Anwalt hat das Mandat niedergelegt in einer sozialangelegenheit was kann ich jetzt tun?

7 Antworten

Sozialverband SoVD oder VDK. Mitgliedsbeitrag 5 € im Monat. Die haben super Anwälte - und die helfen Dir bestimmt, Deine Angelegenheit durchzubekommen.MfGKlaus

Hallo birgitulsahs,

Sie schreiben:

Anwalt hat das Mandat niedergelegt in einer sozialangelegenheit was kann ich jetzt tun ?

Antwort:

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Durch die Mitgliedschaft im VDK haben Sie in der Regel gleichzeitig Sozialrechtsschutz und somit den VDK als Rechtsbeistand an Ihrer Seite, notfalls bis zum Sozialgericht!

Der Monatsbeitrag beträgt je nach Bundesland zwischen 6-10 Euro!

Fragen Sie dort einfach nach!

Sollten Sie nur geringe finanzielle Mittel haben, steht Ihnen ggf. Beratungs-und Prozesskostenhilfe zu!

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gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

birgitulsahs 
Beitragsersteller
 16.06.2015, 20:21

Was kann ich tun wenn teilhabe zu unrecht abgelehnt wurde Sachverhalt falscher Abschlussbericht obwohl Widerspruch eingelegt , seit dem zu meinen lasten

birgitulsahs 
Beitragsersteller
 03.06.2015, 17:20

Ich versuche es jetzt alleine , habe zur Zeit auch die mittel nicht dafür , man hatte Anwalt werden sollen in der heutigen zeit

Konrad Huber  08.06.2015, 18:19
@birgitulsahs

Ich versuche es jetzt alleine , habe zur Zeit auch die mittel nicht dafür , man hatte Anwalt werden sollen in der heutigen zeit

Antwort:

Alleine und ohne versierten und kompetenten Fachanwalt werden Sie gegen die Sozialversicherungsträger kaum Aussicht auf Erfolg haben!

Wenn Sie nur über sehr geringe, finanzielle Mittel verfügen, dann haben Sie ggf. Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe!

Erkundigen Sie sich ggf. beim Rechtspfleger Ihres zuständigen Amtsgerichtes!

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gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Geht es dir ums finanzielle oder die Gesundheit ?

Einfach mal indich gehen und überlegen ob die DRV nicht vielleicht doch Recht hat wenn sie schon Klage einreichen.

Außerdem wären ein paar mehr Infos hilfreich.


birgitulsahs 
Beitragsersteller
 02.06.2015, 22:01

Es geht um meine exestenz und leben zu können habe mir die Sache ja nicht aus gesucht das Problem sind die Ämter das ist alles so gewollt , ich moechte Absicherung teilhabe zum Arbeitsleben stationäre reha um den Gesundheitszustand zu stabilisieren wie kann man das dem Gericht das nur mitteilen per Antragstellung es geht um den Sachverhalt als niederschrift

Konrad Huber  03.06.2015, 14:06
@birgitulsahs

Es geht um meine exestenz und leben zu können habe mir die Sache ja nicht aus gesucht das Problem sind die Ämter das ist alles so gewollt , ich moechte Absicherung teilhabe zum Arbeitsleben stationäre reha um den Gesundheitszustand zu stabilisieren wie kann man das dem Gericht das nur mitteilen per Antragstellung es geht um den Sachverhalt als niederschrift

Antwort:

Der tatsächliche Sachverhalt ergibt sich aus den vorhandenen Arzt- und Entlassungsberichten bzw. aus Ihrer eigenen Krankenakte, sofern Ihre eigene Krankenakte auf Vordermann ist!

Die DRV ist gestzlich dazu verpflichtet, die Erfolgsaussichten an Hand der vorliegenden Akten und an Hand Ihrer eigenen Krankenakte zu prüfen!

Ist an Hand dieser Aktenlage davon auszugehen, daß in Ihrem Fall eine teilhabe am Arbeitsleben nichts an Ihrer gesundheitlichen Situation bessern wird, dann wäre dies eine Fehlinvestition zu Lasten der Beitragszahler/Solidargemeinschaft!

Dasselbe gilt auch für eine REHA-Maßnahme, wenn an Hand Ihrer vorliegenden Arzt- und Entlassungsberichte nicht zu erwarten ist, daß sich eine REHA-Maßnahme positiv und dauerhaft auf Ihre Leistungsfähigkeit auswirken wird!

Ob Sie dann Anspruch auf eine Erwerbsminderngsrente haben, das hängt wiederum von Ihrer medizinischen Beweisführung ab!

Des weiteren kommt es auch darauf an, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind!

Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, haben Sie ggf. in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und müßen glasklar nachweisen, daß Sie auch leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt auf Dauer nur noch unter 3 Stunden ausüben können!

Diese Angelegenheit ist sehr komplex und da spielen viele Faktoren mit!

Ohne kompetenten Rechtsbeistand haben Sie einen schweren Stand!

