essig gestank ueberall

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Mieter müssen den Gestank nicht hinnehmen

Hallo, ich habe mich nochmal etwas umgesehen und auch etwas gefunden.

Solche Sachen sind immer ziemlich grenzwertig.

Was dagegen ganz klar ist, ist das der Vermieter verpflichtet ist die Geruchsbelästigung einzustellen.

Wo immer Menschen auf engem Raum zusammenleben, kommt es gelegentlich zu Konflikten. Einer der häufigsten Streitpunkte sind unschöne Gerüche. Doch was tun, wenn es nebenan so sehr müffelt, dass der Gestank in die eigene Wohnung zieht und weder Nachbar noch Vermieter auf Beschwerden reagieren?

Grundsätzlich müssen Mieter Gestank aus einer Nachbarwohnung nicht klaglos ertragen. Der Vermieter sei verpflichtet, solche Mängel zu beseitigen, berichtet die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft & Mietrecht". Komme er dieser Pflicht nicht nach, könne der Mieter einen Gutachter beauftragen, der die Belästigung feststellt, heißt es in einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 65 S 296/10). Die Kosten dafür müsse der Vermieter tragen. Auch eine angemessene Kürzung der Miete sei rechtens.

Sobald die Wohnung wegen eines Mangels nicht im vertragsgemäßen Zustand oder der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist, darf man Teile der monatlichen Miete einbehalten.

Die Mängel müssen vom Vermieter in angemessener Zeit beseitigt werden. Für den Zeitraum, in dem der Mangel besteht, kann die Mietzahlung gemindert werden.

Bei unberechtigter Mietminderung droht sogar die fristlose Kündigung

"Mieter sollten deshalb vor einer Mietminderung unbedingt Rechtsrat beim örtlichen Mieterverein einholen", warnt Siebenkötter vor Alleingängen. Außerdem habe man die Möglichkeit, einen Teil der Miete nur unter Vorbehalt zu zahlen. So häufen sich keine Mietschulden an, die eine Kündigung rechtfertigen könnten. Stellt sich sich später – zum Beispiel durch ein gerichtliches Gutachten – heraus, dass die Mieter den Mangel nicht zu verantworten haben, können sie die vorbehaltlich gezahlten Beträge zurückfordern oder mit den nächsten Mietzahlungen verrechnen.

Am besten sollte man den Vermieter schriftlich benachrichtigen und dabei eine angemessene Frist für die Behebung des Mangels setzen

Bei strittigen Mängeln wie Ruhestörungen sollten Mieter unbedingt Zeugen oder einen Sachverständigen hinzuziehen. Auch ein Lärmprotokoll sollten sie anfertigen, in dem Datum, Uhrzeit sowie Art und Dauer der Störung angegeben werden. Quelle/anwaltshotline.de

Fazit:

Ausreichende Gründe die eine Mietminderung rechtfertigen sehe ich nicht direkt. Auf der anderen Seite musst du den Gestank aber auch nicht hinnehmen, nur weil dein Nachbar seine Machtspielchen spielen will.

Um die Miete zu mindern reicht es auch nicht aus, dass das Teppenhaus nach Essig stinkt, sondern muss deine Wohnqualität beeinträchtigt sein.

Wenn du also nachts von sauren Gurjken träumst, ist das Maß voll....lach

Ich würde dir nun vorschlagen alles was zu bemängeln ist zu dokumentieren. Deinen Vermieter nochmal schriftlich aufzufordern sich um die Angelegenheit zu kümmen und ihm anzukündigen, dass du dich anwaltlich beraten lässt, wenn die Putzarbeiten mit diesem Reiniger nicht eingestellt werden.

Meistens reicht das schon, weil Vermieter nichts mehr hassen als Post vom Anwalt. Natürlich gehst du nicht zum Anwalt, aber das braucht der ja nicht wissen.

Tut sich nichts würde ich mich aber mal an den Mieterverein wenden. Da kannst du dich für wenig Geld beraten lassen.

Wenn du Mitglied wirst, kosten dich das im Jahr etwas 60,- Euro Dafür ist aber die Beratung umsonst und das Schreiben an deinen Vermieter.

Das musst du dir mal überlegen. 5,- EUR im Monat sind vielleicht gut angelegtes Geld.

Und vielleicht solltest du einfach mal bei deinem Hausarzt vorbeigehen un dich über Hals- und Kopfschmerzen beklagen. Dabei erzählst du dem Arzt einfach das dein Nachbar mit hoch agressiven Reiniger das Treppenhaus putzt.

