Säumniszuschlag und Mahngebühren
Wir haben eine Mahnung über Abfallgebühren bekommen. Diese haben wir ohne die Mahngebühren beglichen. Jetzt kam eine Mahnung mit Ankündigung der Vollstreckung über die angefallenen Mahngebühren in Höhe von 5,00€ plus einem Säumniszuschlag von 6,00€. Ist das rechtens? Mir ist neu, dass man nur auf Mahngebühren einen Säumniszuschlag erheben darf, denn die Sache an sich (Müllgebühren) ist ja schon lang beglichen.
5 Antworten
Ich denke nicht. Zunächst erst einmal, Mahnkosten sind Nebenkosten. Ist die Forderung ausgeglichen ist man in der Regel nur zu recht wenig vom Gesetz her Kosten verpflichtet, die auch nachzuweisen sind. In der Regel sind das nämlich nur die tatsächlich angefallenen und gesetzlich zulässigen Gebühren oder Auslagen plus ein maximaler Verzugsschaden auf die Gesamtforderung (wie ich sagte, recht niedrig in der Regel). Es wird aber gern von allen auf dieser Abzockerklaviatur gespielt. Du könntest folgendes probieren. Es gibt ein Verwaltungsgesetz, da der Staat und seine Behörden ja ohne Gericht vollstrecken darf (auch so was!). Das Verwaltungsgesetz gibt es für jedes Bundesland. Ich glaube das heisst Verwaltungskostengesetz oder so, egal. Ich müsste es noch mal nachschlagen, auf jeden Fall steht da unter einem Paragraphen bei Vollsteckung, das diese nach der Hauptforderung nicht mehr vorzunehmen ist, wenn die ausgeglichen ist. Aber keine Sorge die haben sich eine Hintertür geschaffen, wenn Du weiterliest wie nämlich Kosten verrechnet werden, so wird Deine Hauptforderung zuletzt verrechnet. Also der Trick ist, das man Dir per Gesetz erzählen will, das Du zuerst alle anderen Kosten begleichen sollst und erst dann Deine Hauptforderung verrechnet wird. Schreib also einen höflichen Brief, und bei Überweisungen immer nur schreiben: zur Verrechnung auf die Hauptforderung!, schreib also den Brief das Du den Betrag nur zur Verrechnung auf die Hauptforderung bezahlt hast bzw. überwiesen. Damit sind Mannkosten Nebenkosten und Nebenkosten müssen nachgewiesen werden, also die 6 Euro Säumnis wirst nicht zahlen, Du kannst noch gemein sein und einen Minimalbetrag (Auslagen plus Pauschalgebühren Verzug von (je nach Höhe der Gesamtrechnung) paar Euro überweisen. Und Punkt. Vielleicht 2,50 E, je nach Höhe der Gesamtforderung, oder 3 Euro, das muss man einschätzen. Und dann ist Schluss. Den Rest ihrer betrügerischen Gesetze die aus Menschen Schuldner machen, an denen sie noch Geld verdienen, das halte ich für rechtswidrig und deshalb.....Wehren.
der säumnis zu schlag ist dann rechtens, wenn du die Abfallgebühren erst dann bezahlt hast, als du nachweislich die Mahnung erhalten hast.
(Gemeint: rechnung erst nach mahnungserhalt beglichen.) Nicht rechtens ist, wenn die mahnung und die Zahlung sich überschnitten haben. ( gemeint: Bezahlt und nachmittags in der post war dann die Mahnung) lässt sich anhand der zahlungsdaten und datumsstempel der Post ermitteln.....( wobei dies auch nicht ganz hundertpro funktioniert, da man ja die Post kennt:-) )
Da bringst was durcheinander. Wenn Du nur die Abfallgebühr nach einer Mahnung gezahlt hast, aber nicht die Mahnkosten, dann ist die Säumnisgebühr sozusagen die Mahnung für die Mahnung, musst schon beides zahlen. Du hast die Mahnung ja nicht aus Jux und Dollerei bekommen, also zusätzlich zu den Abfallgebühren jetzt noch die Mahnkosten und die Säumnisgebühr und das wird immer teurer, wenn die 11€ nicht jetzt schnell überweist. Sobald ein Inkassobüro das hat, sind das schnell 70 bis 80€ dann, die Du zahlen musst.
die mahnung ist ja nicht grundlos erfolgt, wenn zum regulären termin die abfallgebühren nicht bezahlt wurden. diese mahnung hat eben mehrkosten verursacht und die muss der zahlungspflichtige begleichen.
etwas anderes ist es, wenn die mahnung unbegründet ist, weil z.b. die ordentliche zahlung vom empfänger falsch verbucht wurde.
und wenn man eben berechtigte kosten einer mahnung nicht bezahlt, wird daraus wieder eine neue forderung. säumniszuschläge sind auch berechtigt, aber sich mit einer behörde über die höhe zu streiten. ist witzlos. die sitzen am längeren hebel und wegen 6 euro einen anwalt einschalten oder einen prozess führen?
lass es nicht darauf ankommen. bezahlen und auf konto "lehrgeld" buchen. den nächsten termin im kalender rot anstreichen oder am besten der gemeinde einen abbuchungsauftrag erteilen.
Wenn Sie per Kontoauszug aufzeigen können, dass Sie am Tage des Eintrudelns des 1. Mahnbescheids überwiesen haben, ist der 2. Brief gegenstandslos. Seien Sie beruhigt.
Wir haben eine Mahnung über Abfallgebühren bekommen. Diese haben wir ohne die Mahngebühren beglichen>
Klingt ja wohl eher so, dass nicht gezahlt wurde und dann die Mahnung kam und dann nur die Abfallgebühr gezahlt wurde ohne Mahngebühr. Also muss sie sowohl die Mahngebühr als auch die Säumniskosten zahlen.