Fingerabdrücke nach Sachbeschädigung?
Hallo zusammen
Ich wurde von der Polizei zur Einvernahme als beschuldigte Person in Sachen Sachbeschädigung vorgeladen. Während der Einvernahme habe ich die Tat zugegeben und werde für den Schaden aufkommen. Nach der Einvernahme teilte mir der Polizist mit, dass ich, da ich die Tat zugegeben habe, nun keinen DNA Abstrich machen muss jedoch forderte er mich auf im Verlaufe der nächsten Woche meinen Fingerabdruck abzugeben und Fotos machen zu lassen (erkennungsdienstliche Massnahme) Auf die Frage wieso antwortete er, dass er die Fotos der Person welche die Anzeige aufgegeben hat zeigen müsse um von der Person bestätigt zu kommen dass wirklich ich derjenige war der den Schaden verursacht hat.
Nun ist meine Frage, ob ich mich da weigern kann und falls ja wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass ich Erfolg mit dem Einspruch hätte? Ich habe die Tat ja gestanden oder ist nach einer Sachbeschädigung eine Fingerabdruckabgabe obligatorisch?
Vielen Dank im Voraus
6 Antworten
Es gibt zwei strafrechtliche und polizeirechtliche Möglichkeiten in einem für deinen Fall zulässige eine erkennungsdienstliche Maßnahme zu prüfen.
Ist mit zukünftigen Straftaten zu rechnen? z.B. bei Farbschmierereien u.ä.
Oder wird die ED-Behandlung für das laufende Verfahren benötigt? (in deinem Fall wohl nicht)
Es gibt noch eine polizeirechtliche Rechtfertigung, hier ein Beispiel für NRW.
http://www.rodorf.de/02_stpo/03.htm#12
Sry für die Kurzform.
Du kannst natürlich einer solchen Maßnahme widersprechen und damit ein Verwaltungszwangsverfahren auslösen. Allerdings erhältst du dann auch eine schriftliche Begründung darüber, warum dies notwendig ist.
Du hast das, was ich eigentlich sagen wollte, nicht richtig verstanden.
Die erste Alternative lt. Strafprozessordnung ist das laufende Verfahren. Dafür benötigt man es nicht.
Da du aber schon mehrfach mit der Polizei zu tun hattest greift die zweite Alternative mit "zukünftige" Straftaten. Es ist also eine "präventive" Maßnahme, gegen die du Widerspruch einlegen kannst. Das geht auch vorher. Die Folge ist ein Verwaltungsverfahren. Meines Erachtens verlierst du das, aber halt auch nur wenn das von Seiten der Behörden durchgezogen wird. Die Chancen stehen gut, dass sie das wegen den doch kleineren Delikten nicht machen. Ich kenne dich nicht, deshalb st der nachfolgende Satz neutral. Da du die Geschichte unter Alkohll gemacht hast und schon anhängig warst, besteht leider die Wahrscheinlichkeit, dass es nochmal passieren könnte. Daher ist m.E. die Maßnahme durchführbar.
Und das wird nicht durch die StA sondern durch die Polizei selbst durchgezogen.
Die Vorschriften gibt es schon lange, aber erst in den letzten Jahren wird aufgrund von spektakulären DNA Treffern etc. die Maßnahme auch bei kleineren Delikten mit einem Zwangsverfahren durchgeführt. Du musst keine Angst haben, dass dies Publik wird. Derartige Daten können nicht herausgegeben werden. Da solltest du dir eher Sorgen machen wegen eines polizeilichen Führungszeugnisses in dem deine Verurteilungen landen. Das bekommst du auch nicht von der Polizei sondern von der Meldestelle (Polizei-Behörde)
Vielen Dank für die Antwort!
Das wird jetzt immer häufiger gemacht und ist völlig gegen das aktuelle Recht. Die Polizei nimmt sich einfach heraus, gegen Straftäter erkennungdienstlich vorzugehen. Wo kämen wir da hin wenn das üblich würde? Einfach die Fingerabrücke von Straftätern zu nehmen und womöglich dann noch zu überprüfen, ob er bei weiteren Straftaten dabei war.
