Schenkung nachweislich (Rechnungen vorhanden) ausgegeben und kaum noch Geld auf dem Konto - muss das trotzdem zurück gezahlt werden?
Das Amt fragt jetzt, was mit dem Geld passiert ist.
Ich habe alles ausgegeben und kaum noch was auf dem Konto. Kann auch Rechnung vorlegen. Muss ich das trotzdem zurückzahlen? Gibt es da einen Selbstbehalt?
Also nehmen wir mal an, die Schenkung war 10.000 € und ich habe alles ausgegeben und habe zur Zeit noch 2000 € auf dem Konto...sonst keinerlei Vermögen...
Können die verlangen, dass ich das zurück zahle. Verjährt ist es noch nicht, weil es weniger als 10 Jahre her ist.
2 Antworten
Können die verlangen, dass ich das zurück zahle.
Ja: Aber die entscheidende Frage ist, wofür hast du die 8000 EUR ausgegeben?
Grds. kann das Amt den Anspruch des Bedüfrtigen auf Schenkungswiderruf wg. Verarmung, § 528 BGB, auf sich überleiten, § 93 SGB XII.
Die Herausgabe des Geschenkes kann aber nur im Rahmen der Vorschriften einer ungerechtfertigten Bereicherung verlangt werden, § 818 BGB. Die Verpflichtung zur vollständigen Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist nach § 818 Abs. 3 BGB nur dann ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.
Meint: Hat man für 8000 EUR seinem Kind eine Zahnspnge finanziert und einen gemeinsamen Urlaub bezahlt, scheitert eine Herausgabe wg. Entreicheruing, § 818 III BGB.
Hat man mit 8000 EUR seine Kredite abgelöst oder Waren gekauft, steht dem eine Bereicherung gegenüber, meint, ein Vermögensvorteil, der ersetzt verlangt werden kann.
Da muss mann eben ein Darlehen aufnehmen und es abstottern, damit dem Bedürftigen wieder 2000 EUR + 8000 EUR zur Verfügung stehen, um seinen (eigenen) Unterhalt oder Pflegekosten davon bezahlen zu können, bevor der Steuerzahler dies tun müsste, nur weil der großzügige Schenker sich arm machte.
Im Übrigen schuldest du der Bedürftigen oberhalb deines Selbstbehaltes laufenden Elternunterhalt.
G imager761
Hallo G imager,
danke für deine Antwort!
Ich habe alles Geld ausgegeben, musste mir nach der Trennung einen komplett neuen Haushalt finanzieren und ein Auto kaufen.
Ich bekomme aber keinen Kredit, da ich nur Einnahmen habe, die nicht pfändungsfähig sind. Unterhalt, Pflegegeld, Kindergeld etc.... Wie sieht es denn da aus?
Und wie sieht es mit Sparguthaben meiner Kinder aus? Danach haben sie noch nicht gefragt.
VG
nein, du bekommst einfach kein h4 für eine gewisse zeit, weil du da von den 10k hättest leben können müssen
wenn die schenkung nicht in h4 zeit war, musst du nix zurückzahlen
nur, wenn die schenkung während h4 bezug geflossen ist
ja, sie können doch nicht verlangen, dass man alles geld behält, was einem zufließt, nur, damit man geld hat, wenn man h4 werden könnte
du hast jetzt nur noch 2k und fertig, das ist dein vermögen und du bezugsberechtigt
nimm jeden cent von den wi.... schäuble verteilt alle meine steuern, die übrig sind, eh in der welt
nimm du sie besser, bleibt die kaufkraft und das geld im inland^^
ist mein ernst btw
ist doch das gleiche, als wenn einer 5000€ im monat verdient, aber alles verprasst, wenn der ins hartz fällt, hält dem auch keiner vor, dass er hätte sparen müssen/können
nur, wenn du das geld während des bezuges bekommen hättest
Hast du da eine Grundlage oder näher Infos? Also mit "das Amt" meinte ich das Amt, was die Gelder für das Heim meiner Mutter zur Verfügung stellt, monatlich 300 € oder so. Und die wollen nun das Geld aus der Schenkung haben....
Ich bekomme kein Hartz 4.