Ein Freund baut mit dem Firmenwagen von mir ein Unfall, wer haftet?

10 Antworten

Versicherzngstechnisch gibt es keine Probleme, bzw geht das alles seinen geordneten Gang. Die Kfz Haftpflichtversicherung muss regulieren, die Kaskoversicherung ebenso. Die Versicherung prüft ob der Unfallfahrer aus Versicherungssicht fahren durfte und wird gegebenenfalls die Beiträge rückwirkend neu berechnen. Ebenso werden falls wie bei einzelnen/ privaten Fahrzeugen vorhanden die SF Klassen für Haftpflicht und vollkasko zurück gestuft. Alles andere fällt ins Arbeitsrecht und ist eine Sache zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber. Von Abmahnung und Regress bis Kündigung wegen Veruntreuung ist alles möglich.

 Ein Freund baut mit dem Firmenwagen von mir ein Unfall, wer haftet?

Ich vermute mal, dass Du Mitarbeiter eines Unternehmens bist und dir das Fahrzeug zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.

Die Frage die sich mir hier stellt, darfst Du das Fahrzeug anderen Personen zur Nutzung überhaupt zur Verfügung stellen ?

Grundsätzlich wird der Schaden des Geschädigten durch die Kfz-Versicherung des Firmenfahrzeugs gezahlt.

Die Schäden am eigenen Fahrzeug zahlt die evt. bestehende Vollkaskoversicherung.

Nur vermute ich, dass hier von Seiten des Arbeitgebers Probleme auf dich zu kommen, die unter Umständen auch eine Kündigung zur Folge haben könnten.

Ein Tipp: kontaktiere schnellstens deinen AG und informiere ihn über diesen Schaden.

Vielleicht kannst du ja noch etwas retten.

Gruß N.U.

chokdee  03.03.2016, 08:15

wenig hilfreich

RainerB76  03.03.2016, 14:48
@chokdee

Warum wenig hilfreich?

Sachlich vorgetragen und den Tatsachen entsprechend...

Das Kfz ist zwangsläufig versichert sonst dürfte es überhaupt nicht im öffentlichen verkehrsraum bewegt werden. Auch die Kaskoversicherung muß zahlen, es geht in diesem Fall evtl. Um Versicherungsbeiträge aber auf jeden Fall um Arbeitsrecht, Regress und den Konsequenzen.

hmm blöd gelaufen,würde sagen den Schaden beider Autos übernehmt ihr selbst.Soweit mir bekannt dürfen Firmenwägen die auch privat genutzt werden,nicht an Dritte weiter gegeben werden! So ist es zumindest in unsere Firma!

Noch eine Frage:Also dürfte er auch das Auto fahren?  Ist der Freund ein Angestellter? Falls ja: Musste er etwas geschäftliches erledigen?

(Ich denke, dass diese Fragen die Versicherung interessieren)

Die Frage der Haftung, kann dir niemand auf deinen Fall genau erklären!

Vielleicht hatte die Ampel eine Kamera, oder einen Blitzer, mit der das Vergehen aufgenommen sein könnte?

Wenn es keine Zeugen gibt, und die Polizei auch nicht herauffinden konnte, steht Aussage gegen Aussage.

Zu den Fragen:

Falls dein Freund nicht versichert gewesen ist, haftest selbstverständlich du, da dein Freund das Auto überhaupt nicht benutzen hätte dürfen.