wer muss beim Auszug den Zählerstand dem Energieversorger melden?

8 Antworten

Du musst DEINEN Vertrag kündigen! Zum Vorteil ist, wenn man die Zählerstände mitteilt. DU musst also nachweisen, dass die Kündigung beim Stromanbieter eingegangen ist. Du bist also verantwortlich.

Willst Du jetzt eine Korrektur, bekommst Du diese nur wenn Du die Stände zum Auszug nachweisen kannst. Dies geht mit einer Kopie des Übergabeprotokolls. Falls Du nicht wirksam gekündigt hast und Dein Vertrag endet später mit nachweislichen Zählerstände, dann muss Du die Rechnung zahlen und das ganze zivilrechtlich mit dem Verursacher klären.

Jupp2017 
Beitragsersteller
 12.03.2019, 13:31

na, dann werde ich mal das Problem angehen, denn ich habe mir die Zählerstände nicht für 7 Monate hingelegt.

Jupp2017 
Beitragsersteller
 12.03.2019, 10:52

habe ich gemacht, die fristgerechte Kündigung hat mir der Versorger bestätigt !

Es geht nur um den Verbrauch, den ich via nomalem Brief gemeldet hatte an den Versorger, dieser als nicht erhalten meldet.

EinGast99  12.03.2019, 12:58
@Jupp2017

Dann sende eine Kopie vom Übergabeprotokoll und fordere die Korrektur. Hast Du keinen Nachweis über die Stände zum Mietende hast Du ein Problem.

Wenn Du damals den abgelesenen Zählerstand per Brief gemeldet hast, dann hast Du bestimmt noch eine Kopie des Schreibens, aus dem Dein Auszug hervorgeht.

Wenn der Vermieter ebenfalls einen abgelesenen Zählerstand in dem Zeitraum zugeschickt hat, wird ein Abgleich ergeben, dass auch Dein nachgemeldeter Stand dazu passt. Paar kwh hin oder her.

Der Vermieter meldet normalerweise keinen Zählerstand, wenn es nicht einen Anlass, z. B. Mieterwechsel gibt. Darauf kannst Du Dich berufen. Der Versorger darf Dir also nur den Strom bis zu Deinem Auszug, bis sp. Zählerstand des Vermieters berechnen.

Ab da hat der Vermieter die Grundversorgung zu zahlen, bis er entweder neu vermietet hat oder aber einen anderen Versorger gewählt hat. Mit entsprechender Argumentation bekommst Du das hin.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ist eine ganz einfache angelegenheit. der nachmieter ist nicht vertragsinhaber. also ist es nicht sein job. ganz abgesehen davon, dass er meistens zum auszugstermin noch garkeinen zugriff auf die wohnung und oder den zähler hat.

DU als vertragsinhaber bist für die ordnungsgemäße und korrekte und pünktliche übermittlung des zählerstandes verantwortlich.

die frage ist hier halt eben die der beweislage.... ich fürchte aber fast, wenn du nicht irggend einen stichhaltigen anhaltspunkt für einen anderen zählerstand zum auszug als den vom vermieter ünermittelten hast, wird es schwierig, da was zu machen.

lg, Anna

Jupp2017 
Beitragsersteller
 12.03.2019, 10:56

ja mag sein, ich hatte den Zählerstand per einfachen Brief gemeldet und nach über 6 Monaten nach meinem Auszug liest der Vermieter den Zählerstand ab und darauf wird jetzt der Verbrauch berechnet, dass ist meiner Wahrnehmung nach nicht korrekt.

Den Versorgungsvertrag hatte ich fristgerecht gekündigt und das auch vom Versorger bestätigt bekommen, es geht jetzt nur um den Zählerstand und da bin ich mir nicht sicher ob der Brief zur Meldung ausreichend war - also die Frage nach der Beweislast

Peppie85  12.03.2019, 20:32
@Jupp2017

da stimmt dann irgendwas nicht... wenn du den zählerstand dem energieversorger gemeldet hattest, bist du raus aus der nummer. dem entsprechend zahlt eigendlich der vermieter den verbrauchten strom oder der nachmeiter. das ist aber nicht mehr dein bier, äh strom...

lg, Anna

Die Zählerstände, die Du abgelesen hast, hattest Du aber schon notiert?

Die stimmen mit dem aus der ersten Abrechnung überein?

Man will ja keinem was unterstellen, aber hat der VM womöglich den Strom während Renovierung fröhlich über Dich laufen lassen wollen?

Erste Sache: wann wurde der ZS abgelesen, den der VM mitteilte? Zusammen habt Ihr nicht abgelesen, oder?

Widerspruch einlegen

Jupp2017 
Beitragsersteller
 12.03.2019, 10:50

eine Kündig an den Versorger hatte ich fristgerecht abgeschickt und dieser hat mir den Eingang mit der fristgerechten Kündigung auch bestätigt.

den Zählerstand hatte ich am Tage meines Wohnungsauszugs am 30.06.2018, abgelesen und via einfachen Brief an den Versorger geschickt, dieser hat mir mit heutigem Schreiben mitgeteilt, dass er keinen Brief von mir erhalten hat und nach über 6 Monaten habe ich die Zählerstaende vom 30.06.2018 nicht mehr vorliegen.

Ich unterstelle dem Vermieter, dass er den Strom hat über mein Vertrag hat laufen lassen und im Jan. 2019 den Zählerstand an den Versorger gemeldet hat.

Mir geht es nur darum, dass ich nicht den Verbrauch nach meinem Auszug am 30.06.2018 bezahlen möchte.

PolluxHH  12.03.2019, 10:10

Eine wichtige Frage ist aber noch, wann der Vertrag mit dem Energieversorger regulär geendet hätte und ob bei einem unbefristeten Vertrag vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht wurde oder aber bei befristeten Verträgen mit einer über das Mietende hinausgehenden Laufzeit entweder der Umzug in ein Gebiet vorgenommen wurde, in dem der Versorger nicht anbietet, dann hätte ein Sonderkündigungsrecht bestanden, oder aber der Anschluß "mitgenommen" wurde. Wurde nur abgelesen und "normal" gekündigt, könnte der Vertrag ggf. weitergelaufen sein, bis die normale Kündigung gegriffen hätte.

Sollte der Fragesteller noch nach Auszug Vertragsnehmer der in der Wohnung erfolgenden Versorgung gewesen sein, wird es kompliziert, denn dann hätte man ein Dreiecksverhältnis, also für den Versorger der alte Mieter Vertragspartner und damit Schuldner wäre, dieser aber dann an den herantreten könnte, welcher den Vertrag genutzt hat (Schadensersatz). Solange ein gültiger Vertrag vorliegt, kann der Nachmieter o.ä. auch keinen eigenen Versorgervertrag abschließen.

Nein, der Vorgang ist abgeschlossen und hoffe, dass Du in Bezug auf den Energieversorger und Auszug dieser >Wohnung (Kündigung, Übergabeprotokoll etc) noch in Besitz hast als Beweis.

Tipp: Schreibe den Energieversorger mit den Kopien an