Kann man hier die Nötigung annehmen?
Wenn ein Reiter auf einer öffentlichen Straße reitet und dann durch einen Rennradfahrer das Pferd absichtlich erschreckt wird, indem er direkt vor das Pferd fährt, so dass dies nach links oder rechts ausbricht. Kann man dann eine Nötigung annehmen? Ich frage mich hier ob das der Nötigungserfolg vorliegt. Wir haben ja keine Handlung aber vielleicht ein Duldung. Der Reiter muss sich dem Willen des Pferdes hingeben und kann nicht dahin reiten wohin er reiten möchte. Es ist ja schon etwas mit vis absoluta vergleichbar.
Tut mir bitte den Gefallen, respektiert das es sich hier um ein sehr spezielles juristisches Problem handelt. Nicht jeder muss antworten, wenn der die Problematik nicht zumindest verstanden hat.
8 Antworten
Liegt denn hier überhaupt "Gewalt" im Sinne des § 240 StGB vor? Weil die Rspr ja annimmt das ein psychischer Zwang nicht ausreicht sondern es ein physischer sein muss. Könnte der Reiter denn das Pferd den Fahrradfahrer über den Haufen reiten lassen?
Ich lies sie immer :) viel Erfolg im Examen :)
DANKE!! Kann ich echt gebrauchen. Hoffe die finden so statt. Zweite Examen ist bei meinem Freund abgesagt. :D Der weint nun im Vorbereitungsdienst... selber schuld hätte er nicht erst promoviert wäre er schon fertig. :DD
Ich mags Leute zu ärgern mit Dingen für die sie nichts können. :D
Dir auch Erfolg bei der Mündlichen! Schaffste mit Leichtigkeit.
😅 ja aber ist auch scheisse ewig jetzt zu warten weil man ist ja schon froh wenn es hinter einem ist. Finds halt hart es wird geschrieben bitte nur antworten wenn was konstruktives kommt und dann das. Aber glaube das ist hier oft so das der Sachverhalt,mangels juristischem Studiums, gebeugt wird
Du hast wenigstens die Vier bis sechs Monate Zeit zwischen schriftlichen und mündlichen. Die ist sowieso tote Zeit. Ich hätte genau in dieser Zeit (April) die schriftlichen geschrieben. Mal ehrlich? Wer will sich länger vorbereiten und dann unter den Bedingungen? Ich hasse mein Leben gerade so sehr...
Ja, kann ich verstehen. Ich hab 1,5 Jahre gelernt aber den letzten Monat ging eh nicht mehr viel. Da war die Luft wirklich raus :/ Versuch so entspannt wie möglich zu bleiben das wird schon alles. Denke mal das ab Juni wieder geprüft wird.
1,5 Jahre? Oh oh....Ich hab nur mit dem uniRep im fünften Semester angefangen und würde nun Freischuss schreiben. Vielleicht hab ich wirklich zu wenig gemacht. Die Zeit tut vielleicht gut.
Ich hab auch zu wenig gemacht, aber das denkt jeder ...😂 ich hab im Examen nichts bekommen was ich vorher gelernt hab außer sittenwidriger Titelhandel. Daher sind wohl Basics (zum bestehen) das wichtigste.
wie gesagt das wichtigste ist entspannt bleiben. Ich hab aber auch erst im 12. Semester geschrieben ^^ (aber auch mit kommerziellen Rep, was man aber nicht braucht) ich hoffe mein Ref ist von weniger privaten Problemen gekennzeichnet. Und seit Anfang März hab ich so gut wie nix juramäßiges gemacht aber mittlerweile bin ich wieder motiviert 😅
Ja, alle Kommentare listen „Schneiden“ im Straßenverkehr als Gewalt auf in ihren Regelgruppen. Man soll aber auch davon ausgehen.
ja aber bei normalem Schneiden ist ja nen Metallklotz vor dir, hier nur ein Fahrradfahrer. Finde das schon bisschen problematisch, hier so mal analog zur Rechtsprechung bezüglich der Sitzblockaden
Es geht ja um die körperliche Kraftentfaltung die zum Zwang wirkt. Fahrradfahren ist eine Kraftentfaltung und das schneiden auch. Der Zwang ist hier der, dass das Pferd samt Reiter in umgedrehte Richtung rennt.
klar, ich meine hier aber die ganze Problematik von wegen Verfassungsmäßigkeit des §240 StGB. Da würde ich (soweit es eine Hausarbeit ist) auch bisschen Butter bei die Fische machen.^^ Vom Gefühl her würde ich sagen es liegt dulden vor, da der Reiter ja nicht mehr das Pferd kontrollieren kann und eine gewisse Art der vis absoluta vorliegt.
Ja also deine Kritik an der Gewalt teile ich. 👍👍Das Problem würde ich aber gerne zurückstellen. :D Denn da hätte ich nun nicht so ein Verständnisproblem.
