Wasserverbrauch um 75% gestiegen und jetzt drohen 400€ Nachzahlung: Ist sowas möglich?

7 Antworten

Nur mal als Überlegung:

Lief das Wasser in der alten Wohnung über eine eigene Uhr?

Läuft das Wasser in der neuen Wohnung über eine eigene Uhr?

Oder wurde/wird da anteilig abgerechnet? Z.B. nach Grundfläche!

Fährt der Vermieter die Heizung zu niedrig, weil es nicht richtig warm wird?

Steht die Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag?

Dass der Vermieter etwas umlegen darf, heißt noch nicht, dass er es auch wirksam getan hat. Es muss nämlich auch im Mietvertrag vereinbart worden sein, dass der Mieter für die Betriebskosten aufzukommen hat.

Dies geht aus §556 des Bürgerlichen Gesetzbuches hervor: „Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt.“ Können, aber nicht müssen!

wermusszahlen 
Beitragsersteller
 08.12.2015, 15:20

Hallo hausltr :) vielen Dank für deine Antwort!
1) Das Wasser lief und läuft auch jetzt über eine eigene Uhr

2) Wir müssen jetzt aber noch zusätzlich einen Grundkostenbeitrag für Heizkosten und Warmwasserkosten zahlen, der sich auf die Grundfläche der Wohnung bezieht.

3) Ich glaube, die Heizung ist so niedrig eingestellt, weil er meint, dass das reichen muss. Aber anscheinend zieht die Heizung dennoch total viele kWh, auch wenn es kaum richtig warm wird.

4) bei der Umlage der Betriebskosten kann ich nur die Kosten der Wohngebäudeversicherung nicht im Mietvertrag finden, der Rest steht da aber drin

anitari  09.12.2015, 08:34
@wermusszahlen

2) Wir müssen jetzt aber noch zusätzlich einen Grundkostenbeitrag für Heizkosten und Warmwasserkosten zahlen, der sich auf die Grundfläche der Wohnung bezieht.

Nicht zusätzlich, sondern anteilig an den Gesamtkosten der WW-Aufbereitung. Meist 30 %.

4) bei der Umlage der Betriebskosten kann ich nur die Kosten der Wohngebäudeversicherung nicht im Mietvertrag finden, der Rest steht da aber drin

Steht da evtl. Sach- und Haftpflichtversicherungen? Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung.

71 m³ Wasserverbrauch im Jahr ist bei 2 Personen noch im Durchschnitt.

Aber gut, wenn sich Euer Verbrauchsverhalten nicht sonderlich geändert hat sollte mal geprüft werden ob nicht irgend wo Wasser ungewollt "verbraucht" wird. Undichte Klo-Spülung ist so ein Kandidat wo täglich mehrere 100 Liter unbemerkt dahin rieseln können.

Zu den Kosten Insgesamt:

Größe der Wohnung?

Höhe der monatlichen Vorauszahlungen?

Abrechnungszeitraum?

Nutzungszeitraum?

Alles Faktoren die eine Rolle spielen bei der Abrechnung.

Zu geringe Vorauszahlungen oder Nutzungszeitraum überwiegend/ausschließlich in der Heizperiode sind, mal von Fehlern in der Abrechnung abgesehen, die Ursache für Nachzahlungen schlechthin.

lass die nebenkostenabrechnung genau prüfen. entweder durch einen anwalt oder durch den örtlichen mietverein.

Aufgrund einer ähnlichen Situation haben wir in jüngster Vergangenheit die Wasserverbräuche verschiedener Wohnungen mit verschiedener Belegung geprüft. Bei Wohnungen, die mit einer Person belegt sind, war der Wasserverbrauch immer zwischen 40 und 50 m³ pro Jahr. Bei zwei Personen ab ca. 80 m³ aufwärts. Insofern habt ihr wirklich noch einen günstigen Verbrauch und es stellt sich eher die Frage, weshalb ihr in der alten Wohnung zu zweit nur 20 m³ gebraucht habt.

Hattet ihr damals die Waschmaschine im Keller oder gab es einen anderen gut genutzten Wasseranschluss, der nicht über Eure Wasseruhr lief?

Wasser ist bei Euch mit 7,50 m³ für Frisch- und Abwasser ziemlich teuer, aber es gibt auch noch teurere Städte. War Eure Wohnung zuvor in der gleichen Stadt?

10 € pro Monat für die Heizung mehr, als ursprünglich veranschlagt, ist nicht wirklich viel. Jedes Haus ist anders (Mauewerk, Dämmung, Heizung, Art der Energie). Der Vermieter kann nur schätzen und da auch die anderen Bewohner des Hauses kräftig auf die Abrechnung Einfluss nehmen, habt ihr das nur begrenzt im Griff.

Wenn ihr jetzt die Abrechnung bekommen habt, habt ihr nicht nur 2 Wochen, sondern 30 Tage lang Zeit. Ansonsten hilft es vielleicht, mit dem Vermieter zu sprechen und anzufragen, ob er mit einer Ratenzahlung einverstanden wäre.

Die Vorauszahlung sollte ab dem nächsten Monat um ca. 30 € angehoben werden. Wenn Euch das zuviel ist, müsstet ihr eine günstigere Wohnung suchen.

Für 2015 ist diese Erhöhung schon zu spät. Da empehle ich Euch, Geld für die Nachzahlung anzusparen, damit ihr in ca. einem Jahr in der Lage seid, den wieder zu erwartenden Betrag aufzubringen.

1. Stimmt der Verbrauch? Wenn über Zähler abgerechnet wird, sind doch bestimmt Anfangs- und Endstand vorhanden. Es kann sich immer ein Fehler einschleichen.

2. Ist die Eichfrist der Zähler noch aktuell?

3. Bewegen sich die Zählwerke obwohl kein Abnehmer an ist?

Zum Thema "Grundkostenbeitrag":Heizung und Warmwasser werden nicht zu 100 % über den Verbrauch abgerechnet, in den meisten Fällen entfallen 30 % auf die Wohnfläche oder Heizfläche und 70 % auf den Verbrauch. Von daher wäre ein "Grundkostenbeitrag" für Warmwasser und Heizung völlig normal. Für viele erscheint es sicherlich unlogisch, wenn Warmwasser zum Teil über die Fläche abgerechnet wird...so schreibt es aber das Gesetz.