Zahlt die Versicherung von Raben zerstörte Fliegengitter?

6 Antworten

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Einen so entstandenen Schaden wird Dir weder die klassische Hausrat- noch Gebäudeversicherung ersetzen.

Damit diese Versicherungen zahlen, muss ein versicherte Gegenstand (z.B. Möbel oder Dachziegel) betroffen UND eine versicherte Ursache (z.B. Feuer) eingetreten sein. Dein angesprochener Fliegengitterrahmen ist in einer der beiden Policen zwar sicher ein versicherter Gegenstand. Aber bloße Sachbeschädigung durch Tiere ist bei üblichen Policen keine versicherte Ursache, somit wird die Regulierung wohl abgelehnt werden.

Einzige mir bekannte Ausnahme ist eine Gebäudeversicherung mit Vandalismusdeckung (wird sehr selten abgeschlossen und bieten auch nur wenige Versicherer an). Bleibt also nur:

Frag bei der Schadenhotline Deiner Versicherung oder direkt beim Versicherungsvertreter vor Ort nach. Und wenn die Deckung tatsächlich abgelehnt werden sollte, stelle die Gegenfrage, ob und wie man solch einen Fall denn versichern könnte... Dann kannst Du entscheiden, ob es Dir den Mehrpreis wert ist, zukünftig auch gegen zerstörungswütige Raben versichert zu sein.

DerFanta  18.07.2012, 17:50

Herzlichen Dank für den Stern!


Frag mal Deinen Versicherungsverrater, ob das bei Dir in der Hausrat mit versichert ist. Oder ob es andere Möglichkeiten gibt. Ein guter Versicherungsmensch kennt Wege.

Ruf einfach bei deinem Versicherungsunternehmen mal an und frag nach (die Hotlines sind den ganzen Tag über erreichbar), um ganz sicher zu gehen. Könnte sein, dass die Hausrat-Versicherung dafür aufkommt.

Mausi2548 
Beitragsersteller
 15.07.2012, 19:42

Dankeschön. :-)

wegen einem Schaden von EUR 30,-- der ganze Aufwand? Ich glaube, hier muß man sich mal darüber klar werden, dass nicht für alle Lebensrisiken die Versicherungsunternehmen zuständig sind.

Mausi2548 
Beitragsersteller
 16.07.2012, 15:33

Wo steht was von 30 Euro?!?

Hei du

zufällig hab ich heute eine neue Hausratvers. abgeschlossen. Also bei meiner steht drin dass Schäden ersetzt werden wenn es sich um Tiere handelt die zum Schalenwild nach dem Bundesjagdgesetz gehören (sprich: Wildschwein, Rehe und Rothirsche.) In §2 Absatz 3 BJagdG steht mehr dazu. Die Wohngebäudeversicherung wird da mit Sicherheit nicht tätig, der Schaden entstand ja nicht durch Brand,Blitzschlag,Sturm,Hagel,Implosion,Explosion und was die noch so haben. Ich befürchte daß du auf dem Schaden sitzen bleibst.

LG Siggi

Mausi2548 
Beitragsersteller
 15.07.2012, 21:20

Mist! Die Dinger waren teuer. :-(

Aber danke für Deine Antwort. :-)