Schild 'Eingeschränkter Winterdienst' für den Gehweg?
In Deutschland gilt ja die Räum- und Streupflicht, welche besagt dass zwischen 7 und 20 Uhr, bzw. zwischen 9 und 20 Uhr, die Gehwege einen 1,50m breiten Streifen frei haben müssen. Wie sieht es nun aus, wenn ich in dieser Zeit arbeite und lediglich morgens und spät nachmittags räumen kann? Kann ich mich dann mit einem Schild auf dem 'Eingeschränkter Winterdienst - Betreten auf eigene Gefahr' steht absichern?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
4 Antworten
Du bist verpflichtet, den Gehweg von Schnee und Eis zu räumen. Kannst du das selber nicht erledigen, musst du jemanden beauftragen der das für dich macht.
Du hast eine Verkehrssicherungspflicht und die sagt eben, dass zu räumen ist.
Kommt jemand zu Schaden, so haftest du. Ein Schild aufhängen auf dem steht "eingeschränkter Winterdienst für den Gehweg" entbindet dich nicht von der Pflicht zur Räumung.Dein Schild findet im Schdensfall keinerlei Berücksichtigung.
Lediglich Gemeinden haben das Recht, solche Schilder aufzustellen, da die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Wenn dann jemand zu Schaden kommt, sich verletzt, müsste letzendlich ein Gericht entscheiden.Es käme dann eben darauf an, ob man Ausweichmöglichkeiten hatte, um sich der Gefahr nicht aussetzen zu müssen.
Da eine Gemeinde/Stadt nicht alle Plätzer, Gehwege ect. gleichzeitig von Schnee und Eis räumen kann, werden eben diese Schilder aufgestellt.
(Zitat:) "Kann ich mich dann mit einem Schild auf dem 'Eingeschränkter Winterdienst - Betreten auf eigene Gefahr' steht absichern? - Nein. Du bist lt. Satzung der Stadt/Gemeinde zur Räumung verpflichtet. Kannst Du's nicht selbst, musst Du einen Dritten beauftragen oder haftest im Schadensfall.
Frag doch einen Nachbarn ob er für dich mit schippt und zahl im bisschen was dafür.
ne sowas darf nur die Gemeinde weil die ja arm sind, der Arbeiter hat egal was ist und kommt seinen Weg zu räumen. Ansonsten droht der Einsatz er Stadt auf deine Kosten, egal ob an der Strasse nun eine 90 jährige Oma mit minimaler Rente wohnt oder sonst wer.