Scheidungskosten bei Arbeitslosigkeit wie hoch?
Ein Ehemann wird von seiner Frau verlassen und möchte nach über ein Jahr Trennung die Scheidung einreichen. Da zurzeit kein Einkommen, stellt sich die Frage, was kommen für RA.-Kosten auf ihn zu.
6 Antworten
Wenn ihr euch vollkommen einig seid, gar keine. Zumindest geht das in Ö auch ganz ohne Anwalt.
Ah, ok.
Falls Du ALG 2 bekommst oder falls den Arbeitslosengeld gering ist, kann die Scheidung völlig kostenlos erfolgen. Siehe hierzu. http://www.scheidung-online.de/kosten/verfahrenskostenhilfe/prozesskostenhilfe.php
Voraussetzung ist aber, dass ach die Frau allenfalls ein geringes Einkommen hat. Denn sonst muss sie dem Mann Unterhalt zahlen, was dazu führen kann, dass er keine Verfahrenskostenhilfe mehr erhält.
Hey, du kannst Vefahrenskostenhilfe beantragen und hast dann keine Kosten, wenn du wirklich kein Vermögen etc. hast.
Hier kannst du es dir mal ausrechnen lassen: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungskosten/prozesskostenhilfe
Vorsicht: Wer jetzt kein Einkommen hat, dem wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Aber: Das Gericht prüft innerhalb von 4 Jahren nach, ob sich die Einkommenssituation positiv verändert hat, was bei Aufnahme einer Tätigkeit möglicherweise der Fall ist. Dann kann das Gericht die Rückforderung von Dir mit Ratenzahlung verlangen.
Verfahrenskostenhilfe beantragen und einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen. Dann sind es 15 Euro für die Erstberatung. Den Rest musst du mit dem Anwalt besprechen.
In Deutschland muss man bei einer Scheidung einen Anwalt haben.