Problematisch finde ich wirklich das mit dem Nötigungserfolg. Es liegt klar keine Handlung vor. Unterlassen und die Unterkategorie Dulden wären damit möglich. Der Reiter kann überhaupt nicht reagieren, daher auch nichts Unterlassen (keine Handlungsalternative) also bleibt nur die Duldung. Nur hier frage ich mich ob das geht, denn es ist ja ein Pferd das eigentlich handelt und das ist ein Lebewesen mit eigenem Handlungswillen. Also vielleicht könnte man den Reiter als „Beifahrer“ sehen, analog eines Autos? Weißt du was ich mein?
würde sagen es macht keinen Unterschied, da ja die Handlungsfreiheit eingeschränkt wird. Wenn du jetzt in nem Auto sitzen würdest was sich nicht mehr alleine bewegen kann und ich roll dich nen Abhang runter musst du ja auch dulden das du runter rollst :D (also vorausgesetzt du kannst die Tür nicht aufmachen etc). Oder ich trete dich durch eine Scheibe, da liegt ja auch ein Dulden vor. Außerdem ist ja mit Handeln, dulden oder unterlassen gemeint das alles davon umfasst sein kann.
Okay, ich bin da noch nicht so gebildet. Würde eine Nötigung im auto dann bzgl. des Autofahrers und des Beifahrers vorliegen? Also je mehr Personen je mehr Tatbestandsverwirklichungen? Sorry, ich beschäftige mich zum ersten mal intensiver mit den Delikten.
das mit dem Beifahrer schein der typische juristische streit sein. https://de.wikisource.org/wiki/Bundesverfassungsgericht_–_Sitzblockade_III
"Die Verurteilung wegen Nötigung des Beifahrers stelle eine abermalige Ausweitung des Gewaltbegriffs in § 240 Abs. 1 StGB dar und verstoße gegen das Analogieverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG. Auch die vier das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1986 tragenden Richter seien zu der Feststellung gekommen, daß die Gewaltanwendung in der Form eines psychisch determinierten Prozesses die Grenze des noch mit dem Analogieverbot Vereinbaren darstelle. Dabei sei davon ausgegangen worden, daß der psychisch determinierte Prozeß als solcher strafrichterlich festgestellt werden müsse. Die Grenzen der schon extrem weiten Auslegung des Gewaltbegriffs würden aber gesprengt, wenn auch das Stehen am Straßenrand eine mittäterschaftlich begangene Gewaltanwendung begründe und wenn die Vermittlung nötigender Gewalt über eine Mittelsperson als selbständiges Nötigungsopfer erfolge, die als Beifahrer gar nicht die Entscheidung treffen könne, Menschen zu überfahren oder nicht. Die Mittelsperson habe sich deshalb nicht in der Situation des Nötigungsopfers befinden können, da der Fahrer ohnehin angehalten hätte. Ein innerer psychischer Zwang habe beim Beifahrer nicht bestehen können, da es überhaupt nicht in seiner Macht gestanden habe, den Befehl zum Weiterfahren zu geben."
Die Vorinstanz hat es anders gesehen, bzw die ordentlichen Gerichte
Interessent. Und genau da liegt dann mein „Denkproblem“ denn das Pferde einfach mal machen was sie wollen, dass kommt ja durchaus vor. Damit hätte der Reiter dann nicht mehr die Möglichkeit das Pferd irgendwohin zu reiten. Es bewegt ihn wie einen Beifahrer. Beim Autofahrer hingehen hat dieser immer die Möglichkeit das Auto zu bewegen. Autos fahren dahin wo es der Fahrer möchte.
Ich frage mich also ob es Sachgerecht ist die Nötigung hier (oder natürlich schon bei der Gewalt) abzulehnen, weil man auf die §315b und § 315c StGB ausweichen kann.
Was würdest du denn machen? :) ODer hältst du das gar nicht für ein Problem und meinst ich sehe juristische Gespenster? :D
ich finde der Denkansatz passt nicht. Ein Beifahrer kann ja nicht das Autosteuern, ein Reiter aber schon, da es kontrolliert werden kann durch das Training. Die Kontrolle wird ihm ja entzogen weil das Pferd durch den Schreck sich nicht mehr kontrollieren lässt.
Im Zweifel halte ich aber, wenn man ordentlich diskutiert beide Sachen für vertretbar.
und nein ich seh da keine Gespenster, da liegt aufjedenfall ein Problem weil das einfach so komisch ist.
Ja stimmt eigentlich. Hm. Ich muss da mal kurz drüber nachdenken. ^^
Auf die Frage was ich machen würde ist 240 bejahen und dann das andere Prüfen, also 315b und 315c. Ich finde hier liegt schon eine mittelbare Nötigung vor. Das kann man aber sicher auch vollkommen anders sehen^^
Denke halt das der Telos des 240 ist die Willensfreiheit zu schützen, das ich machen kann was ich will, wenn jetzt jemand das aber verhindert das nötigt er mich ja zu etwas was ich nicht möchte, folglich ist mein Wille nicht mehr frei.
Okay, wenn man dann bisschen weiterdenkt, dann kommt ja der subjektive TB - wenn der Fahrradfahrer es nun allein auf das Pferd abgesehen hat also dies zu erschrecken, dann geht der § 240 nicht durch oder? Obwohl Reiter und Pferd eine gewisse Einheit bilden.