Nicht sagen, dass es nach Essig stinkt, sonder einfach nur das du nicht weißt was das für ein Zeug ist, du dich aber seitdem immer wieder schlecht fühlst.

Der Arzt wird dir ein paar Halsbonbons verschreiben. Solltest es aber später mal drauf ankommen, wird dir der Atzt jeder Zeit bescheinigen, das du wegen Atem-Probleme bereits bei ihm in der Praxis warst. Sowas kommt immer gut

Mir fällt mir leider im Moment zu der Sache auch nicht mehr ein.

Auf jeden Fall nur etwas kürzen wenn dir eine Jurist dazu rät. Sonst kann das Ganze wirklich nach hinten losgehen..

Wenn du noch Fragen hast, melde dich ruhig nochmal.

dollloris 
Beitragsersteller
 30.01.2015, 08:30

Oh wow, viele vielen dank, werde mich jetzt nochmal an den vermieter und meinen untermieter melden :)

versuche Dich mit den anderen Mietern zu verständigen und gehr dann gemeinsam nochmal zu ihm. Sag der Putzfrau direkt, dass sie das Reinigungsmittel etwas mehr verdünnen soll. Wenn gar nichts mehr hilft, den Vermieter kontaktieren.

dollloris 
Beitragsersteller
 28.01.2015, 18:05

Danke fuer die antwort, wie ich bereits geschrieben habe teilen nur der untermieter und ich uns das treppenhaus, von daher gibt es keine anderen mieter. Die putzfrau treffe ich nie an, da sie vormittags kommt und ich zu dieser zeit nicht zuhause bin. Hab mich schon oeffter mit ihm darueber unterhalten und er meint es waere nicht so. Klar wenn man in dem duft lebt dann merkt man es natuerlich nicht. Der vermieter meinte wir muessen das unter einander klaeren, den interessiert das nicht. Will wegen so nem mist eigentlich nicht umziehen, die wohnung ist toll, die gegend auch, und sonst ist auch alles in ordnung, nur jede woche dieser gestank ist echt elend nervig.

Manchmal kommen die Leute erst übers Geld zur Vernunft

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  • Anscheinend sind Erwachsene Menschen nicht in der Lage solche Probleme eigenständig zu lösen.
  • Dein Nachbar hat dafür zu sorgen, dass er mit seinen privaten Putz-Aufträgen die Nachbarn nicht belästigt.
  • Und du kannst nicht dauerhalft Geld verheitzen indem du die Fenster jedes mal aufreißt.
  • Die Kosten müssen nämlich alle zahlen und gut für die Umwelt ist es auch nicht.

Der Vermieter soll deinen Nachbarn auffordern diese Putzmittel nicht mehr zu verwenden. Damit müsste die Sache erledigt sein.

Der Vermieter kann aber auch eine Reinigungsfirma bestellen die dann die Treppe putzt. Die Kosten zahlen natürlich die Mieter in Form von Nebenkosten. Das Recht dazu hat der Vermieter.

Manchmal kommen die Leute eben erst übers Geld zur Vernunft.

dollloris 
Beitragsersteller
 29.01.2015, 13:49

Erstmal danke fuer die antwort, aber wie ich schon schrieb interessiert es den vermieter ueberhaupt nicht. Auch bot ich meinem untermieter schon an seinen flutputzdienst zu uebernehmen doch er moechte das nicht und stellt sich absichtlich quer. Das treppenhaus wird bei uns nicht beheizt. Habe ich vllt die moeglichkeit einer mietminderung? Wollte das letzten monat schon machen aber wenn ich nicht weiss ob ich dazu eine rechtliche grundlage habe lass ich es lieber, ich moechte hier eigentlich nicht ausziehen. Und fuer einen anwalt fehlt mir das noetige kleingeld. Mann muss ja auch nicht wegen jedem pups einen beratungsschein beantragen, wenn es solche foren gibt.

Hallo und vielen Dank, ich habe dir mal den Link kopiert, da siehst du wahrscheinlich alles etwas übersichtlicher.

Hätte ich eigentlich auch gleich machen können.

Hier mal der Link zum Text:

http://www.zuhause.de/mieter-muessen-ueble-gerueche-nicht-hinnehmen/id_45214050/index

Einfach hier anklicken:

Da steht z.B. auch, dass der Vermieter ggf. für ein Gutachten zahlen muss. Ich hoffe natürlich das sich alles irgendwie wieder entspannt.

dollloris 
Beitragsersteller
 30.01.2015, 09:00

Ok vielen dank nochmal :)