Schmerzensgeld bei Lungenschädigung durch Schimmel in der Wohnung

5 Antworten

Ist ganz schön kompliziert!

Meine laienhafte Darstellung des juristischen Wegs:

Nach BGB geht´s ja immer ums Verursacherprinzip. Der Verursacher hat einen Geschädigten so zu stellen, wie es vor der Schädigung war.

Da sich in Deutschland die technischen Vorschriften widersprechen, kommt´s im Ernstfall immer auf die Entscheidung des Gerichts an, auf die Stellungnahmen von Partei-Gutachtern, vom Gericht bestellten Sachverständigen und das Geschick der beteiligten Anwälte.

Man kann also mit der Drohung, evtl. vor Gericht zu gehen, ganz schön in die Sch... greifen!

Falls nämlich an Euerm Gericht in der letzten Zeit mal ein Präzendenzfall entschieden wurde, dann werdet Ihr wohl das gleiche Schicksal erleiden.

Zum technischen Problem:

Nach mehreren Wärmeschutzverordnungen und zuletzt der Enerieeinsparungsverordnung gibt es bei den technischen Vorschriften totales Chaos und katastrophale Widersprüche.

Euer Haus darf z.B. den verschiedenen Fassungen entsprechend zahlreiche "schlechte", d.h. wärmeableitende Bauteile haben, an denen sich dann auch Kondenswasser bilden kann.

Gleichzeitig muß der Luftwechsel je nach Größe und Benutzung bis zum Einfachen des gesamten Raumvolumens betragen, um die Feuchtigkeit aus dem Haus zu kriegen, damit eben kein Kondenswasser entsteht.

Der Luftwechsel kann in modernen Häusern deshalb nur noch noch mit einer mechanischen, gut gesteuerten Lüftungsanlage durchgeführt werden. Das wird in den meisten Fällen wiederum durch viel zu dichte Fenster und Türen verhindert. Lüftungen über Wärmetauscher sind leider noch recht selten.

Im Falle der ausreichenden Be- und Entlüftung (volle Pulle) schaffen es die von den Betreibern "sparsam" eingestellten Heizungen meistens nicht, die Luft so aufzuheizen, daß sie genug Feuchtigkeit vor dem Abtransport nach draußen aufnehmen kann.

Wenn Planer, Ersteller des Gebäudes bzw. Bauherr alle sich in der Baupraxis widersprechenden Vorschriften theoretisch eingehalten haben, kann denen keine Schuld zugewiesen werden. Dann ist es für die Justiz mit großer Sicherheit Schuld des Betreibers der Wohnung (= Mieters), daß Schimmel entstanden ist.

Hey.

Ich würde dir auch raten, damit zum Anwalt zu gehen. Der kann dich fachmännisch beraten, auch wenn es dann nicht zum Prozess kommen sollte.

Das kommt auf viele Faktoren an, aber wenn nicht nachgewiesen wird, dass genau dieser Pilz zur Erkrankung geführt hat, wird es schwierig. Wurde der Pilz in der Wohnung analysiert?

Um die Sache schnell zum Abschluß zu bringen, hätte ich dann gerne doch eine Zahl gewußt. Weder Versicherung noch ich möchten die Sache hinauszögern. ich hatte da allein für die Lungenschädigung mal an 5000,00 € gedacht. Ja, das die Schädigung am Schimmel lag, steht fest.

Das würde ich einen versierten Anwalt fragen. Der kann eine Forderung auch für Dich durchsetzen, u.U. auch ohne Gerichtsverfahren.