Sachbeschädigung begangen

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Die einzige Möglichkeit nicht bezahlen zu müssen wäre wenn du das mit dem zuständigen für das Parkhaus klärst und ihm zeigst wie dringend die Situation war und ihr alle "gefangen" wart. Ich selbst glaube aber das du es bezahlen musst , weil das parkhaus Dafür natürlich nicht aufkommen will. Es wird glaubich eher unter ""unbeabsichtige sachbeschädigung"" und könnte vielleicht auch über die Haftpflichtversicherung laufen ( was ich eher nicht glaube)

LG marius

Ja, hast du meiner Meinung nach. Es lag keine Notsituation vor, denn wenn man Schmerzen hat und deshalb nach Hause will ist das noch keine Rechtfertigung, anderer Menschen Eigentum zu beschädigen.

Du hättest zuerst schauen müssen, ob irgendwo eine Nummer des Betreibers steht. Und falls nicht, dann hättest du die Polizei verständigen müssen.

Ob jetzt allerdings deine Ladung mit der Aktion zusammenhängt weiß ich natürlich nicht.

ja wegen sachbeschädigung. notwehr ist es nur dann wenn du angegriffen wirst und du dich wehrst. das ist eine allgemeine sachbeschädigung die du begangen hast und das ist strafbar.

Hmm... ich denke schon, dass man auch in so einem Fall nicht einfach ne Schranke kaputt machen darf. Polizei verständigen wär in dem fall wohl etwas besser gewesen^^

Hat nicht jedes Parkhaus eine Information ? Da mal nachgefragt ? Das ding hast du kaputt gemacht und musst es eventuell bezahlen.

LifePower 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 00:28

Der Pförtner hatte gesagt " benutzen sie die andere Schranke " ....

Georg63  25.06.2014, 00:31
@LifePower

und was sagte der Pförtner, als du ihm von der anderen Schranke berichtet hattest?