Schalldämmung durch eine Zwischentür?
Da der Lärm im Hausflur stattfindet und ich die Wohnungstür von aussen nicht dämmen kann/will ... - wenn ich hinter meiner Wohnungstür eine weitere Tür anbringe und diese dämme ( Seite die zur Wohnungstür/Flur zeigt ) ... würde das etwas bringen?
2 Antworten
Gehört die Wohnung Dir selbst, also bist Du Eigentümer? Dann kannst du natürlich zu einem Schreiner gehen und mit ihm eine Lösung besprechen. Diese muss dann wohl so ausfallen, dass der Türrahmen aussen nicht beschädigt wird.
Möglicherweise ist der Austausch des Türblatts (optisch den anderen auf der Etage sehr ähnlich) die einfachere Lösung. Das Tüblatt sollte dann mit weit besseren Schallschutzeigenschaften ausgestattet sein.
Gehört Dir die Wohnung nicht, musst Du mit dem Vermieter sprechen, welche Lösung er überhaupt erlaubt und sich vielleicht sogar kostenmäßig beteiligt.
Üblicherweise setzt man eine doppelte Tür, wenn man nicht will, dass Schall nach außen dringt. Insofern ist davon auszugehen, dass eine zusätzliche Dämmung einer weiteren Zwischentür gar nicht notwendig ist, denn normalerweise hört man durch eine solche doppelte Tür nichts mehr.
Keine Sorge. Der Vermieter reagiert schon, wenn er feststellt, dass Du sein Eigentum durch Einbau einer doppelten Tür beschädigst. Das ist eine bauliche Veränderung, zu der Du seine Zustimmung brauchst.
Aber: Wenn Du ein anderes Türblatt haben willst, das gut schallgedämmt ist, kannst Du zu einem Türen-Schreiner gehen, der Dein jetziges Türblatt ausmisst, die Zarge und die Angeln prüft und Dir dann sagen kann, ob ein Austausch möglich ist.
Sofern es möglich ist, kannst Du die jetzige Wohnungstür aushängen und z. B. im Keller einlagern. Der Schreiner hängt Dir das neue Türblatt ein.
"Do it yourself" ist mit ein bisschen Geschick auch möglich. Genaue Maße nehmen, zum Baumarkt oder Türenhändler, beraten lassen, Türblatt bestellen, einhängen und das vorhandene einlagern.
So ein Austausch ist keine bauliche Veränderung, da sie jederzeit wieder zurück gebaut werden kann.
Achtung: Der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft kann verlangen, dass alle Türen gleich aussehen oder zumindest sehr ähnlich. Entweder Du kaufst gleich im richtigen Farbton oder Du streichst das neue Türblatt dann so, dass es zu den anderen passt. Dann kann auch der Eigentümer oder die WEG nichts dagegen haben.
Falls Du irgendwann ausziehst, kannst Du aber wahrscheinlich mit dem Türblatt nichts mehr anfangen. Dass es dann der Vermieter oder Nachmieter ablöst, ist mehr als ungewisse. In diesen sauren Apfel musst du dann zu Gunsten von mehr Ruhe beissen.
Austausch ist möglich aber nicht ohne den Rahmen zu ändern bzw den jetzigen zu beschädigen. Dann schau ich mal in andere Foren ... vielen Dank für deine Antwort
Kauf dir ein anderes Türblatt. Die gibt es mit verschiedenen dB-Klassen.
Meine Frage hast du nicht richtig gelesen oder? Ich kann bzw. darf die Tür nicht austauschen ... das hätte ich sonst sofort getan ohne hier nachzufragen ...
Ich habe die Frage richtig gelesen, aber vermutlich hast du meine Antwort nicht richtig gelesen oder verstanden.
Dann hast du die weiteren Antworten nicht gelesen und einfach ne Antwort rein geworfen ... wie dem auch sei .. schönen Tag ;)
Nein, die anderen Antworten habe ich nicht gelesen - muss ja auch noch was arbeiten ;-) schönen Tag!
Ich bin Mieter und da unser Vermieter auf nichts reagiert, kann ich eine neue Wohnungstür vergessen.