Schlüsselübergabe bei Eigentumswohnung!

8 Antworten

das ist doch alles beim Notar und Abschluss des Kaufvertrags geregelt. Wohl nicht verstanden was der Notar vorgelesen hat.

  1. Kosten + Nutzenübergang erfolgt wenn der Kaufpreis gezahlt ist.
  2. Damit niemand benachteiligt wird erfolgt diese Zahlung auf ein Notaranderkonto. Der Notar überwacht die Zahlung und gibt das OK.
  3. Im vertrag steht doch ab 2.1.12, natürlich dauert das ein paar Tage - also ganz ruhig brauner.
  4. Ab dem Übergangsdatum von Kosten und Lasten musst du nauch das Hausgeld zahlen. Und die Abrechnung von 2011 bekommst du auch und musst dir die vermutliche Nachzahlung vom Verkäufer wiederholen. Das hat mit der Grundbucheintragung zu tun.

Kontaktiere dringend den Notar.

Dieser soll ein Notaranderkonto einrichten, da sich anscheinend der Käufer quer stellt.

Falls dieser nicht zu erreichen ist kannst du das Bankkonto auch bei deiner Bank einrichten.

Damit bist du auf der sicheren Seite und kannst jederzeit wieder über dein Geld verfügen, falls keine Schlüsselübergabe erfolgt.

Hier der Link zu einem Anderkonto.

http://www.rechtslexikon-online.de/Anderkonto.html

Tabaluga1961  31.12.2011, 10:12

der Käufer fragt!! bitte richtig lesen

Wenn am 01.01.12 Nutzen und Lastenübergang erfolgen soll, ist da auch SChlüsselübergabe. Da kann sich der Verkäufer drehen und wenden wie der wiil.

Tabaluga1961  31.12.2011, 10:13

das ist nicht richtig

Euch steht der Schlüssel spätestens am 2. Januar zu, genau so wie es der Notarvertrag vorsieht. Mit der Überweisung am 2. Januar habt Ihr auch das Recht auf den Schlüssel. Wenn der Verkäufer eine Bestätigung der Bank für diese Überweisung möchte, ist es ja o.k. Er darf aber nicht erwarten, daß Ihr erst dann den Schlüssel bekommt, wenn das Geld auf seinem Konto verbucht wurde. Dies steht so nicht im Notarvertrag drin.

Habe selbst eine ETW, daher kenne ich diesen Ablauf.

McMaggi  30.12.2011, 08:38

Es gibt kein Notarvertrag in diesem Sinne. Das ist rein rechtlich gesehen ein Kaufvertrag.

Wie an der Kasse im Supermarkt deines Vertrauens gilt auch hier, solange du der lieben Kassiererin das Geld nicht in die Hände drückst, gehört die Ware auch nicht dir. Die Verkäuferin kann dir zwar den Kassenzettel schon mal in die Hand drücken und dir beim Einladen in das Auto helfen (zugegeben wäre das sehr kulant) aber die Ware gehört immer noch dem Supermarkt, bis zu dem Moment der Zahlung.

Steinbeisser1  30.12.2011, 09:09
@McMaggi

@ McMaggi, Es gibt kein Notarvertrag in diesem Sinne! Quatsch!!!

Das ist ja nun mal kein Wurst- oder Flohmarkthandel ...

Der Name sagt das ganze ja schon aus. Zug-um-Zug heißt Ware gegen Zahlung. Die Geldschuld ist eine Bringschuld, d.h. ist diese Schuld erst erfüllt, wenn diese beim Vertragspartner ankommt. Sobald das geschehen ist, muss er die Schlüssel ausgeben.

Also ja leider hat er Recht!

Mit der Zahlung, wenn diese endlich auf dem anderen Konto angekommen ist, geht das Eigentum auf dich über. Da ja das Ganze schon notariell beurkundet wurde, darf und kann der Verkäufer ab diesem Zeitpunkt die Ausgabe der Schlüssel nicht mehr verweigern. Vorheer ist es sein gutes Recht.

Ich danke an dieser Stelle mal meine BWL- und AWL-Lehrer, anscheinend war der Unterricht doch nicht so sinnlos :)

Steinbeisser1  30.12.2011, 08:50

Genau so ist es ... ;-)