Rechte Mieter: Kehrwoche?
Hallo,
folgender Fall: Ich bin vor ablauf der Kündigungsfrist ausgezogen und habe zum lüften der Wohnung und überprüfung des Zustands jemanden beauftragt. Aber wie sieht es mit der Kehrwoche aus? Vertraglich wurde nichts festgelegt ich hab habe sie sozusagen "freiwillig" gemacht weil sie nachträglich eingeführt wurde.
Ich muss dazu sagen das ich im Streit mit dem Vermieter auseinander gegangen bin und ungern "unnötig" alleine dorthin gehen möchte.
Muss ich also die Kehrwoche trotzdem dort noch machen?
3 Antworten
Wenn weder im Vertrag, noch in Verbindung mit einer Hausordnung das Kehren mit deiner Zustimmung vereinbart wurde, auch nicht nachträglich, dann besteht auch keine vertragliche Pflicht für dich und der Vermieter kann dich nicht dazu zwingen. Falls es eine Vereinbarung gibt, dann bist du bis zum Ende der Mietzeit dazu verpflichtet.
Mietrecht ist Individualrecht. Wir hier kennen aufgrund Deiner Informationen den schriftlichen Individualvertrag zwischen Deinem Vermieter und Dir nicht und können von daher keine Auskunft geben.
Im Nachhinein kann Viel bedeuten.
Warten Sie doch einfach mal ab, was weiter geschieht!