Ist es kritisch, wenn der Fußboden um 1 cm abgesackt ist?
Hallo, ich bin der Vermieter eines Mehrfamilienhauses und habe vor wenigen Tagen eine Wohnung zurück bekommen. Diese Wohnung wurde vor zwei Jahren mit einem neuen Badezimmer ausgestattet. Die Fliesen im Badezimmer wurden mit Flexkleber und Flexfuge verlegt. Der Untergrund besteht aus Holzbalken von vor 100 Jahren und Verlegeplatten. Nach der Übernahme der Wohnung ist der Boden des 8 qm großen Badezimmers ist mir aufgefallen , dass die Mitte eine Senke von 1cm gegenüber den Seiten hat.
Ist dieser Wert kritisch? Besteht Einsturzgefahr?
1 Antwort
Nein, Einsturzgefahr besteht dadurch nicht sofort, denn die Holzbalkendecke hält die gesamte Konstruktion. Wären die Seiten abgesackt, wäre es bedenklicher. Dennoch dürfte ein Fehler bei den Verlegeplatten gemacht worden sein. Es ist im Altbau ein immer wiederkehrender Fehler, dass diese gerne ohne Konstruktion verlegt werden.
Wenn der Boden nachgibt, gehen die Platten mit. In Feuchträumen muß eine besonders geeignete Schüttung und ein anderer Aufbau verwendet werden. Aus der Ferne ist die Ursache nicht genau zu bestimmen, denn es gibt drei mögliche Fehler und entsprechende Folgen, die zum beschriebenen Ergebnis führen.
Der Untergrund sollte eigentlich mehr Aufbau haben, als Sie es beschrieben haben, denn die Schüttung, die sich mal zwischen den Balken befand ist wichtig, ansonsten besteht die Möglichkeit, dass sich die Balken drehen. Wo befindet sich das Objekt? Haben Sie Fotos angefertigt? Schreiben Sie gerne Privat, dann bekommen Sie einen Kontakt
Das ist im Gesamten zu betrachten. Liegen die Platten auf der Querverlattung, oder auf der Schüttung? Womit wurde die Verlattung ausgeführt? Wurde OSB verschraubt, ehe die Verlegeplatten verlegt wurden? Wurde die Schüttung abgedichtet? Welche Abstände wurden überbrückt? Gibt es eine doppelte Verlegung, die 90 Grad zueinander ausgeführt wurde? Wie Sie sehen kann ich Ihnen zwar die Angst in Sachen Einsturz nehmen, jedoch keine Ursache feststellen, ohne genaue Informationen, denn jede einzelne kann ein Auslöser sein. Das Baujahr weist auf eine Einschubdecke hin, hier werden ständig Fehler gemacht, oder Fehlerketten erstellt
Interessant wäre auch die Formulierung des Auftrages und die Frage, wer diesen ausgeführt hat, denn Sie befinden sich im Bereich der Gewährleistung, sofern ein fachlicher Fehler nachgewiesen wird, was hier nicht schwer sein dürfte.Es ist aber davon auszugehen, dass der Boden sich nicht weiter absenkt, wobei es auch hier zwei Ausnahmen gibt.
Eine Schüttung zwischen den Balken ist vorhanden. Außerdem sind die Balken per Querverlattungen verbunden. Fugen an den Bodenfliesen sind nicht gerissen. Es ist ein Altbau aus 1895.