Schlussrechnung von einem Stromanbieter nach der Kündigung

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Also normalerweise werden die Zählerstände so eingepflegt, wie sie der Kunde mitteilt. Eine regelmäßige Ablesung des Stromzählers fällt nur im vorgegebenen Turnus an, wenn die Rechnungen erstellt werden d.h. einmal im Jahr, kann das sein, dass ihr gewechselt habt, in der Abrechnungszeit? Ich würde an deiner Stelle den Stromanbieter noch einmal anschreiben bzw. dass auch telefonisch noch mal reklamieren.

AleksaLis 
Beitragsersteller
 11.12.2011, 03:07

Vielen Dank für Ihre Antwort. Wir haben Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung genutzt. Telefonisch kann ich leider nichts erreichen. Habe schon versucht. Dann habe ich E-Mails und Fax geschickt. Alles hat nicht geholfen.

Sleepless111  11.12.2011, 03:15
@AleksaLis

Würde mich einmal interssieren, wo du da warst. Hab mal für zwei Stromanbieter gearbeitet und es kommt immer iwo zu Problemen, aber ein knappes halbes Jahr ist definitiv zu lange und es gibt immer eine Möglichkeit sich mit dem Netzbetreiber in Verbindung zu setzen, wenn ein Kunde schon mehrmals reklamiert hat! Vielleicht einmal an den Verbraucherschutz wenden...

Normalerweise werden die Dich bei einer Kündigung auffordern, den Zähler abzulesen.

Das ist ja auch wichtig für den neuen Lieferanten.

Die Oberaufsicht hat glaube ich die Bundesnetzagentur. Einfach mal nachfragen bei denen.

Welcher Anbieter ist es denn?

Wenn Du eine Telefon-Flatrate hast, dann schicke denen jeden Abend 50 - 100 Faxe.

Macht ja der Computer alleine. Das hilft.

Es geht um Discounter Strom von Energy2day. Wir hatten auch andere Probleme mit dem Lieferanten und wir sind froh, dass wir gewechselt haben.