SAnktion! wann wird sie in kraft treten?
sehr geehrter her bla
ich Beabsichtige ihr alg2 zu beschränken....
zum tatverhalt aussern sich sich bitte bis zum 4.12
Abschließend möchte ich darauf hinweisen dass es sich bei dieser Anhörung noch nicht um einen Verwaltungsakt handelt. Sie können daher keinen wiederspruch einlegen es ist ihnen aber frei sich über den sachverhalt zu äußern
Meine Frage was wird nun bis zum 4.12 passieren bekomme ich diesen monat mein alg2 noch???
vielleicht hatte jemand das schon mal würde mich über hilfreiche antworten freuen
6 Antworten
Bis zum 04.12.2014 wird dir Zeit gegeben, zum Sachverhalt Stellung zu beziehen. Das ALG II für diesen Monat wurde dir bereits Anfang des Monats ausgezahlt. Das ALG II für Dezember wird ebenfalls noch bis zur Entscheidung gezahlt. Je nachdem, was die Grundlage dieser Anhörung ist, kann es zur großen Wahrscheinlichkeit passieren, dass du Geld erstatten musst, wenn der Zeitpunkt vorher stattgefunden hat.
Ja und je nachdem um was es geht, kann es passieren, dass sie für November, Dezmeber (anteilig) Geld zurückverlangen.
Deine Leistungen für den Dezember 2014 wirst du noch voll bekommen,da diese bereits am 28.11.2014 auf dein Konto bekommen musst und du bis zum 04.12.2014 Zeit bekommen hast,dich zur Sachlage zu äußern !
Erst nach diesem Termin, wird nach Aktenlage entschieden,ob du eine Sanktion bekommst oder nicht,auch ohne deine schriftliche Äußerung zum Sachverhalt.
Und erst wenn diese Sanktion per Verwaltungsakt ergangen ist,also dir schriftlich mitgeteilt wurde,von wann bis wann und in welcher Höhe dir Leistungen gekürzt werden,kannst du innerhalb von 4 Wochen nach dem Erhalt,schriftlich einen Widerspruch einlegen.
Dieser Widerspruch hebt aber die Sanktion nicht auf,wenn du dich zu unrecht sanktioniert fühlst,dann kannst du nur beim zuständigen Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen.
Dann musst du das aber auch hinreichend begründen und belegen können,das dir die Sanktion zu unrecht auferlegt wurde.
Da steht, doch, dass BEABSICHTIGT ist, das AlG 2 einzuschränken.
Was hindert dich denn daran, die geforderten Angaben zu machen? Oder weißt du jetzt bereits, dass die Sanktion berechtigt ist?
Abgezogen wird dann erstmalig mit der Januar-Leistung
Was da jemand geschrieben hat, dass das rückwirkend noch eingefordert wird, stimmt nicht. Insofern du keine gute Ausrede parat hast, wird dann ab Januar für 3 Monate zu einem gewissen Prozentsatz (der auch abhängig davon ist, ob es eine Eingliederungsvereinbarung gibt) dein ALG2 gekürzt. Ich konnte bereits zwei Sanktionen abwenden, weil ich gute Ausreden parat hatte - sind ja keine Unmenschen dort. Einmal musste ich jedoch in den sauren Apfel beißen - verdientermaßen. Habe es aber überlebt. ;-)
Normalerweise ist von einer 10% Kürzung über 3 Monate die Rede, wenn du keine gute Ausrede hast.
Dies wäre noch kein Verwaltungsakt meinten die auch zu mir und das ich bis am 4.12 dazu zu äussern
Daraus entnehm ich solang dies nicht erfolgt ist machen die garnix
"wenn du keine gute Ausrede hast" die du natürlich noch vorbringen darfst.
das heißt wenn es nicht erfolgen würd das ich am 4.12 dahingehen würd das januar sperre herrscht?