Anwalt entzieht Mandat kurz vor Verhandlung?

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Du meinst wohl, der Anwalt droht, das Mandat niederzulegen. 

Das ist zwar grundsätzlich nach § 627 BGB möglich, dabei sind aber die Bedingungen zu erfüllen. 

Eine Kündigung 2 Tage vor dem Gerichtstermin ist mit Sicherheit "zur Unzeit" und nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. 

Liegt ein solcher wichtiger Grund, der die Kündigung zur Unzeit nicht begründen kann, nicht vor, macht sich der Anwalt damit schadensersatzpflichtig. 

http://dejure.org/gesetze/BGB/627.html

Was ist denn der Grund für die Mandatsniederlegung?

vera1973 
Beitragsersteller
 28.03.2016, 16:56

Ich war nicht dabei,der Mandant ist dem Anwalt wohl auf den Schlips getreten. Der Mandant hat den Anwalt gefragt,ob er sich die Akte durchgelesen hat,weil die einzelnen Blatter so unbenutzt aussehen. Wie gesagt,ich war nicht dabei.

Ruf doch am besten mal bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an und frag da nach. Ich denke mal, wenn du keinen anderen Anwalt findest, wird dir einer gestellt (kenne mich aber auch nicht gut). Die Verhandlung wird dann wahrscheinlich verschoben.