Kaufpreiszahlung Eigentumswohnung zeitlich verkürzen?
Guten Morgen,
wir haben am 14.02. den Notarvertrag für unsere Eigentumswohnung unterzeichnet. Die Schlüsselübergabe ist notariell für den 30.04. geplant. Die Fälligkeitsmitteilung ist bereits am 25.03. sowohl an die Bank als auch an den Verkäufer rausgegangen mit der Bitte um Überweisung des Kaufpreises spätestens zum 30.04.
Jetzt haben mein Mann und ich gestern eine Uhrzeit vereinbaren wollen zwecks Entgegennahme der Schlüssel und da hieß es, dass es so lange keine Schlüssel gibt, bis der Kaufpreis nicht gezahlt ist. Ich kann das auf der einen Seite auch verstehen, würde ich wahrscheinlich nicht anders machen. Ich kenne mich mit der ganzen Thematik aber nicht aus und dachte das mit der Kaufpreiszahlung wäre „normal“.
Da der 30.04. ein Samstag ist, ist die Kaufpreiszahlung laut Bank für den 29.04. angewiesen. Wir haben natürlich schon Sachen an die neue Adresse bestellt, die am 02.05. geliefert werden (Fliesen, Vinyl, Rigipsplatten usw.), da wir nur einen kurzen Slot haben um alles zu renovieren (auf Eigenbedarf gekündigt und bis zum 31.05. raus).
Jetzt zu meiner Frage:
Können wir auf die Bank zugehen und bitten die Kaufsumme direkt zu überweisen, so dass es ggf. schon am Montag angewiesen wird? Wir haben keine Lust und vor allem auch Zeit für Verzögerungen und die Fälligkeitsmitteilung ist seit dem 25.03. schon raus.
Vielen Dank im Voraus und sonnige Grüße - Crangelos
4 Antworten
Warum sollt ihr das nicht können, natürlich könnt ihr hingehen und fragen. Ob sie es dann auch tun, wirst Du sehen. Die Bank wird im Normalfall ohne andere Weisung das tun, was im Notarvertrag steht und wenn da der 30.04. respektive der 29.04. genannt ist, dann ist das erstmal der Stichtag für die Bank. Da die Zusage ja schon raus ist, sehe ich kaum einen Grund, warum die Bank eine frühere Zahlung im Auftrag von Euch verweigern sollte. Hin gehen und fragen bzw. Weisung erteilen, ich halte es für machbar. Gruss
Das wäre sogar der übliche Weg, dass die Bank direkt an den Verkäufer überweist. Sollte also klappen.
Das würde ihm auch jeder so raten. Würdest du nicht zahlen müsste er dich sonst aus der Wohnung raus klagen.
Geht das Geld nicht über ein Notaranderkonto - so kenne ich das oder zahlt ihr direkt an den Verkäufer
wie sieht es mit dem Grundbuch aus - Auflassungsvormerkung schon drin
rein kann man üblicherweise erst, wenn man gezahlt hat ....
Fragen kostet ja bekanntlich nichts. Ich weiß nicht wie viel Aufwand das für die Bank wäre. Wenn es möglich ist, machen die das bestimmt. Geht es nicht, dann ändert sich ja eure Situation nicht und es bleibt beim bisherigen Datum. Von daher habt ihr ja gar nichts zu verlieren, wenn ihr eure Bank fragt.
Das ist in unserem Fall auch so. Mir geht es aber um das Datum. Der Verkäufer möchte uns zum 30.04. nicht in die Wohnung lassen, wenn er das Geld noch nicht auf seinem Konto hat.