Stromanbieter schätzt Verbrauch zu niedrig?

6 Antworten

Die Abschläge basieren doch nur auf eine Schätzung. Die Differenz zwischen dieser Schätzung und dem realen Verbrauch kommt doch jährlich als Rechnung, die entweder eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung ist.

Beim Stromanbieterwechsel wird normalerweise abgelesen (Man muss ja den "alten" Stromverbrauch vom "neuen" auseinander halten können). Wurde der Zählerstand nicht eingefordert oO. Wenn das noch nicht geschehen ist, dann mache das erstgenannte. Dann bekommst du die Schlussrechnung mit der Differenz vom alten Anbieter und bist dann bei diesem raus.

Wenn die Abschläge beim neuen zu niedrig ausfallen, wird die Nachzahlung entsprechend höher. Also vereinbare besser höhere Abschläge ;-).

Melde dich da den  sobald die die zahlen haben werden die dir eine   Endabrechnung deswegen schicken! Und wen du Pech hast mit einem  kräftigen Aufschlag!

Melde das den Kundencenter dort und    melde am letzten  Tag  den genauen zähl erstand!Zahle das dann  kommen auch keine kosten wie Anwalt Gerichtskosten usw auf dich zu!

Zb mein Anbieter  hat letzten  die Abschläge auf   ca 40  gelegt aber da ich weis das sich dann schnell ende des Jahres zb  100-200€ nachzahlen müsste habe ich den Betrag anpassen lassen auf das was ich  normalerweise im Jahr maximal verbrauche!Das heist  jetzt im  bekomme  entweder 0-40€ wieder oder  muss   maximal nur  das nachzahlen!

phil1802 
Beitragsersteller
 23.10.2017, 15:12

Aber woher sollen sie denn die Zahl bekommen? Stimmt sich der neue Anbeiter mit dem alten Anbeiter über den Zählerstand ab? Ich frage mich sowieso, wieso sie überhaupt den Stand einfach eine Woche vorher schätzen und mich nicht benachrichtigen, dass ich ihn einfach ablesen und mitteilen soll...

herakles3000  23.10.2017, 15:25
@phil1802

Es gibt Anbieter die  nicht mehr selber ablesen vermutlich haben die das nach dem Vorjahres Verbrauch geschätzt nehme ich an Es kann zb ja Auch sein das niemand da war der sie  reinlassen konnte!Bei  mir meldest sich ja auch keiner zum ablesen an!

phil1802 
Beitragsersteller
 24.10.2017, 08:24
@herakles3000

Ja wenn sie nicht selbst ablesen, dann sollten sie doch wenigstens mich dazu auffordern den Stand abzulesen oder? Einen Vorjahresverbrauch gibt es nicht, da ich erst seit einem Jahr dort bin und eben dies das erste und letzte Jahr ist. Ich habe lediglich mal einen Zwischenstand in meinem Online-Bereich angegeben (im Juli 2017). Daraus wurde der Verbrauch dann geschätzt. Aber das war eben zu niedrig, da ich im Zeitraum 11/16 bis 06/17 öfters für mehrere Wochen nicht zu Hause war und somit weniger Strom verbraucht habe. Das niemand da war der sie reinlassen konnte bezweifle ich, da ich in einem MFH wohne (da ist immer jemand da) und die Zähler befinden sich direkt im Erdgeschoss, da könnte jeder zugreifen.

Sicher, dass es die Schlussrechnung zu 31.10. ist?
Was steht den wirklich drauf? Rechnung oder Schlussrechnung? Umfasst der Zeitraum wirlich bis zum 31.10.? Normalerweise sollte noch keine rechnung bis zum 31.10. gestellt werden können ... jedes normale Buchungssystem sollte da meckern ;-)

phil1802 
Beitragsersteller
 24.10.2017, 08:16

Ja das ist wirklich die Schlussrechnung. Folgendes steht da: " Ihre Abschlussrechnung für den Stromverbrauch vom 01.11.2016 bis 31.10.2017"

Rechnungsdatum ist der 23.10.2017

Ich habe mich auch gleich gefragt wie das denn gehen soll und dann habe ich in den Folgeseiten gesehen, dass sie den Zählerstand vorab schon rechnerisch ermittelt haben. Aber eben viel zu niedrig. Ist mir einfach unschlüssig, dass ich keine Ableseforderung bekomme oder sie selbst vorbeikommen.

EinGast99  24.10.2017, 18:36
@phil1802

Für die Ermittlung der Zählerstände ist der Netzbetreiber zuständig. Dein Anbieter kann - muss aber nicht die Zählerstände abfragen.

Les am 31.10.2017 den Zählerstand ab und fordere eine Rechnungskorrektur. Diese steht Dir kostenfrei zu, da Du keinen Fehler gemacht hast!

Es gibt nicht zu viel erstattet ... bei der nächsten Ablesung musst Du es nachzahlen

phil1802 
Beitragsersteller
 23.10.2017, 13:24

Aber ich habe doch dann mit dem alten Anbeiter gar nichts mehr zu tun?

Floppy2017  23.10.2017, 13:26
@phil1802

Das ist irrelevant. Du kannst bestimmt noch 2 Jahre belangt werden. Als Beispiel : Wenn Du Dich bei einem Versandhaus anmeldest und etwas bestellst und Dich dann dort wieder abmeldest ... glaubst Du dass Du den Artikel dann nicht mehr bezahlen musst -  weil Du ja nix mehr mit dem Versandhaus zu tun hast ?

Als Neukunde kannst du das frei aussuchen! Sie fragen dich, wieviel zu zahlen willst und gebe dir nichts vor

phil1802 
Beitragsersteller
 23.10.2017, 13:23

Ich glaube du hast das falsch verstanden. Es geht mir darum, dass mein alter Stromanbieter den Zählerstand geschätzt hat (zu niedrig, also in erster Linie zu meinen Gunsten, da sie mir zu wenig berechnet haben). Wenn Sie jetzt bspw. den Zählerstand auf 50.000,0 geschätzt haben, aber der Zählerstand tatsächlich z.b. 50.500,0 ist. Welchen Zählerstand soll ich meinem neuen Anbieter mitteilen? Und soll ich meinem alten Anbieter den richtigen Zählerstand mitteilen?