Also mein Problem ist hier wirklich das dumme Pferd. :D Da das eigenständig handeln kann und irgendwie ein, wenn auch nicht rechtsfähiges Lebewesen ist, so kann es doch immer Adressat von Handlungen sein. Fahrradfahrer F will das Pferd erschrecken, da er keine Pferde mag. Ist ihm dann der Reiter egal? Und er nötigt trotzdem? Weil es ja beim § 240 StGB im subjektiven TB der Absicht bezüglich des abgenötigten Verhaltens bedarf.
Ich mag keine Pferde in Jura...schon im BGB nerven die Reiter mit ihren Schadensersatzanspüchen - im Strafrecht komm ich noch weniger mit denen klar. :D:D:D
sowas was du das hast hab ich auch noch nicht gehabt, aber da ja dolus directus 1.Grad vorliegen muss und er nur das Pferd erschrecken will, dann würde ich 240 ablehnen. Muss man hier vielleicht auf dolus eventualis/bewusste Fahrlässigkeit abgrenzen?
Cool, danke fürs mitdenken!! Was würd ich nur ohne dich machen. (: Man Jura kann einem echt Knoten in die Birne zaubern...:(
ach alles cool^^ manchmal muss man einfach drüber reden und bisschen anders drüber zu denken
danke für den Stern
Kein Problem, war noch von der Frage gestern. Die hier mache ich dann morgen. (: Ich denke nun noch bisschen über diese Fall nach. :D
oh ^^danke
Eigentlich gibt es hier nur paar User denen ich gerne meine Sterne verteile. Uni1234, jurimausi, detroiter und an dich. Das sind wirklich die wenigen hier die Jura begreifen. :D Sonst haste nur Murks. Aber uni1234, juramausi und detroiter sind irgendwie alle nicht mehr da :D nun sammelst du sterne!
ach da gibt es noch nen paar mehr die Jura verstehen. Ich schätze mal den Juristen bzw Jurastudentenanteil hier auf ca. 10-15 leute^^ Außerdem ist da hier auch Training für mich^^hoffentlich ist bald meine mündliche^^
Erste oder zweite Staatsexamen? Wünsch dir unabhängig davon viel Erfolg!! Liefen die schriftlichen gut?
Erste(da kam Reformatio in Peius dran was ich eigentlich konnte aber Nervosität dann falsche Anspruchsgrundlage und dann war alles mega beschissen aufgebaut)^^ würde sagen eine hab ich verkackt^^2 liefen gut 3 so mittel^^ aber kann es nicht einschätzen. Gibt ja Durchgänge da fallen auch mal 60% durch :D hoffentlich war meiner nicht so einer
also die () bei eine hindenken. also es war das erste Examen in Hessen
Ja ich kann Juraarbeiten auch erst einschätzen wenn ich die korrigiert wieder habe. :D Ach ich drück dir die Daumen das sie gut laufen!! Reformatio in Peius sagt mir gerade gar nichts, muss ich mir mal angucken. ^^
das ist unsinn. es sei denn, der velofahrer bremst direkt vor dem pferd zum stillstand ab. das pferd geht auf der strasse im schritt. um das pferd überhaupt überholen zu dürfen, muss der radfahrer sich erheblich schneller als das pferd bewegen.
es ist übrigens von ausserordentlicher bedeutung, ob das pferd nach rechts oder links ausweicht. weicht das pferd nach links aus, liegt eine erhebliche gefährdung vor. weicht es nach rechts aus, handelt es sich um eine einfache gefährdung - vorausgesetzt, es handelt sich um eine chaussee, wie sie in deutschland üblich ist.
in der schweiz könnte es sich sogar um eine ausserordentliche gefährdung handeln, weil hier die strassen keinen chausseestreifen haben und das pferd beim ausweichen häufig direkt in einem stromzaun landet, der eine tierweide einfriedet.
zur beurteilung der situation benötigst du also ein foto von der stelle als auch das genaue wissen, ob das pferd nach links oder rechts ausgewichen ist.
es handelt sich um ein antragsdelikt. kein reiter zeigt solche idioten an. von daher ist dein fällchen komplett theoretisch.
es geht doch hier um einen universitären Sachverhalt, wenn das da so steht dann ist da so. Da wird nicht dran rumgedoktert, auch wenn die sagen würden und das Pferd bekam Flügel und flog davon dann ist das genau so gewesen. Egal wie unrealistisch das ist.
Dein Problemschwerpunkt ist irgendwie seltsam. Ob das in der „Freien Wildbahn“ nun vorkommen kann oder nicht ist mir im Grunde egal. Es geht einig um die juristische Möglichkeit und das dadurch aufgeworfene Problem. Es gibt auch Aufsätze in Jura die behandeln die Tötung auf dem Mond und welches Strafrecht anwendbar ist etc. — Problem und Sinn der Frage ist die juristische Bewertung.
Davon ausgehend ist es für § 240 StGB absolut egal ob das Pferd nach links oder nach rechts ausweicht. Für andere Tatbestände wie § 315c oder 315b StGB spielt das nur im Zusammenspiel mit anderen Faktoren eine Rolle, muss aber auch nicht von Belang sein. Beispielsweise wenn die Straße weit und breit leer ist.
