Schlüsselübergabe für Renovierung der neuen Wohnung?

5 Antworten

Fakt ist: Anspruch auf den Schlüssel hast du erst ab Mietbeginn, also zum 1. August.  Ich nehme an, dass du über die Vereinbarung nichts schriftliches hast.

Warum nun aber der Vormieter noch weiterhin in der Wohnung bleibt, kann man nicht beurteilen. Ich vermute mal, dass der erste vereinbarten Zeitpunkt noch während seiner Kündigungsfrist war. Anders kann ich es mir nicht vorstellen. Denn der Vormieter hat ja das Recht, die Wohnung bis zum letzten Tag seiner Kündigungsfrist vollumfänglich zu nutzen. Da kann auch die Wohnungsbaugesellschaft mit bestem Willen nichts gegen machen. Letztendlich wäre die Schlüsselübergabe vor dem 1. August ein reines Entgegenkommen der Wohnungsbaugesellschaft. Verpflichtet ist sie dazu nicht.

Außerdem, war die Bedingung unsererseits für den Einzug, dass die Wohnungstür ausgetauscht wird.

Wurde euch mietvertraglich oder zumindest schriftlich zugesichert, dass die Wohnungstür getauscht wird?

LotusOfTime 
Beitragsersteller
 10.07.2017, 21:05

Erst mal danke für die Antwort! 

1. Da ich mit der Vormieterin in Kontakt stehe, weiß ich das sie den Schlüssel am 30.06 abgegeben hat. Bedeutet die Wohnung steht leer. Die Auskunft der GWG war, das unser Sachbearbeiter nicht mehr zuständig wäre und wir nur noch auf den Techniker warten müssten für den Termin. Laut GWG wollte dieser schon dieser sich schon letzte Woche melden.

2. Ja. Wir haben ein extra Schriftstück für die Tür. Dieses bestätigt uns eine Reparatur oder neueinbau der Tür 2 Wochen vor Einzug. 

Hallo,

der Vertrag sagt zum 1.8 .

Der Besitz geht erst mit der Schlüsselübergabe und der kompletten Räumung wieder zur GWG über.

Wie nun die GWG in die Zukunft sehen kann ist mir da nicht ganz bewusst.

Natürlich sind Mündliche Zusagen rechtlich bindend aber in der Praxis fehlt einfach die Beweiskraft.

Ich würde sagen das ist einfach Kalkül gewesen um euch die Wohnung anzudrehen.

Viel Glück

Sind mündliche Vereinbarungen den so wenig wert? 

Ja.

Wie sieht da die Rechtsgrundlage aus? haben wir einfach pech gehabt und müssen uns gedulden? 

Anspruch auf die Wohnung hast Du erst zu Mietbeginn, alles Andere ist reine Kulanz.

Du hast keinen Rechtsanspruch darauf die Wohnung schon vor dem 1.8 betreten und nutzen zu können,das Mietverhältnis beginnt am 1.8 und wenn Du Pech hast kannst Du die Wohnung auch da erst betreten,und mit dem Renovieren beginnen,und die Wohnungstür musss auch ersdt zu dem Tag erneuert sein.Wenns danach nicht klappt mit dem Einzug und die Tür noch nicht erneuert wurde dann sieht das anders aus.

Mündliche Aussagen haben genauso Rechtsgültigkeit wie schriftliche Aussagen. Es ist nur schwierig mit der Beweisbarkeit im Streitfall.