Schenkung nachweislich (Rechnungen vorhanden) ausgegeben und kaum noch Geld auf dem Konto - muss das trotzdem zurück gezahlt werden?

2 Antworten

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Können die verlangen, dass ich das zurück zahle.

Ja: Aber die entscheidende Frage ist, wofür hast du die 8000 EUR ausgegeben?

Grds. kann das Amt den Anspruch des Bedüfrtigen auf Schenkungswiderruf wg. Verarmung, § 528 BGB, auf sich überleiten, § 93 SGB XII.

Die Herausgabe des Geschenkes kann aber nur im Rahmen der Vorschriften einer ungerechtfertigten Bereicherung verlangt werden, § 818 BGB. Die Verpflichtung zur vollständigen Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist nach § 818 Abs. 3 BGB nur dann ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.

Meint: Hat man für 8000 EUR seinem Kind eine Zahnspnge finanziert und einen gemeinsamen Urlaub bezahlt, scheitert eine Herausgabe wg. Entreicheruing, § 818 III BGB.

Hat man mit 8000 EUR seine Kredite abgelöst oder Waren gekauft, steht dem eine Bereicherung gegenüber, meint, ein Vermögensvorteil, der ersetzt verlangt werden kann.

Da muss mann eben ein Darlehen aufnehmen und es abstottern, damit dem  Bedürftigen wieder 2000 EUR + 8000 EUR zur Verfügung stehen, um seinen (eigenen) Unterhalt oder Pflegekosten davon bezahlen zu können, bevor der Steuerzahler dies tun müsste, nur weil der großzügige Schenker sich arm machte.

Im Übrigen schuldest du der Bedürftigen oberhalb deines Selbstbehaltes laufenden Elternunterhalt.

G imager761

Mutzefutz 
Beitragsersteller
 14.08.2015, 09:13

Hallo G imager,

danke für deine Antwort!

Ich habe alles Geld ausgegeben, musste mir nach der Trennung einen komplett neuen Haushalt finanzieren  und ein Auto kaufen.

Ich bekomme aber keinen Kredit, da ich nur Einnahmen habe, die nicht pfändungsfähig sind. Unterhalt, Pflegegeld, Kindergeld etc.... Wie sieht es denn da aus?

Und wie sieht es mit Sparguthaben meiner Kinder aus? Danach haben sie noch nicht gefragt.

VG

nein, du bekommst einfach kein h4 für eine gewisse zeit, weil du da von den 10k hättest leben können müssen


wenn die schenkung nicht in h4 zeit war, musst du nix zurückzahlen


nur, wenn die schenkung während h4 bezug geflossen ist

Mutzefutz 
Beitragsersteller
 13.08.2015, 21:23

Ich bekomme kein Hartz 4.

BraunstattBunt2  13.08.2015, 21:24
@Mutzefutz

ja, sie können doch nicht verlangen, dass man alles geld behält, was einem zufließt, nur, damit man geld hat, wenn man h4 werden könnte

du hast jetzt nur noch 2k und fertig, das ist dein vermögen und du bezugsberechtigt

nimm jeden cent von den wi.... schäuble verteilt alle meine steuern, die übrig sind, eh in der welt

nimm du sie besser, bleibt die kaufkraft und das geld im inland^^

ist mein ernst btw


ist doch das gleiche, als wenn einer 5000€ im monat verdient, aber alles verprasst, wenn der ins hartz fällt, hält dem auch keiner vor, dass er hätte sparen müssen/können


nur, wenn du das geld während des bezuges bekommen hättest

Mutzefutz 
Beitragsersteller
 13.08.2015, 21:35
@BraunstattBunt2

Hast du da eine Grundlage oder näher Infos? Also mit "das Amt" meinte ich das Amt, was die Gelder für das Heim meiner Mutter zur Verfügung stellt, monatlich 300 € oder so. Und die wollen nun das Geld aus der Schenkung haben....