Wie das in der Schweiz ist, ist auch absolut egal weil es bei dem juristischen Problem gar keinen Mehrwert bringt ein anderes Rechtssystem einzubauen.
Die Nötigung nach § 240 StGB ist auch nicht wie behauptet ein Antragsdelikt, sondern ein Offizialdelekt. Wäre aber auch für die juristische Bewertung egal, da es eine prozessuale Folge hat, keine materielle und es genau um das materielle Strafrecht geht.
Wie du richtig erkennst, der Fall ist komplett theoretisch. Das hat Jura eben so an sich, dass man Fälle bearbeitet um Recht zu verstehen, auch wenn sie komplett in der Theorie leben. Einer der bekanntesten, den absolut JEDER Jurastudent kennt, der goldene Ring auf dem Meeresboden.
Deine gesamten Ausführungen sind damit komplett irrelevant für das Problem... Zwar durchaus interessant, aber hier nutzlos und was nutzlos ist, dass ist in Jura falsch.
Es könnte auch "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" sein. Aber egal, wenn man das anzeigt, muss man nicht wissen, welcher Verstoß vorliegt.
Ja ja klar, es geht nicht darum was das alles noch sein kann...Das Problem liegt ja in der Bearbeitung an dem Punkt. Was für TB relevant werden können ist ziemlich easy, die kann ich auch aufzählen. Dabei brauch ich keine Hilfe.
nein. keine nötigung.
es handelt sich um vorsätzliche strassenverkehrsgefährdung.
der reiter, der sich "dem willen des pferdes hingeben" muss, sollte noch eine weile auf dem platz üben - so lange, bis er sein pferd unter kontrolle hat.
stellt sich noch die frage, wer die strasse auf der falschen strassenseite benutzt hat. einer hat. sonst kann die situation gar nicht zustandekommen oder du hättest sie besser erläutern müssen.
es handelt sich um kein juristisches problem, sondern um ein strassenverkehrsdelikt. wenn es zu keiner unfallfolge kommt, obliegt die beweislast demjenigen, der den sachverhalt geltend machen will.
Es geht nicht um §§ 315b und c StGB Es geht einzig um § 240 StGB. Ob andere Tatbestände möglich sind ist hier nicht relevant. Das andere möglich sind, ist klar. Es geht aber um ein ganz genaues juristisches Problem. Nämlich die Frage nach dem Dulden.
es handelt sich um kein juristisches problem, sondern um ein strassenverkehrsdelikt. wenn es zu keiner unfallfolge kommt, obliegt die beweislast demjenigen, der den sachverhalt geltend machen will.
Doch natürlich handelt es sich um ein juristisches Problem. Das Problem ist im Gliederungspunkt Nötigungserfolg - Duldung. Wenn man mal die Gewalt hier annimmt. Wenn du willst, dann sende ich dir das juristische Arbeitsblatt zu.
Was du dann zur Beweislast etc. erzählst ist wirklich nur aufgeschnappter Jurasprech. Hat aber wirklich überhaupt keine Relevanz und ist tatsächlich sogar weitgehend falsch. Du verwechselst hier Zivilrecht und Strafrecht. Witzig ist dann, dass du was von Unfallfolge quatscht und dann meinst es sei eine „vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung“ (was auch immer das sein soll) vermutlich meinst du § 315c StGB das witzige - zumindest für juristisch vorgebildete - ist dann, dass es dort gar keine Unfallfolge wie du sie meinst braucht. Es ist nämlich ein Gefährdungsdelikt. Kannste bei Wikipedia nachschlagen, dann weißt du was damit gemeint ist.
Und genau deshalb sitzen wir Jurastudenten an solchen Fällen und gucken uns einzelne Probleme an, damit wir Jura verstehen. Einen Schritt den du überspringst und irgendwas aus dem Bach erzählst. Deshalb, geh wie ich, in die Uni und setz dich selber an solche Aufgaben.
bitte sag bescheid, wenn du deinen abschluss hast. unter dein arbeitsblatt hätte ich druntergeschrieben, dass ich die geistige gesundheit dessen, der es erstellt hat stark anzweifle, weil es derart weltfremd zusammenkonstruiert ist, dass es sinnlos ist, sich damit zu beschäftigen.
das juristische problem ist keins, bzw. so abstrakt, dass es niemals eintreten kann. das spezielle daran wurde in der antwort voll berückichtigt.
ich kann nix dafür, dass dir die antwort und meine einwände nicht passen.
ein mandat bekommst du von mir jedenfalls nicht. nie.
Hey Ponyfliege, ich will dich wirklich nicht persönlich kritisieren.
Ich beziehe mich nun wirklich einzig auf den juristischen Gehalt deiner Aussagen. Diese Aussagen sind absoluter Bullsh*t. Wirklich kaum was daran ist irgendwie verwertbar und ich weiß wirklich nicht wie du auf die Idee kommst juristisches Bewerten zu können. Offenbar ist die einzige Qualifikation das du ein Pferd hast, das reicht juristisch nicht.
