Sachbeschädigung ohne Schaden?
Habe gegen ein Fahrrad getreten, dabei ist die Polizei auf mich aufmerksam geworden. Es ist kein Schaden entstanden, trotzdem hat die Polizei meine Personalien aufgenommen. Der Besitzer des Fahrrads hat sich bis heute nicht gemeldet, wieso den auch es ist nichts kaputt gegangen? Die Polizei stellt jetzt trotzdem eine Strafanzeige, mit was muss ich rechnen?
7 Antworten
Der Tatbestand der Sachbeschädigung findet seine gesetzliche Verankerung in § 303 Absatz 1 und Absatz 2 StGB. Der Paragraph ist Teil des 27. Abschnittes des StGB, welcher ebenfalls den Titel „Sachbeschädigung“ trägt.
Sachbeschädigung ist ein sogenanntes Antragsdelikt. D. h., wenn der Eigentümer keine Anzeige erstattet, wird dem auch nicht nachgegangen. Da die Polizei dich bei der Sachbeschädigung beobachtet hat, war sie verpflichtet, deine Personalien vorab schon einmal aufzunehmen.
Wenn aber jetzt seitens des Eigentümers nichts mehr kommt, brauchst du auch keine Befürchtungen wegen einer Strafe zu haben :)
Wie gesagt, bei Antragsdelikten muss der Geschädigte Anzeige erstatten, die STA würde den Fall wegen Geringfügigkeit einstellen.
Der Geschädigte hat aber i. d. R. drei Jahre Zeit, um Anzeige zu erstatten.
Ich habe aber in manchen Kommentare gelesen man muss sogar mit Sozialstunden rechnen, wann würde mir sowas drohen?
was wäre wenn ich im alkoholisierten Zustand gewesen wäre?
wenn der staatsanwalt kleinlich ist
wenn du schon arg vorbelastet bist, könnte das passieren
Na, da müsstest du schon einen deutlich sichtbaren Schaden verursacht haben. Außerdem ist maßgeblich, wie alt du bei der Tat warst. Bei solchen Bagatellfällen würde es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit höchstens auf eine geringe Geldstrafe hinauslaufen. Da aber deiner Aussage zufolge nichts beschädigt wurde, wirst du wohl auch nichts zahlen müssen. Im schlimmsten Fall dürfte dir eine Verwarnung drohen.
wäre in deutschland eher strafmildernd
Na, da müsstest du schon einen deutlich sichtbaren Schaden verursacht haben.
Das ist alles nicht zwingend so, wie Du es schilderst. Im Normalfall schon, doch würde jemand auch nur versuchen, einen Sachschaden an einem Staudamm zu begehen, es ihm nicht gelingen, die Polizei einen dabei erwischen und dem Staudammeigentümer würde es egal sein, dann würde die Staatsanwaltschaft aber garantiert reagieren, weil im Falle eines Gelingen der Sachbeschädigung tausende Menschen ihr Leben hätten lassen können.
Es kommt also auch immer auf den Einzelfall an.
Deshalb sprach ich ja auch von einem Bagatellschaden. Dass ein offenbar terroristisch motivierter Anschlag auf einen Staudamm eine andere rechtliche Gewichtung wie das Treten eines Fahrrads hat, sollte wohl jedem klar sein.
Anschlag auf einen Staudamm eine andere rechtliche Gewichtung wie das Treten eines Fahrrads
Als, wenn es um mein Fahrrad ginge..... ;-)
Also die Personalien werden dem Eigentümer mit geteilt der entscheidet dan ob eine Anzeige gestellt wird, wenn ein Schaden erkennbar ist ganz klar Sachbeschädigung wenn keiner kann er auch wegen versuchter Sachbeschädigung anzeige stellen.
Wenn kein Schaden vorhanden und der Eigentümer nett ist dann wird er von einer Anzeige absehen.
Ach, warst du rotze voll oder warum Tritt man einfach ein Fahrrad?
Ich persönlich habe nicht das Bedürfnis das Eigentum anderer zu Zerstören...
Ich war leicht angetrunken, es war Volksfest und an dem Fahrrad wurde nichts beschädigt und deshalb hat der Besitzer sich nichtmal bei der Polizei gemeldet, trotzdem wird eine Strafanzeige gegen mich an die Staatsanwaltschaft geschickt.
Naja Polizisten Labern viel hab sogar schon im Bekanntenkreis erlebt das die Anzeigen wegen Körperverletzung stellen weil einer mitm Motorrad in de Graben gefahren ist... (ja anzeige gegen den der sich selber verletzt hat)
Da hats halt einfach paar Hohlnieten dabei ohne die Anzeige des Eigentümers (die es ja nicht gibt) wird das ist leere laufen.
Ich hoffe das mal nichts schlimmes auf mich zu kommt, weil wegen so einer dummen Eskapade im betrunken Zustand, wo sogar nichts passiert ist, muss nichts kommen.
Wenn du weist das keine Anzeige gestellt wird dann kann dir da nichts passieren.
Das Opfer hat sich bis heute (2 Monate vergangen) nicht gemeldet, die Polizei stellt nur ganz formel eine Strafanzeige, weil die anscheinend dazu gezwungen sind.
Ja machen die das bekommt die Stattsanwaltschaft die Polizei wird von denen damit beauftragt den Eigentümer zu befragen der wird dan sagen das er keine Anzeige stellt und alles ist gut.
Man weiß ja nicht wer der Eigentümer ist,weil dieser sich bis heute nicht gemeldet hat.
Es ist nur einem glücklichen Zufall zu verdanke, dass kein Schaden entstanden ist! Wenn ein Mörder vorbei schießt ist ja quasi auch nichts passiert ; - ) Die Anzeige ist daher durchaus gerechtfertigt!
auch der versuch der sachbeschädigung ist strafbar
normal müsste das eingestellt werden, aber man weiß nie
Kennst du da so einen Fall, oder meinst du das nur?
weil das lächerlich ist
du trittst gegen ein fahrrad, hallo?
und nein, ich kenne niemanden, der gegen ein rad getreten hatte
Die Polizei schickt den Fall aber an die Staatsanwaltschaft muss ich von der mit was rechnen? :)