Aufkleber am Polizeiauto?
Schönen Guten Tag,
nach einer durchzechten Nacht kamen meine Freunde und ich auf die Idee einen kleinen Aufkleber hinten an einem Polizeifahrzeug anzubringen. Die Polizei erwischte mich und ich musste diesen entfernen (war auch rückstandslos) und meine Personalien wurden aufgenommen. Der Polizist erzählte mir etwas von Sachbeschädigung.
Was kann mir passieren oder hat schon einmal jemand solch eine Situation gehabt?
6 Antworten
Hallo,
manchmal weiß ich nicht ob die Antworten ernst gemeint sind oder Troll sind.
Nun auf dich wird weder eine absurd hohe Geldstrafe noch eine ebenso absurd lange Freiheitsstrafe kommen.
Es kann gut sein dass sie dir nur Angst machen wollten - wie eine Antwort hier schrieb, allerdings kannst du dennoch hierfür zur Rechenschaft gezogen werden.
Nur weil du den Aufkleber entfernen konntest heißt es nicht, dass du ihn vorher nicht angebracht hattest - das anbringen selbst oder gar der Versuch ist bereits strafbar unter der dir angegebenen Straftat.
Ich habe mal im Gericht zu so einem Fall hospitiert, da ging es zwar um Krizeleien mit einem Bleistift doch auch die konnten ohne Probleme entfernt werden - allerdings wurden die zwei Jungen damals dafür zu einer Geldstrafe verurteilt.
Allerdings gibt es für so ein Urteil mehr Faktoren als bloße Gesetze, deine Vorgeschichte, Lebensumstände, Einkommen und so weiter.
Das alles entscheidet nicht nur ob du eine Strafe bekommst sondern auch darüber wie hoch diese ausfallen kann.
Klar kannst du also deswegen belangt werden, auch wenn am Ende vielleicht nur eine Verwarnung bei raus kommt, doch Personalien zu notieren macht schon mal kein Polizist einfach so, zumal sie ja auch ihre Abwesenheit und Personalienaufnahme begründen müssten, sprich selbst darüber kann man einen Bericht schreiben, die Anzeige selbst ist kein großer Arbeitsaufwand.
Du könntest also bald Post bekommen oder auch nicht, eine große Strafe solltest du aber nicht unbedingt erwarten müssen, Jugendliche die Unsinn machen ist nichts Neues, aber natürlich auch nichts gutes.
Gruss,
DrAusreichend
Wenn du den Aufkleber tatsächlich rückstandslos entfernen konntest, erfüllt das nicht den Tatbestand der Sachbeschädigung. Ich bezweifle auch, dass die Beamten versuchen werden, da eine Sachbeschädigung draus zu "machen". Die wissen ja selber, dass das vor Gericht kaputt gehen wird.
Allerdings könnte so eine Geschichte, je nachdem, an was für einen Beamten du gerätst, aber auch nicht ganz so glimpflich ausgehen. Wenn die Kollegen nicht sofort erkennen können, dass du bloß einen Aufkleber anbringen willst und von etwas Schlimmerem ausgehen, kann es auch mal passieren, dass du erstmal auf dem Asphalt landest, bevor Fragen gestellt werden.
Viele Grüße
Damit erfüllst du den Tatbestand der Sachbeschädigung, dies ist auch dann erfüllt wenn der Versuch stattgefunden hat. Da du ja bereits einen Aufkleber am Auto hattest ist die Sachbeschädigung als solches geschehen, das entfernen des Aufklebers wiegt diese Tat nicht auf und es kommt auf die Kulanz der Beamten an ob sie eine Anzeige schreiben wollen oder nicht.
Der Aufwand der dahinter steckt dürfte wohl zu hoch sein als das die Beamten sich damit herumärgern möchten, die haben genug andere Sachen zu tun.
Wenn sie es aber drauf anlegen wollten könnten sie das zur Anzeige bringen welche vor Gericht zu einer Geldstrafe führen kann.
Ich denke die Beamten wollten dir einfach nur einen Schreck einjagen und dir damit eine Lehre erteilen, das ist auch vollkommen in Ordnung und gibt dir hoffentlich einen Denkanstoß. Denk einfach mal dran wie du reagieren würdest wenn dir jemand irgendeinen Sticker aufs Auto kleben würde.
Wenn dir etwas nicht gehört, lass die Finger davon bis es dir jemand erlaubt. Das ist im Prinzip ganz einfach und erspart dir einiges an Ärger.
§ 303
Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Das fällt nicht unter Sachbeschädigung. Sei froh, dass du die Gelegenheit zum Entfernen bekommen hast. Wenn die Polizei das professionell machen läßt, geht die Rechung an dich!
Und das trifft auf einen Aufkleber zu? wohl kaum!