Juristisch - also mit wirklichem juristischen Wissen - ist der Fall durchaus interessant zu bearbeiten und hat wirklich eine schöne Reise durch die verschiedenen Normen zur Folge. Wenn du nur einen Abstecher lesen willst, bei Bitterkraut habe ich mal einen „Schnelldurchlauf“ gemacht. Passende Gerichtsentscheidungen lohnen sich sehr zu lesen. Problem sehe ich dann eher darin, diese wirklich zu verstehen.
Sorry, ich behaupte auch nicht, nur weil ich Pferde juristisch behandeln kann, dass ich damit zum Reiter werde. Halte dich daran, nur weil du reiten kannst macht dich das nicht zum Juristen. ;-)
Kannst du gerne drunterschreiben. Das schöne ist doch für uns beide, du wirst niemals auch nur einen Fuß in den Beruf des Juristen setzen. Deine Antworten sprechen für jeden Juristen aber Welten. Schau dir zwei die geschrieben haben an: nafxD und jurimausi. Beide erkennen die Frage an und verstehen mit ihrem juristischen Wissen das Problem. Du und andere ohne juristisches Wissen erkennen das Problem nicht. Nun frage dich wo der Fehler liegt. Richtig bei denen die kein juristisches Wissen haben. Die sind gar nicht qualifiziert die Frage zu beantworten.
ich bewege mich eher im praktischen leben. und wenn ich nicht muss, betrete ich nicht mal das büro eines juristen. alle 3 verhandlungen in meinem leben habe ich gewonnen. ohne jurist. und die andern beiden, in denen ich kläger war, ebenfalls. und zwar auch ohne jurist.
und ich habe so gesehen nicht mal ein pferd. nur zwei reitbeteiligungen. hobby. und die vielen anderen, die übers hobby hinausgehen.
so. nötigung ist es erst nach einer viertelstunde. nach aussage einer volljuristin. mein mitkommilitone eschi hätte es dir sicher so erklären können, dass auch du es verstehst. aber der hat eine andere fachrichtung gewählt und ist jetzt dozent für umsatzsteuerrecht.
tut mir leid, dass ich mich nicht für abstrakte situationen begeistern kann, die so niemals eintreten werden.
Du hast Verhandlungen gewonnen und leitest nun von diesen drei Ereignissen deine Qualifikation ab. Dear Lord. Das kann doch unmöglich ein gebildeter Mensch von sich denken. Ich habe es geschafft mir bei Kopfschmerzen schon 100 mal die richtige Kopfschmerztablette zu verabreichen, ich bin jetzt Arzt.
schön das du dich im praktischen Leben bewegst, was suchst du dann bei einer juristischen Frage die sich dort nicht abspielt? Steht sogar oben im Disclaimer, nach deiner Logik heißt das ja, du kannst die Worte oben nicht lesen, also ggilt es absolut, du kannst gar nicht lesen...
Nötigung ist es erst nach einer Viertelstunde? Du bist wirklich so unglaublich ignorant. Das ist kompletter Schwachsinn. Lese den § 240 und sag mir wo da die 15 min stehen. Sorry, aber man sollte zumindest ein gewissen Intellekt aufweisen wenn man zu einem Themengebiet etwas schreibt von dem man gar nichts versteht.
so. nötigung ist es erst nach einer viertelstunde. nach aussage einer volljuristin. mein mitkommilitone eschi hätte es dir sicher so erklären können, dass auch du es verstehst. aber der hat eine andere fachrichtung gewählt und ist jetzt dozent für umsatzsteuerrecht.
verständlich, denn mit Strafrecht kann dein Kommilitone wirklich gar nichts anfangen. Erst nach 15min, so ein Blödsinn. Ich sende dir gerne einen Kommentarauszug aus einem Kommentar zum § 240 StGB.
Die „Volljuristin“ scheint auch keine solche zu sein. Sowas kann man nur sagen wenn man wirklich gar nichts von Recht versteht.
Ich habe wirklich noch nie jemanden getroffen der illusorischer glaubt er sei juristisch gebildet und im gleichen Atemzug die juristisch dümmsten Annahmen trifft. Das ist irgendwie schon ziemlich bemerkenswert diese Schizophrenie.
Also nur für die Nachwelt und wenn es mal jemand lesen sollte der nicht juristisch einordnen kann. Was ponyfliege schreibt ist alles kompletter Quatsch und sollte bloß nicht verinnerlicht werden. Da spricht ein Blinder von Farbe.
Der Reiter muss sich dem Willen des Pferdes hingeben und kann nicht dahin reiten wohin er reiten möchte
Wenn das so ist, muß der Reiter mit dem Pferd zu hause bleiben.
Wenn Pferde als Verkehrsteilnehmer auftreten, müssen sie schon straßensicher sein. Trotzdem kann ein Pferd natürlich erschrecken, deshalb ist es geboten, besonderen Abstand zu halten.
Eine Nötigung sehe ich hier aber nicht. Die Absicht müßte auch erst mal bewiesen werden.
Du kannst dich mit Wikinger66 zusammenschließen. Tatsächlich hatte ich User wie euch beide im Sinn als ich den letzten Satz der Frage geschrieben hab.
