Stromzähler ablesen bei Mieter/Besitzerwechsel
Wir haben im Dezember ein Haus erworben und teilten dies dem lokalen Stromanbieter auch mit. Seitdem stand das Haus leer und ist mittlerweile abgerissen. Im April wurde der Zähler abgelesen und demontiert. Nun erhielten wir eine enorme Stromrechnung (400 Euro), weil der Stromanbieter den Zählerstand vom Dezember "rechnerisch ermittelt hat". Wäre es nicht die Pflicht des Stromanbieters gewesen, uns aufzufordern, den Zählerstand abzulesen? Wer hat hier Beweislast? Eigentlich hätte er ja nach dem Auszug des Vorbesitzers, mit dem er den Vertrag vor uns hatte, ablesen müssen, oder? Danke für Eure Hilfe.
2 Antworten
Und ihr habt keinen Zählerstand abgelesen als ihr das Haus erworben habt? Gibt es vielleicht die Möglichkeit, bei Vorbesitzern einen Zählerstand von Dezember zu erhalten? Der Stromanbieter müsste meines Erachtens nach eine Abrechnung mit dem Vorbesitzer gemacht haben und diese auch noch im System haben. Wenn es vorher ein anderer Anbieter war, solltet ihr diese Info auch vom Vorbesitzer bekommen können.
Warum sollte der Anbieter Euch auffordern, den Zählerstand abzulesen. Bei der Übergabe werden routinemässig alle Zählerstände notiert, Verkäufer und Käufer bekommen eine Durchschrift des Ableseprotokolls, und der Käufer meldet sich mit diesem Stand an.