Samstags krankgeschrieben und abends auf einer Party?
Hallo, ich bin derzeit krankgeschrieben und morgen soll ein kleines beisammenkommen stattfinden. Was ist wenn mein Arbeitgeber davon erfährt dass ich auf der Party bin obwohl ich krankgeschrieben bin?
LG Tobi
9 Antworten
Du bist als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, so schnell wie möglich wieder arbeitsfähig zu werden. Letztendlich musst du selbst entscheiden, ob die Erkrankung, wegen der du nicht arbeiten gehen konntest, eine ist, wo so ein "gemütliches Beisammensein" förderlich oder hinderlich für den Gesundungsprozess ist...
Allerdings kannst du dich definitiv darauf einstellen, dass dein Arbeitgeber nicht davon begeistert sein wird, wenn er mitbekommt, dass du dort warst. Er kennt die Diagnose nicht und kann somit auch nicht einschätzen, ob dieses Verhalten die Gesundung fördert oder nicht. Bei kurzen AUs geht man aber eher davon aus, dass es irgendwelche akuten Infektionsgeschichten sind. Und da ist eben Party definitiv nicht angebracht...
Du darfst nichts tun, was Deine Genesung verhindert oder verzögert.
Wenn Du am Montag wieder arbeiten gehst, ist so ein Zusammentreffen kein Grund zur Panik. Anders wäre es, wenn Du am Samstag arbeiten müsstest.
Und es kommt natürlich auf den Grund der Krankschreibung an.
Wenn die "Party" für deine Genesung nicht von Nachteil ist, ist das in der Theorie kein Problem. Wie dein AG darauf reagiert weißt du selbst besser als wir.
Kann er machen, dann fliegt ihm natürlich sofort ne Kündigungsschutzklagen ins Gesicht die sehr gute Chancen auf Erfolg hat.
Krankgeschriebene "Party-Hengste", hätten bei mir dennoch Null Chancen, ob nun Klage oder nicht, denn ich bin der Chef und entscheide wer bei mir arbeiten darf oder wer nicht!
Alleine schon die Schwafelei von "Party-Hengst" ist Ausdruck von Dämlichkeit.
Nenne doch mal - der Du Dich offenbar für den göttergleichen HERREN über Deine Arbeitnehmer halten würdest (aber in der Phantasie darf Verrückte ja viel Verrücktes😂) - einen einzigen sachlichen Grund, warum z. B. ein Maurer, der wegen einer gebrochenen Hand arbeitsunfähig ist, nicht trotzdem feiern dürfen sollte!
Kommt auf den Grund an. Mit einem eingegipsten Arm kein Problem. Bei Erkältung und Fieber würde ich es lassen.
Würdest du an dem Samstag arbeiten?
Wenn nein, kann es deinem AG ziemlich egal sein. Ob er auch so reagiert, können wir nicht sagen.
...er ist sauer (verständlich) und kündigt dem "Partyhengst" ☝️🤣😜