Schließlich muß ja ein Straftäter erst um sein Einverständnis gebeten werden, bevor gegen ihn ermittelt werden kann. Da gibt es schließlich das Täterschutzgesetz, dass unschuldig erscheinend wollende Straftäter vor der Verfolgung durch die Polizei und Staatsanwaltschaft schützt. Leider halten sich diese nicht an diese gestzlichen Vorschriften und ermitteln oftmals einfach ohne sich um die Bürger- und Menschenrechte von Straftätern zu scheren und ohne vorher sich deren Einverständnis einzuholen.
Ich habe erfahren, dass sich sogar schon Gerichte an solchen Vorgehen beteiligen und Straftäter verurteilen ohne sie vorher um Erlaubnis zu bitten - schändlich für den Rechtsstaat -
Das ist Satire, oder? Für mich wäre es sonst nicht verständlich. Aber die Reaktionen darauf sind es ja auch nicht.
Natürlich ist es Satire! Aber Bitterkraut, die ich sonst sehr schätze, scheint es nicht verstanden zu haben. Auch der Frager nicht, aber bei dem wundert es mich nicht ....
Nene ich habs nicht bemerkt ;-)
danke für die Antwort!
Es ist nicht grundsätzlich gegen das geltende Recht. Da liegst du falsch. Allerdigns ist hier die frage, ob es notwendig ist, schließlich liegt ein Geständnis vor. Notwendig wäre es, wenn man dem Beschuldigten die Tat noch nachzuweisen hätte. Auch für die estätigung durch den Geschädigten ist es nciht norwendig, da genügt auch eine Gegenüberstellung. Die Fingerabdrücke werden für gar nichts gebraucht.
Das ist das geltende Recht: https://dejure.org/gesetze/StPO/81b.html
Hast Du meinen Text wirklich gelesen ? ..ich bitte Dich, um der gute Meinung willen, die ich von Dir habe, lese ihn nochmal mit offenem Blick.
Super Antwort! Du hast aber vergessen zu erwähnen, das etlichen Täter rechtswidrig Handschellen angelegt werden, und die Polizei sich der Freiehtisberaubung schuldig macht, indem sie Verdächtige einfach EINSPERRT!
Das ist ganz normal
Nein, das sit es nicht, nicht bei einer Sachbeschädigung wenn zudem ein Getändnis vorliegt.
Ich würde das verweigern. Dann wirst du ja sehen, ob die Polizei einen richterlichen Beschluss bekommt, um das Erkennungsdienstliche Verfahren trotz Geständnis durchzusetzen. Ich würde das bezweifeln.
Danke für deine Antwort.
Reicht es einfach nicht hinzugehen oder sollte ich die Polizei darüber informieren?
Ich würde einfch nicht hingehen. Solange du keine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht bekommst, mußt du das auch nicht. Sollte die Staatsanwaltschaft einen Beschluss beantragen und bekommen, mußt du Folge leisten.
Wie alt bist du? Welches Strafrecht wrid man anwenden? Wenn es Erwachsenenstafrecht ist, wirst du einen Strafbefehl bekommen, keine Verhandlung, schätze ich.
Ich bin 20 Jahre alt und wohne in der Schweiz...
Da hab ich keine Ahnung, wie das in der Schweiz geahndet wird. Sowas solltest du immer gleich in die Frage schreiben. Alle Antworten hier bezeihen sich auf die dt. Strafprozessordung, bzw. aufs dt. Strafrecht. Kannst alles knicken.
ANWALT!!!
Erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe im Alkoholrausch eine Autotür beschädigt und habe sonst keine Vorstrafe in Sachen Sachbeschädigung jedoch habe ich andere Vorstrafen aber keine gravierende (Beamtenbeleidigung, Ladendiebstahl und Verstoss gegen btm. gesetz)
Denkst du anhand von diesen Informationen, dass ich gute Karten habe oder dass die Staatsanwaltschaft mich da trotzdem antanzen lässt?