle281

Das wäre ja Rassismus. Und das ist der tommy40629 nun wirklich nicht. Er meldet sicher auch deutsche Ferkel.

earnest  06.06.2020, 17:49

Das halte ich für einen Hetzbeitrag.

Du bist nicht betroffen. Du kannst a) nichts dagegen tun und b) nicht von alledem beweisen.

AkirakirakiraL 
Beitragsersteller
 04.06.2020, 23:34

Zeugenaussagen sind ein klassisches Beweismittel.

Wenn du diesen Betrieb verklagen willst, musst du natürlich auch gerichtsfeste Beweise liefern. Nur auf deine Behauptung hin wird da gar nichts passieren.

Da hast du ganz schnell eine Klage wegen Geschäftsschädigung zu erwarten.

Prinzipiell, ja, es ist möglich dagegen zu klagen. Die Beweisführung ist aber schwierig. Weil, das Fitnessstudio darf Verträge eingehen, mit wem es will. Und darf auch die Mitgliedschaft verweigern, ohne dass dafür Gründe vorliegen. Das heißt, man muss nachweisen, dass eben aus im AGG genannten Gründen die Mitgliedschaft verweigert wurde. Und das dürfte schwierig werden.

Man müsste einfach nur 1 Deutschen und 1 Türken zum Vertragsabschluss hinschicken und sehen, wie unterschiedlich die Mitarbeiter reagieren.

Das reicht doch nicht. Dann werden andere Gründe vorgeschoben. Oder man sagt einfach gar nix. Das Studio muss ja nicht begründen, wieso es den Vertrag verweigert.

AkirakirakiraL 
Beitragsersteller
 05.06.2020, 19:39

Bei Erhöhung der Stichprobenzahl könnte es vielleicht aussagekräftig genug sein, oder?

ozz667  05.06.2020, 19:48
@AkirakirakiraL

Ich schätze, das wird eher nix. Da müsste man konkreter was in der Hand haben.