Sollte die Erwerbsminderungsrente nicht zum Tragen kommen, haben Sie ggf. Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt in Form der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

Alternativen:

google>>

patientenberatung.de/

google>>

caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung

google>>

evangelische-beratung.info/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

birgitulsahs 
Beitragsersteller
 04.06.2015, 01:49
@Konrad Huber

Hat man Nachteile durch volle erwerbsminderungsrente später auf die eigentliche Rente dann auf dauer

birgitulsahs 
Beitragsersteller
 04.06.2015, 01:57
@Konrad Huber

Ist das alles nicht so gewollt vom system so egal ob man sein ganzes leben lang körperlich sehr schwer gearbeitet man kann nach einmaliger Gruppentherapie erwarten das eine solche stationäre reha was bringt , bringen soll und so was kann meiner Meinung nach nicht bindend sein für eine teilhabe zum Arbeitsleben wenn man seinen Beruf , Berufe nicht mehr ausüben kann , durch Berufskrankheit Rückenleiden der LWS Hauterkrankung der Hände kontaktallergie der Hände berufsbedingt

birgitulsahs 
Beitragsersteller
 04.06.2015, 02:01
@Konrad Huber

Ich soll die klage zurück ziehen obwohl ich die klage nicht eingereicht hatte , dann will die Rentenversicherung Erwerbsminderung prüfen , werde die klage nicht zurück ziehen , dann war ja alles um sonst , es handelt sich hier um Willkür der Ämter untereinander

hallo,

wenn der anwalt nach gesetzlicher rechtsanwaltsgebührenordnung von dir (oder  deiner rechtschutzversicherung wegen negativer erfolgsaussicht) keine kostendeckung bekommt, dann hat er gute gründe das mandat niederzulegen.

das ist nun mal so, nichts ist umsonst.  ich denke nicht, das ein sozialverband, auch wenn deiner spärlichen auskünfte über den tatsächlichen stand der dinge, erfolgreicher sein wird.

beste grüsse

dickie59

birgitulsahs 
Beitragsersteller
 06.06.2015, 01:23

Wie gesagt , er hatte sich nicht gekümmert , die Versicherung wusste von nichts , werde mich jetzt an die Rechtsanwaltskammer wenden , so geht es ja nicht , nicht zu meinen lasten

birgitulsahs 
Beitragsersteller
 06.06.2015, 01:23

Wie gesagt , er hatte sich nicht gekümmert , die Versicherung wusste von nichts , werde mich jetzt an die Rechtsanwaltskammer wenden , so geht es ja nicht , nicht zu meinen lasten

birgitulsahs 
Beitragsersteller
 06.06.2015, 01:23

Wie gesagt , er hatte sich nicht gekümmert , die Versicherung wusste von nichts , werde mich jetzt an die Rechtsanwaltskammer wenden , so geht es ja nicht , nicht zu meinen lasten

birgitulsahs 
Beitragsersteller
 06.06.2015, 01:22

Wie gesagt , er hatte sich nicht gekümmert , die Versicherung wusste von nichts , werde mich jetzt an die Rechtsanwaltskammer wenden , so geht es ja nicht , nicht zu meinen lasten

birgitulsahs 
Beitragsersteller
 03.06.2015, 17:26

Der wollte nur bares 500 Euro pro Fall all so 2500 Euro für nichts tun von Anfang an

Dickie59  05.06.2015, 08:58
@birgitulsahs

hallo,

wenn du gegen alle sozialversicherungsträger vorgehen möchtest, dann sind das jeweils neue beklagte und somit immer ein neuer fall.

du darfst dir einblick verschaffen in die rechtsanwalts- und gebührenordnung, wieviel ein anwalt für die anarbeitung eines falles an gebühren berechnen kann. ich denke, das er nicht gegen eine gültige gebührenordnung verstösst, die wird ohnehin regelmässig vom gesetzgeber erhöht.

beste grüsse

dickie59

birgitulsahs 
Beitragsersteller
 03.06.2015, 17:23

Ich habe das Problem das ich gegen alle sozialsaeulen durch die Sache Probleme habe und es ist nichts geregelt auch finanziell gibt es Probleme wegen falsch ausfüllen vom letzten arbeitgeber

Wende Dich an einen Sozialverband

birgitulsahs 
Beitragsersteller
 19.06.2015, 14:14

tn nur was wenn man Mitglied ist , sonst nicht

birgitulsahs 
Beitragsersteller
 02.06.2015, 19:34

Soll klage zurückziehen obwohl die Rentenversicherung die klage eingereicht hat , dann wollte die Rentenversicherung erwerbsminderungsrente prüfen , habe teilhabe zum Arbeitsleben gestellt , such das käme noch dazu und stationaere reha , wie Kriege ich das am besten durch und was ist für mich finanziell auf Dauer besser

Allexandra0809  02.06.2015, 19:45
@birgitulsahs

Wie gesagt, ein Sozialverband kann Dir am besten weiterhelfen. Die kennen sich aus und haben spezielle Anwälte, wenn es zu einem Prozess kommt. Die setzen Dir auch die entsprechenden Schreiben auf. Dort bist Du gut aufgehoben.

birgitulsahs 
Beitragsersteller
 02.06.2015, 21:56
@Allexandra0809

Was kostet das denn

Allexandra0809  02.06.2015, 21:58
@birgitulsahs

Das kommt drauf an, wo Du hingehst. Du kannst ja mal bei der Diakonie fragen, da ist die Beratung - meine ich - kostenlos

birgitulsahs 
Beitragsersteller
 02.06.2015, 22:04
@Allexandra0809

Kennen die sich denn mit solchen Sachverhalten aus

Allexandra0809  02.06.2015, 22:07
@birgitulsahs

Natürlich, die haben eine eigene Abteilung für solche Dinge. Du kannst ja mal googln, unter Sozialverband, da gibt es verschiedene. Kannst ja den nehmen, der in Deiner Nähe ist.

Die können Dir auch sagen, was Du als nächstes machen sollst und ob ein Widerspruch sinnvoll ist oder ob sie einen Prozess für Dich übernehmen. Sie sind auch behilflich, wenn Du ein Schreiben aufsetzen sollst, damit alles seine Richtigkeit hat.