Schreibt doch bitte nicht ohne juristisches Verständnis was zu Fragen in denen es um Jura aus der Uni geht..... 🤦♂️😪 Die Fragen haben dann einen Zweck der sich auf einen Lernerfolg bezieht, nicht um irgendwie eine Laienbewertung.
Dann solltest du dich vielleicht nicht in einem Laienforum umtun.
Und wenn schon deine erste Annahme falsch ist, wird der Rest nicht besser werden.
Oder du solltest den Satz dort respektieren und erkennen das deine „Antwort“ komplette Zeitverschwendung ist. Für alle, für mich und für dich.
Und wie du an nanfxD sehen kannst, gibt es andere Jurastudenten, die einiges drauf haben. :)
Es ist doch nunmal rechtliche Vorgabe, dass ich mit meinem Pferd nur am Straßenverkehr teilnehmen kann, wenn ich eine grundsätzliche Verkehrssicherheit gewährleisten kann - das ist Problematik verstanden. Zumindest mehr als Du selbst sie verstehst!
Ja und wo siehst du das Problem? Gehen wir mal von deinen hier willkürlich aufgestellten Prämissen aus. Der Reiter nimmt am Verkehr teil, reitet gemütlich auf einem öffentlichen Weg/Straße und denkt sich nichts böses. Damit liegt die grundsätzliche Verkehrssicherheit vor. Nun kommt eine Dritte Person, der Radfahrer, dieser will dem Pferd schaden und fährt direkt mit seinem Fahrrad vor das Pferd.
Du meinst also, der Radfahrer muss alles, auch Handlungen von Dritten komplett ausschließen können, damit er überhaupt reiten darf? Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube da liegste ziemlich falsch. Denn stimmen deine Prämissen, dann könnte ein Reiter niemals - wirklich niemals - verkehrssicher am Straßenverkehr teilnehmen. Er kann nämlich nie Verhalten von Dritten ausschließen. Woher kommt eigentlich deine Prämisse?
Wer nicht will, der hat schon.
- Wer sagt, dass der Radler das "absichtlich", wie Du unterstellst, macht?
- Ja, ich muss mit allem rechnen. Dass der LKW direkt neben mir hupt, während sein Kotflügel 10 cm neben meinem Reiterknie ist genauso wie dass ein Radler im Gedanken, er sei jetzt ja vorbei, etwas früh einschert - was übrigens wirklich keine Gefährdung darstellen darf. Wenn ein Radler nicht früh einscheren darf, dann ist der Reiter nicht verkehrssicher. Das Pferd wäre es vermutlich, es sind in aller Regel die Menschen, deren Puls so hoch geht, dass die Pferde aus Unsicherheit Fehler machen. Ich muss das alles ausschließen können. So lange mich bzw. mein Pferd niemand direkt anfährt, muss ich mein Pferd kontrollieren können, alles andere ist mein Fehler.
Da aber Deine ganze Frage nur nach Bestätigung schreit statt wirklich die Faktenlage zu hinterfragen, bin ich raus, dafür brauche ich meine Zeit nicht opfern.
welch herziger kommentar...ˆˆ
direkt vor das pferd fährt.
da steht nix von einscheren. für mich kommt der radler aus der gegenrichtung, wenn er direkt vor das pferd fährt.
wenn das nicht so ist, muss herr ackerdemiker sich besser ausdrücken.
Und selbst dann. Der Radler will ja auch nicht ungespitzt in der Brust des Pferdes einschlagen und kann bremsen. Und ich als Reiter halte an, wenn das ausreicht, ansonsten weiche ich aus, so gut ich kann. Wie bei Missverständnissen in der Reitbahn, die oft aus Unkenntnis der Bahnregeln passieren.
jepp. vermutlich handelt es sich um ein missverständnis und der radler wollte nur nach dem weg fragen oder den reiter auf einen verlorenen reflektor aufmerksam machenˆˆ
es geht doch hier um einen universitären Sachverhalt, wenn das da so steht dann ist da so. Da wird nicht dran rumgedoktert, auch wenn die sagen würden und das Pferd bekam Flügel und flog davon dann ist das genau so gewesen.
Zu 1: der Sachverhalt sagt das.
Zu 2: gibt es einige Aufsätze. Nur kurz bzgl. Gefahrenzusammenhängen etc. wer sich im Straßenverkehr ordnungsgemäß verhält, der darf sich darauf verlassen das andere das auch tun. So die strafrechtliche Prämisse auch in Hinblick auf Fahrlässigkeit und Sorgfaltspflichverletzungen.
Warum sollte eine „Faktenlage“ hinterfragt werden? Was zum Teufel soll das denn für einen Sinn machen?! Wenn du eine Chemiehausaufgabe bekommst und wirst nach der chemischen Gleichung bei der Herstellung von Alkohol gefragt, schreibste dann hin. Ist egal, ich trinke kein Alkohol, deshalb würde ich keinen Alkohol herstellen.
Wie bist du durch die Schule gekommen?!?! Nochmal es ist ein juristische Sachverhalt, der dazu gedacht ist in der Universität Jura zu lernen.....Man sieht sofort, dass du niemals ein juristisches Fachbuch in der Hand hattest noch eine juristische Vorlesung gehört hast.
