Ist es erlaubt morgens um 4.30 (werktags) auf einem PRIVATGRUNDSTÜCK Schnee zu schippen?

8 Antworten

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Eine komplizierte Frage, da hier 2 Gesetze im Konflikt stehen. Zum einen hast du natürlich das Recht auf den Schlaf. Deshalb darf man erst ab 6 Uhr Morgens Werktags krach machen. Allerdings ist deine Nachbarin auch zum räumen des Gehwegs verpflichtet und haftet dafür.

anni150793 
Beitragsersteller
 14.01.2013, 08:56

Bei dem Gehweg beschwere ich mich ja auch nicht, aber er fängt um 4:30 an seinen Hof zu schippen und das ärgert mich dann doch schon..

Maglin  14.01.2013, 09:07
@anni150793

Ja stimmt aber mal angenommen es fällt jemand wegen dem Schnee. Dann steht deine Nachbarin in der Haftung :). Ich denke aber, dass du hier Recht bekommen würdest. Vllt kannst du dich mit ihr hier einigen, dass sie nicht vor 6 Uhr anfängt. Ansonsten ruf die Polizei.

anni150793 
Beitragsersteller
 14.01.2013, 09:53
@Maglin

Hab vielen Dank!:)

Maglin  14.01.2013, 12:01
@anni150793

Ich hoffe du kommst jetzt nicht auf die, dich vor ihrer Haustür hinzuschmeißen und zu behaupten, dass sie den Gehweg nicht ordnunggemäß geräumt hat ! :)

natürlich ist das erlaubt und sogar Vorschrift den Schnee zu räumen,weil er sich sonst strafbar macht wenn einer auf den Pinsel fällt.

Hier kannst du nix machen.

Ab 22:00 Uhr ist das ja Ruhestörung. Musst du mal kucken, bis wie viel Uhr das gilt. Seinen Gehweg muss er ja schippen aber wenn er eh erst um 8:00 da sein muss kann er das ja auch ein bisschen später machen.

anni150793 
Beitragsersteller
 14.01.2013, 09:04

Klar, beim Gehweg beschwere ich mich auch keineswegs. Aber das Schippen seiner Terrasse und Garagenauffahrt, die keiner nutzt außer ihm, werd ich ein wenig ärgerlich, wenn das ganze über 1 1/2 Stunden dauert.

Wenn dein Nachbar 1 1/2 Stunden insgesamt für das Schneeschippen braucht, würde es etwas knapp für ihn, wenn er erst um 6 Uhr damit anfangen würde und um 8 Uhr bei der Arbeit sein muss. Ich weiß ja nicht, wie lange sein Arbeitsweg dauert, wenn er mit schlechten Straßenverhältnissen rechnen muss. Wahrscheinlich will er auch erst das Schneeschippen erledigt haben und dann frühstücken.

Du könntest ihn natürlich mit Hinweis auf die nächtlichen Ruhezeiten bitten, seinen Zeitplan umzustellen und vielleicht erst um 5.30 h mit dem Schneeschippen zu beginnen.

warum macht er das dann?

also ich kann mir besseres vorstellen, als mir dafür den wecker zu stellen

aber er darf das, er ist ja höchst sicherheitsbewusst und räumt sofort,. wenn der schnee fällt

anni150793 
Beitragsersteller
 14.01.2013, 08:57

Es handelt sich um ein Privatgrundstück auf dem nur ein Einfamilienhaus steht. Und er schippt Terasse im Garten und Einfahrt seiner Garage.. ?