Fingerabdrücke nach Sachbeschädigung?

6 Antworten

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Es gibt zwei strafrechtliche und polizeirechtliche Möglichkeiten in einem für deinen Fall zulässige eine erkennungsdienstliche Maßnahme zu prüfen.

Ist mit zukünftigen Straftaten zu rechnen? z.B. bei Farbschmierereien u.ä.

Oder wird die ED-Behandlung für das laufende Verfahren benötigt? (in deinem Fall wohl nicht)

Es gibt noch eine polizeirechtliche Rechtfertigung, hier ein Beispiel für NRW.

http://www.rodorf.de/02_stpo/03.htm#12

Sry für die Kurzform.

Du kannst natürlich einer solchen Maßnahme widersprechen und damit ein Verwaltungszwangsverfahren auslösen. Allerdings erhältst du dann auch eine schriftliche Begründung darüber, warum dies notwendig ist.

DreamCh4ser1 
Beitragsersteller
 09.01.2018, 14:10

Erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe im Alkoholrausch eine Autotür beschädigt und habe sonst keine Vorstrafe in Sachen Sachbeschädigung jedoch habe ich andere Vorstrafen aber keine gravierende (Beamtenbeleidigung, Ladendiebstahl und Verstoss gegen btm. gesetz)

Denkst du anhand von diesen Informationen, dass ich gute Karten habe oder dass die Staatsanwaltschaft mich da trotzdem antanzen lässt?

Eckengucker  10.01.2018, 08:51
@DreamCh4ser1

Du hast das, was ich eigentlich sagen wollte, nicht richtig verstanden.

Die erste Alternative lt. Strafprozessordnung ist das laufende Verfahren. Dafür benötigt man es nicht.

Da du aber schon mehrfach mit der Polizei zu tun hattest greift die zweite Alternative mit "zukünftige" Straftaten. Es ist also eine "präventive" Maßnahme, gegen die du Widerspruch einlegen kannst. Das geht auch vorher. Die Folge ist ein Verwaltungsverfahren. Meines Erachtens verlierst du das, aber halt auch nur wenn das von Seiten der Behörden durchgezogen wird. Die Chancen stehen gut, dass sie das wegen den doch kleineren Delikten nicht machen. Ich kenne dich nicht, deshalb st der nachfolgende Satz neutral. Da du die Geschichte unter Alkohll gemacht hast und schon anhängig warst, besteht leider die Wahrscheinlichkeit, dass es nochmal passieren könnte. Daher ist m.E. die Maßnahme durchführbar.

Und das wird nicht durch die StA sondern durch die Polizei selbst durchgezogen.

Die Vorschriften gibt es schon lange, aber erst in den letzten Jahren wird aufgrund von spektakulären DNA Treffern etc. die Maßnahme auch bei kleineren Delikten mit einem Zwangsverfahren durchgeführt. Du musst keine Angst haben, dass dies Publik wird. Derartige Daten können nicht herausgegeben werden. Da solltest du dir eher Sorgen machen wegen eines polizeilichen Führungszeugnisses in dem deine Verurteilungen landen. Das bekommst du auch nicht von der Polizei sondern von der Meldestelle (Polizei-Behörde)

DreamCh4ser1 
Beitragsersteller
 10.01.2018, 10:33
@Eckengucker

Vielen Dank für die Antwort!

Das wird jetzt immer häufiger gemacht und ist völlig gegen das aktuelle Recht. Die Polizei nimmt sich einfach heraus, gegen Straftäter erkennungdienstlich vorzugehen. Wo kämen wir da hin wenn das üblich würde? Einfach die Fingerabrücke von Straftätern zu nehmen und womöglich dann noch zu überprüfen, ob er bei weiteren Straftaten dabei war.

Schließlich muß ja ein Straftäter erst um sein Einverständnis gebeten werden, bevor gegen ihn ermittelt werden kann. Da gibt es schließlich das Täterschutzgesetz, dass unschuldig erscheinend wollende Straftäter vor der Verfolgung durch die Polizei und Staatsanwaltschaft schützt. Leider halten sich diese nicht an diese gestzlichen Vorschriften und ermitteln oftmals einfach ohne sich um die Bürger- und Menschenrechte von Straftätern zu scheren und ohne vorher sich deren Einverständnis einzuholen.