Du kannst an der Uni sogar den Sachverhalt aus Entenhausen finden, dass dem Dagobert sein Gold geklaut wird..... schreibste dann auch, Entenhausen gibts nicht. Mein Lieber, du wärst in Jura nicht durch das erste Semester gekommen, sei froh das du nichts mit Jura am Hut hast.
Ich bin kein ackerdemiker. Ich besitze kein Acker, bin grundbesitzloser Jurastudent, der einfach nur Jura lernen will und dafür zwangsläufig über juristische Probleme nachdenken muss.
reitet gemütlich auf einem öffentlichen Weg/Straße und denkt sich nichts böses.
Nein. Wenn der Reiter am Straßenverkehr teilnimmt, müssen Reiter und Pferd erhöhte Vorsicht, Wachsamkeit und Konzentration aufbieten. Sie müssen immer an Böses denken. Da wird nicht gemütlich vor sich hin geschlappt und nix Böses gedacht.
?!!?!?! Wofür ist das denn von belang? Dann sag mir mal bitte wo genau das bei § 240 StGB eine Rolle spielt, welchen Gliederungspunkt machste auf?
Kannst du mal für deine sehr spezifische Sorgfaltspflichtnorm die jeweilige Nummer nennen. § 1 StVO legt jedem Verkehrsteilnehmer die Vorsicht auf. Der Radfahrer muss sich an § 5 StVO halten wenn er einen Verkehrsteilnehmer überholen will. In diesem Szenario tut er das nicht, der Radfahrer verstößt gegen § 5 Abs. 4 Satz 4 StVO und § 1 Abs. 2 StVO, gegen diese Norm verstößt er nicht nur beiläufig sondern mit Absicht iSv § 15 StGB. So ist der Sachverhalt gegeben. Dazu soll nun ein juristisches Problem spezifisch im möglichen Tatbestand des § 240 StGB behandelt werden.
Deine komischen Annahmen decken sich auch überhaupt nicht mit § 28 StVO und § 3 FeV - selbst wenn man deine ausgedachten Regeln annehmen würde, spielten diese bei der Bewertung von § 240 StGB keine Rolle. Denn, bezogen auf den Straßenverkehr spielt es absolut keine Rolle ob man das Fahrzeug füren durfe oder nicht. Gleiches gilt für § 315 b und § 315 c StGB. Wäre auch dumm, denn dann könnte jemand der eigentlich kein Autofahren darf den Tatbestand nicht verwirklichen, wenn das eine Voraussetzung wäre. Was die gebotene Einwirkungsmöglichkeit aus § 28 Abs. 1 S. 2 StVO angeht, so ist diese nach den Einzelumständen zu bewerten. Die setzt nur voraus, dass der Tierbegleiter ausreichend auf das konkrete Tier einwirken kann, kannste bei OLG Hamm (2 Ss 1035/95) nachlesen. Reflexhandlungen wie das erschrecken des Pferdes und damit das ausbrechen zu einer Seite stellen keinen Verstoß dar. An Weiden etc. sogar ständige Bremsbereitschaft der Verkehrsteilnehmer vorliegen, nicht das Pferd ist hier Adressat. (Vgl. OLG München 24 U 189/92)
Und im speziellen zu Pferden, das diese zur Unruhe neigen ist von anderen Verkehrsteilnehmern zu beachten. SIE müssten die passende Geschwindigkeit wählen, damit SIE die Pferde nicht aufscheuchen. (Vgl. BGH VI ZR 87/60, OLG Hamm 3 Ss 348/71) - soviel auch zu dem Radfahrer.
Eins im objektiven Tatbestand (ich weiß nicht ob dir das überhaupt etwas sagt - muss jeder kennen der juristische Fälle lösen will).
Kannst dir zum Zeitvertreib mal etwas durchlesen wie: OLG Brandenburg, Urteil vom 7. 4. 2011 - 12 U 6/11 — der Lkw muss aufpassen das er das Pferd ordnungsgemäß überholt 1,5 bis 2m Abstand. Nicht der Reiter muss aufpassen, dass er richtig überholt wird.
Dein juristisches Wissen ist vollkommen abwesend. Das kann man schlicht nur als Nullwissen bezeichnen. Das ist einfach nur Verschwörungstheorien die du hier aufstellst. Überlass doch bitte solche Fragen denjenigen die zumindest fähig sind juristisches Nachzugucken, wenn man es nicht aus dem Kopf weiß.
Man selten hab ich so erschreckend unwissende Kommentare gelesen. Ich würde mich wirklich schämen, wenn ich nichts von Jura verstehe, unter eine Frage zu schreiben die als Tag Recht und/oder Jura stehen hat.
M.E. wurde der TB des 240 StGB nicht erfüllt. Daher: Nein, eine Nötigung ist nicht gegeben. Eine Owi vielleicht, aber keine Nötigung. Die Reaktion des Pferdes muss der Reiter beherrschen können.
Ich geb trotzdem ein hilfreich, denn wenigstens kommt auf die Nachfrage eine zumindest annehmbare - wenn auch nicht von mir vertretene - Lösung. Der Rest der Antworten hier ist einfach nur schlimm. Meinen Jurakollegen mal ausgenommen.
