Sachstandsmitteilung vom Anwalt fordern.
Hallo,
hier ein kurzer Überblick: Nach einem leichten Verkehrsunfall im Juli 2010 mit Sachschaden, habe ich einen Anwalt beauftragt sich der Sachen anzunehmen. Nach nunmehr zwei Jahren hat sich leider rein gar nichts getan. Der Anwalt meldet sich nur sporadisch auf meine Telefonversuche und SMS. Mit der gegnerischen Versicherung kann ich naturgemäß keine Korrospondenz führen. Bin jetzt am Überlegen dem Anwalt das Mandat zu entziehen. Vorher wüsste ich aber gerne um den Sachstand bescheid.
Meine Frage ist nun: Muss der Anwalt mir den Sachstand, eventuell inkl. Kopie der bisher geführten Korrospondenz, schriftlich mitteilen?
Vielen Dank und liebe Grüße
5 Antworten
Spätestens, wenn er Dir eine Rechnung legt, wird er seine Tätigkeit nachweisen müssen.
Ich würde mit der Mandatsentziehung die Übersendung aller fallbezogenen Unterlagen bitten.
Wichtig ist bei der Entziehung des Mandates, dass Du explizit die Untätigkeit als Grund nennst.
Du solltest vor allem nicht vergessen, dass irgendwann Deine Ansprüche verjähren. Ich würde gar nichts mehr verhandeln mit dem offenbar untätigen Anwalt. Entweder Du kümmerst Dich selbst, oder Du überträgst einem anderen Anwalt das Mandat.
Es ist auch noch ein weiterer Fall denkbar: der Schaden ist schon längst reguliert und der Anwalt hat lediglich das Geld nicht an Dich weitergeleitet. Kommt auch nicht zu selten vor...
Da man den Anwalt bezahlt, hat man natürlich auch Anspruch darauf, über den Sachstand auf dem laufenden gehalten zu werden. Was ich nicht verstehe: Es geht um einen Unfall mit offensichtlich geringem Schaden. Normalerweise einigt man sich bei so etwas eher untereinander, vorausgesetzt, Verursacher und Geschädigter sind bekannt. Wieso dauert so etwas überhaupt 2 Jahre? Natürlich würde ich einem solchen Anwalt das Mandat entziehen und einen anderen beauftragen, der dann die entsprechenden Auskünfte von seinem Kollegen einfordern kann. Noch eine Frage: Was hindert daran, mit der gegnerischen Versicherung zu korrespondieren. Man geht doch jeden Weg, der zu einer Lösung führen kann. Ich verabscheue übrigens fast nichts mehr als Prozeßhansel.
Ja, der Schaden ist gering, wobei das ja auch relativ ist. Also um die 800-1000 €.
Ein Gutachten meinersetis wurde schon gemacht und meine Versicherung hat den Schaden vom Unfallgegner auch schon reguliert. Das wurmt dann umso mehr.
Mit der gegnerischen Versicherung darf ich allerdings nicht korrespondieren, da mein Anwalt die Vollmacht hat. Das wurde mir von verschiedenen Stellen bestätigt.
Geh doch selber hin zum Anwalt und lass dir den Schriftwechsel zeigen. Hast du eine Schadensnummer der gegnerischen Versicherung oder ist deine eigene Versicherung auch tangiert wegen unklarer Rechtslage, frag halt da mal nach wie der Sachstand der Regulierung ist. Bei Mandatsentzug bleibst du halt auf den bisher angefallenen Gebühren sitzen. Warum ist der Anwalt so untätig? Müssen Gutachten angefertigt werden die so lange dauern? Für eine Unfallregulierung eines leichten Verkehrsunfalls dauert das alles zu lange.
Hallo, bezüglich dem Gutachten - es liegt schon eins vor. Die Rechtslage ist nicht eindeutig, typischerweise so ein 50% - 50% Fall. Ich denke der andere ist Schuld und vice versa
Du kannst jederzeit einen schriftlichen Sachstand von deinem Anwalt einfordern. Wenn die Rechtslage bei einem Unfall nicht eindeutig ist, kann das Verhandeln/Verfahren dauern. Aber ein Anwalt ist verpflichtet, seinen Mandanten zu informieren. Tut er dies nicht, ist es dein Recht, das Mandat zu kündigen.
Wenn das ganze schon so lange dauert und dein Anwalt dich nicht über den momentanen Sachstand informiert, dann hat dein Anwalt entweder kein Bock, oder ist unfähig. Ich würde sofort den Rechtsbeistand wechseln. Tipp such dir ein Fachanwalt!
Danke erstmal, allerdings möchte ich ja explizit wissen, ob er denn etwas tut.
Habe dazu eine Info vergessen. Die wenigen male wo ich mit ihm telefoniert hatte, erzählte er mir immer wieder, dass die Versicherung am Zug sei und er ja auf deren Schreibe warte. Leider ist das Verhältnis so, dass ich ihm das einfach nicht glaube und ich es für eine Hinhaltetaktik halte. Daher die Sachstandsmitteilung - damit ich Klarheit darüber habe, ob und inwiefern er denn schon aktiv geworden ist...