Ich habe erfahren, dass sich sogar schon Gerichte an solchen Vorgehen beteiligen und Straftäter verurteilen ohne sie vorher um Erlaubnis zu bitten - schändlich für den Rechtsstaat -

Eckengucker  08.01.2018, 15:25

Das ist Satire, oder? Für mich wäre es sonst nicht verständlich. Aber die Reaktionen darauf sind es ja auch nicht.

bergquelle72  08.01.2018, 15:34
@Eckengucker

Natürlich ist es Satire! Aber Bitterkraut, die ich sonst sehr schätze, scheint es nicht verstanden zu haben. Auch der Frager nicht, aber bei dem wundert es mich nicht ....

DreamCh4ser1 
Beitragsersteller
 09.01.2018, 14:59
@bergquelle72

Nene ich habs nicht bemerkt ;-)

DreamCh4ser1 
Beitragsersteller
 08.01.2018, 13:48

danke für die Antwort!

Bitterkraut  08.01.2018, 12:54

Es ist nicht grundsätzlich gegen das geltende Recht. Da liegst du falsch. Allerdigns ist hier die frage, ob es notwendig ist, schließlich liegt ein Geständnis vor. Notwendig wäre es, wenn man dem Beschuldigten die Tat noch nachzuweisen hätte. Auch für die estätigung durch den Geschädigten ist es nciht norwendig, da genügt auch eine Gegenüberstellung. Die Fingerabdrücke werden für gar nichts gebraucht.

Das ist das geltende Recht: https://dejure.org/gesetze/StPO/81b.html

bergquelle72  08.01.2018, 15:36
@Bitterkraut

Hast Du meinen Text wirklich gelesen ? ..ich bitte Dich, um der gute Meinung willen, die ich von Dir habe, lese ihn nochmal mit offenem Blick.

BalZakBarsoom  08.01.2018, 12:41

Super Antwort! Du hast aber vergessen zu erwähnen, das etlichen Täter rechtswidrig Handschellen angelegt werden, und die Polizei sich der Freiehtisberaubung schuldig macht, indem sie Verdächtige einfach EINSPERRT!

Das ist ganz normal

Bitterkraut  08.01.2018, 12:47

Nein, das sit es nicht, nicht bei einer Sachbeschädigung wenn zudem ein Getändnis vorliegt.

Ich würde das verweigern. Dann wirst du ja sehen, ob die Polizei einen richterlichen Beschluss bekommt, um das Erkennungsdienstliche Verfahren trotz Geständnis durchzusetzen. Ich würde das bezweifeln.

DreamCh4ser1 
Beitragsersteller
 08.01.2018, 13:46

Danke für deine Antwort.

Reicht es einfach nicht hinzugehen oder sollte ich die Polizei darüber informieren?

Bitterkraut  08.01.2018, 13:50
@DreamCh4ser1

Ich würde einfch nicht hingehen. Solange du keine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht bekommst, mußt du das auch nicht. Sollte die Staatsanwaltschaft einen Beschluss beantragen und bekommen, mußt du Folge leisten.

Wie alt bist du? Welches Strafrecht wrid man anwenden? Wenn es Erwachsenenstafrecht ist, wirst du einen Strafbefehl bekommen, keine Verhandlung, schätze ich.

DreamCh4ser1 
Beitragsersteller
 08.01.2018, 15:36
@Bitterkraut

Ich bin 20 Jahre alt und wohne in der Schweiz...

Bitterkraut  08.01.2018, 15:37
@DreamCh4ser1

Da hab ich keine Ahnung, wie das in der Schweiz geahndet wird. Sowas solltest du immer gleich in die Frage schreiben. Alle Antworten hier bezeihen sich auf die dt. Strafprozessordung, bzw. aufs dt. Strafrecht. Kannst alles knicken.

ANWALT!!!