Kann ich Mahngebühr erheben?

4 Antworten

Generell muß ein Mieter die Miete nicht anmahnen, da der Zahlungstermin entweder gesetzlich in § 556 BGB, oder vertraglich fest vereinbart wurde.

Du könntest deshalb sofort bei Verzug, nämlich am 4. Werktag des Monats einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen die Mieterin erlassen und/oder sie per Einwurfeinschreiben abmahnen und sie in diesem Schreiben auffordern die Miete pünktlich zum Fälligkeitstermin zu zahlen und ihr gleichzeitig bei einem erneuten Verzug die fristlose Kündigung wegen ständigem Zahlungsverzug androhen.

http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kuendigung-nach-zahlungsverzug-vorherige-abmahnung-sollte-nie-fehlen_idesk_PI17574_HI3442356.html

Nemisis2010  02.04.2014, 18:48

sorry, meine natürlich ein Vermieter muß die Miete nicht anmahnen -:)

Man beachte den Unterschied zwischen Mahnen wegen verspäteter Zahlung der Miete und Abmahnen bei unregelmäßiger Zahlungen der Mieten. Dauerndes unregelmäßiges Zahlungsverhalten und einer Abmahnung kann zur fristlosen Kündigung führen, ersatzweise fristgerechte Kündigung. Kündigt der Vermieter dem Mieter wegen Mietrückstand gilt: In Im Kündigungsschreiben gehört exakt hinein, für welchen Monat der Mieter mit welchem Betrag und seit wann (eigentlicher Zahlungstermin) im Rückstand ist. Obwohl die neueste Zahlung die älteren Mietschulden zuerst decken.

Meine Mieterin zahlt jeden Monat unpünktlich, und meist auch nur nach telefonischen Anfragen. Darf ich ihr eine Mahnung mit Mahngebühr schicken?

Man kann direkt nach dem dritten Werktag im Monat einen Mahnbescheid erstellen lassen.

Ständig verspätete Mietzahlung müssen Sie auch nicht dulden.

Sie könnten die verspätetet Mietzahlung abmahnen und im Wiederholungsfall dürften Sie dem Mieter sogar kündigen.

Hier mal ein Link dazu:

http://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/kuendigung-durch-den-vermieter-211-unpuenktliche-mietzahlung_idesk_PI9865_HI2765222.html

MfG

Johnnymcmuff

Es ist sicher nicht verboten, in einer Mahnung auch die Kosten für den anfallenden Zeitaufwand und das Porto zu verlangen. Könntest sie darin auch um eine Einzugsermäßigung bitten, damit alle folgenden Zahlungen pünktlich geschehen. Aber warum gibt Deine Mieterin keinen Dauerauftrag bei ihrer Bank ab? Müsste ihr doch sehr peinlich sein, stets von Dir angemahnt zu werden. Grüße.