Sattel runtergefallen-gebrauchserscheinung?
Wenn ein (Reitsattel)Sattel runtergefallen ist, und daher am Kranz eine Schramme hat, zählt das zu verschleiß/gebrauchserscheinung, da ein Sattel ein Gebrauchsgegenstand ist? Oder ist das eine Beschädigung? (und kann daher über Versicherung repariert werden)
2 Antworten
Je nachdem, wie der Sattel aufgeschlagen ist, kann der Baum unbrauchbar geworden sein. Ich würde es auf alle Fälle der Versicherung melden, weil ein Sattel niemals runterfallen sollte. Ja, im Trubel des Alltags passiert es schonmal, aber das ist immer ein Unfall, da runterfallen nicht zur üblichen Verwendung gehört. Ein Trinkglas ist auch zum trinken da und nicht zum runterfallen. Und ein Trinkglas ist ebenso ein Gebrauchsgegenstand. Bei dem ist ein Belag vom Spülmittel auch ein Gebrauchsschaden, eine abgeschlagene Ecke vom runterfallen nicht.
Ich würde sagen erstens weil du des ja net mit absicht emacht ahst