Strafanzeige - "Täter" ins Ausland geflüchtet?
Hey meine Lieben,
ich habe da mal eine Frage....Angenommen ich habe jemanden angezeigt (geht schon um eine relativ schwere Sache) und der Täter kommt aus Ungarn - Vorher lebte er kurzfristig - mittelfristig in Deutschland und war auch hier gemeldet.
So und dieser flüchtet wieder nach Ungarn , weil er Wind bekommen hat, dass er wegen einer relativ schweren Angelegenheit angezeigt wurde - kann er dann immer noch belangt werden? Und was ist wenn dieser Täter in die Schweiz flüchtet (weil er z.B meinte, dass er dort demnächst arbeitet) - kann er auch in der Schweiz belangt werden?
Die Strafanzeige ist am Laufen und die Polizei hat auch seinen echten Wohnort / Personalien in DE sowie in Ungarn. Nur was ist, wenn der Täter "untertauchen" möchte und sich zu der ganzen Strafanzeige gar nicht meldet - bzw. der Sache sich entziehen möchte?
Was passiert dann? Hat die Polizei / Staatsanwaltschaft dafür bestimmte Mittel / Wege, den Täter ausfindig zu machen - bzw. ihn zu bekommen?
Dankesehr und ein frohes Fest!
LG
Elia
5 Antworten
Klar kann die Polizei den greifen, es dauert eben etwas länger. Es fährt aber keiner in den ungarischen Wald und sucht
Er kann bei Einreise nach Deutschland festgenommen werden. Wenn die deutschen Behörden einen internationalen Haftbefehl ausgestellt haben, dann wird er auch in Ländern festgenommen und an Deutschland ausgeliefert, die mit Deutschland ein dementsprechendes Abkommen haben.
man kann nach dem fahnden, wenn es ein schweres delikt ist. die schweiz wird den dann wohl nicht behalten wollen, da müsste er asyl beantragen, wenn er nach ungarn zurück geht, müssen die ihn nicht in jedem falle ausliefern - die deutsche justiz hat ja nicht gerade den ruf, sauber oder sogar kompetent zu sein...
was willst du eigentlich von mir, das ist schon das zweitemal, dass du mich antextest, ohne von irgendetwas ahnung zu haben oder zum thema beizutragen. such dir jemand, der sich gerne von dir und deiner ahnungslosigkeit stalken lässt
Gerade die deutsche Justiz ist bekannt fuer ihren guten Ruf und die saubere Arbeit.
Wenn die Tat "schwer" genug war, dann kann die Polizei einen internationalen Haftbefehl ausstellen und hat dann recht gute Chancen, ihn zu finden.
Falls er aber als Ungar in Ungarn ist, hilft Dir das zwar nicht weiter, weil kaum ein Staat seine eigenen Staatsbürger ausliefert, aber falls er in der Schweiz erwischt würde, dann könnte ein Auslieferungsantrag Erfolg haben.
Naja, Die Staatsanwaltschaft kann die Person International zur Fandung ausschreiben. Sollte die Person in der Schweiz in eine Personenkontrolle gelangen wird Sie gleich festgenommen und später an Deutschland ausgeliefert werden. Ein schwerer Tatbestand muss aber bestehn, nur falsch Parken reicht dazu nicht.
Wo hast du den Schwachsinn denn her?