Betrug, Geld zurückzahlen?

3 Antworten

Im Rahmen des Strafprozesses erstmal nicht, du kannst das Geld aber zivilrechtlich einklagen. Ob du da was bekommst ist eine andere Sache. Wenn es nur ein einmaliger Kleinbetrüger war, der dann erwischt wurde, dann stehen die Chancen höher, als wenn er das schon an 100.000 verschiedenen Ecken abgezogen hat, die alle ihr Geld wollen und er WIRKLICH nichts hat.
Gerade bei Kleinbeträgen stellt sich deswegen oftmals die Frage, ob sich das für dich überhaupt lohnt das Zivilrechtlich geltend zu machen, weil im Endeffekt auf diesem Weg enorm viele Kosten erstmal auch an dir hängen bleiben

Luftwaffe1990 
Beitragsersteller
 13.05.2020, 14:34

Wie ist es mit einer Rechtsschutzversicherung?

BeviBaby  13.05.2020, 14:38
@Luftwaffe1990

Sagen wir es so: Da gibt es für dich auch Stress, in diesem Falle vermutlich mit der Versicherung an sich. Die Frage ist eben wirklich, ob du dir das antun möchtest oder nicht.

Es dauert ewig, bis da irgendetwas bei rumkommt, dann zahlt er nicht, dann wird zwangsvollstrekt, damit darfst du dann vermutlich tatsächlich auch erstmal in Vorkasse gehen, während die Versicherung das prüft, dann am Ende geht der Kerl ggf. in Privatinsolvenz und du siehst keinen Cent und dann erklärt dir mit etwas Pech die Versicherung, dass genau dieser Fall nicht abgedeckt ist...

Luftwaffe1990 
Beitragsersteller
 13.05.2020, 14:39
@BeviBaby

Ich habe mal gehört, dass man selbst die Öffnung der Tür, durch den GV bezahlen muss.

lewei90  13.05.2020, 14:42
@Luftwaffe1990

Natürlich. Der arbeitet ja auch nicht umsonst.

Nein muss er nicht zurück zahlen, kann sich aber strafmildernd auswirken. Die Strafe selbst kann auch schon Geld sein (allerdings nicht an das Opfer).

Das Strafrecht kümmert sich nicht um Forderungen sondern um Bestrafungen.

Forderungen ist das Zivilrecht.
Das kümmert sich um Forderungen und nicht um Bestrafung.

Also, wer eines Betrugs überführt und rechtskräftig verurteilt wird, erhält natürlich eine entsprechende Strafe. Dabei ist es völlig unerheblich, ob er über Ebay oder anderswo betrogen hat.

Das ergaunerte Geld müsste man dann wohl im Nachgang auf zivilrechtlichem Wege einklagen.