Gibt echt nen Grund warum man in Jura den Gutachtenstil lernt um Dinge durchzuprüfen. Kommen nämlich oft andere Dinge raus als wenn man aus dem Bauch entscheidet. Wen wundert es, dass man für jura juristisch arbeiten muss? :D
Danke für's hilfreich. Du hast recht, die Antworten sind hier teils unterirdisch.
Kannst du mir dann auch sagen an welchem Prüfungspunkt du die juristische Prüfung im Gutachten abbrechen würdest und unter welcher genauen Argumentation? Schreib mal dein Prüfungsschemata auf und dann deine jeweilige Subsumtion. Das würde mir dann auch helfen.
Ok, auf die Schnelle ohne irgendwelche Kommentare zu wälzen:
Gewaltanwendung i.S. des 240 liegt vor. Dürfte auch deiner Meinung nach zutreffen. Die Handlung geht gegen das Pferd und das Pferd reagiert, der Reiter wird ohne eigenen Willen weggetragen. Er ist Zuschauer eines Handelns, kein Adressat. Er wird zu keinem Dulden gezwungen. Vergl. es mit einem Auto, dass durch echte Nötigung zur Vollbremsung gezwungen wird. Das nachfolgende Auto muss auch bremsen um einen Unfall zu vermeiden. Auch er ist Zuschauer des Handelns, kein Akteur.
In deinem Fall ist das Tier der "Störfaktor", ein Pferd stellt immer eine Gefahr dar (vgl. Gefährdungshaftung 833 BGB), da es unberechenbar ist.
Das war's in aller Kürze.
Hi.
Daran würde ich wirklich meine Zweifel anmelden. Gewaltanwendung kann man schon problematisieren. Hier geht es ums „schneiden“ und das ist zumindest eine Fallgruppe. Problematisch, aber kann ich wohl noch annehmen.
Das Weitere ist dann wirklich überhaupt nicht verständlich. Pferde sind keine Verkehrsteilnehmer (siehe dazu Anmerkungen bei Bitterkraut). Die Handlung iS einer Verkehrsgefährung/Nötigung kann schon faktisch nicht zutreffen. Auch die Nötigung hat als Merkmal den Menschen.
Die Handlung des Reiters ist das reiten wohin er will. Daran wird er gehindert, indem sein Pferd von A nach B gescheucht wird. Das ist eine Duldung, nämlich um die Definition zu bestätigen: ein Geschehenlassen das nicht auf eigener Entschließung beruht.
Falls unklar, hier die Erklärung. Ich denke mir als Reiter: Ich will nun gerade aus reiten. Ich reite gerade aus. Ich will weiter geradeaus reiten. „Apperance Radfaher“ den dummen Reiter samt Pferd sende ich mal ins nirgendwo.
Reiter: ich will geradeaus reiten. Hey! Wieso reite ich jetzt nach rechts? Ich will das nicht!
Mehr fragt das Tatbestandsmerkmal der Duldung nicht. Es frag nur passiert etwas das ich nicht will? So nun kommt bei § 240 StGB die Kausalität. Nötigungsmittel (Gewalt) und Nötigungserfolg („zwingen“ in andere Richtung zu reiten bzw. Geplanten Weg nicht wie geplant fortsetzen) müssen in einem Kausalzusammenhang stehen. So Kausalität, jeder kennts conditio sine qua non - Ohne schneiden des Radfahrers kein erschrecken des Pferdes. Bedingungen sind kausal.
Damit ist der obj. Tatbestand abgehandelt. Folgt der subjektive, Vorsatz. Da würde nun jeder Radfahrer rausfliegen, der einfach nur „unhöflich“ überholt. Denn der hätte zumindest zum Nötigungserfolg (du reitest mal schön wo anders hin) keinen Vorsatz. Nun könnte man denken, aber der kann ja Eventualvorsatz haben. Welch Zufall, der Gesetzgeber nötigt selber (Achtung Wortspiel) für das „nötigende Verhalten“ die Absicht also dolus directus I ab. Kann man in § 240 Abs. 2 aus „angestrebter Zweck“ lesen. Gibt sogar einige die wollen bei der Gewalt Absicht haben. So. Das wars mit dem subjektiven TB. Kommen wir zu Abs. 2 und der Verwerflichkeit. Da kommt nun die Mittel-Zweck-Relation. Mittel und Zweck sind hier wohl beide verwerflich. Mittel (Abdrängen s. § 5 Abs. 4 StVO - Zweck ist nun nicht genauer genannt, das verwerfliche Mittel führt aber regelmäßig dazu das die M-Z-R verwerflich ist.
Damit hätte man dann die Nötigung nach § 240 StGB.
Danke für deine Sichtweise. Ich werde in mich gehen und nochmal drüber nachdenken.
NanfxD rettet wenigstens die Ehre der Community! Gott was muss man denn hier alles lesen...? Und das Schlimmste, keiner wird meine langen Ausführungen lesen. Wenn sie doch jemand anguckt, wird keiner der Typen dem sie gilt sie verstehen. :(