Sachbeschädigung ausversehen?

6 Antworten

Grundsätzlich ist dir gegenüber jeder zum Schadensersatz verpflichtet, der Dein Recht oder Deine Sachen widerrechtlich verletzt. Allerdings nicht zum Neuwert sondern Reparatur immer nur bis zum Wiederbeschaffungswert den die Sache vor dem Schadensereignis noch hatte. Oder Ersatz des Wiederbeschaffungswert.

Eine Anzeige ist nur möglich, falls der Gegner auch tatsächlich eine Straftat begangen hat. Ein versehen ist noch längst keine Straftat. Du kannst dem Gegner die Regulierungssumme in Rechnung stellen und sofort oder später einen Rechtsanwalt auf Kosten des Verursachers mit der Wahrnehmung deiner Rechte betrauen und die Durchsetzung deiner Forderung auf geeuchtlichem Wege voran treiben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
welche Maßnahmen kann man treffen

Man verklagt diese Person oder macht seinen Anspruch über das gerichtliche Mahnverfahren geltend.

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Ist die Schuld gerichtlich festgestellt, hat die Person aber nichts, kann man seine eigene Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, SOFERN die Klausel "Forderungsausfalldeckung" vorhanden ist, allerdings gibt es hier i.d.R. Summenbegrenzungen, die bei einer teuren Uhr auch mal überschritten werden könnten.

Die Mehrheit der Leute, läuft aber mit einer Privathaftpflicht rum, die würde natürlich den Zeitwert bzw. die Reparatur der Uhr erstatten.

besteht die Pflicht solche Schäden die man verursachte zu ersetzen

Ja, die gibt es, siehe § 823 BGB.

kann ich die Person im Falle einer Verweigerung Anzeigen?

Kannst du aber bringt nichts, da Sachbeschädigung, § 303 StGB, nicht fahrlässig, sondern nur vorsätzlich begangen werden kann.

Selbst wenn der Schaden vorsätzlich verursacht würde bringt dir eine strafrechtliche Ahndung des Täters regelmäßig dein Geld nicht wieder, es sei denn der Schadenersatzanspruch würde direkt als Adhäsionsverfahren mitverhandelt.

In jedem anderen Fall verweise ich wieder auf den ersten Absatz meiner Antwort.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss. Denn nur so ist gewährleistet, daß der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt.

Denn grundsätzlich ist man nach dem BGB zu Schadenersatz verpflichtet. Das kann jedoch die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit um ein Vielfaches übersteigen.

Natürlich kannst Du den Schädiger privat verklagen und bekommst auch einen Titel, aber was nützt Dir das, wenn dieser nicht zahlen kann? Im schlimmsten Fall macht er Privatkonkurs, und Du bleibst aud den Kosten für die Reparatur und den verauslagten Anwaltskosten sitzen.

Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei unterschiedliche Dinge.

Giwalato

Bei einem Versehen fehlt der Vorsatz, der eine Handlung rechtswidrig machen würde. Eine Anzeige würde daher ins Leere gehen.

Davon unbenommen sind natürlich zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
NamenSindSchwer  19.08.2018, 08:58

Rechtswidrig ist auch die fahrlässige Beschädigung eines fremden Rechtsguts, sonst würde der Verursacher dafür nach §823 BGB nicht haften.

Dass hier aber bei Fahrlässigkeit keine Straftat vorliegt ergibt sich aus §15 StGB.

kevin1905  19.08.2018, 13:43
@NamenSindSchwer

und aus der konkreten Formulierung des § 303 StGB.

besteht die Pflicht solche Schäden die man verursachte zu ersetzen

Natürlich, genau das besagt der §823 BGB.

kann ich die Person im Falle einer Verweigerung Anzeigen?

Wenn es wirklich keine Absicht war, dann nicht, da dann keine Straftat vorliegt.

Du kannst das Mahnverfahren einleiten und wenn die Person diesem widerspricht musst du sie auf Schadensersatz verklagen.