R+V Rentenfonds will nicht nach Todesfall zahlen, kann man klagen?
Kein Waisenberechtigter, kein eingetragener Ehepartner. Hinterbliebene gehen leer aus, obwohl Elternteil Jahrzehntelang sechsstelligen Betrag angespart hat.
14 Antworten
Am besten du setzt dich mit der R+V in Verbindung und fragst nach, welche Unterlagen die benötigen, damit eine Auszahlung möglich ist.
Wichtig wäre zu klären, was im Todesfall des Erblassers im Vertrag vereinbart ist. Wenn es sich um einen Fond handelt, wäre dieser meiner Meinung nach ein Teil, der zur Erbmasse gehört.
Wir kennen den Vertrag nicht und können dir demzufolge auch keine hilfreiche Antwort geben. Nur Vermutungen anstellen, was sein könnte, was dir nicht weiterhilft.
Wenn sich die R+V querstellt, am besten sofort einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren und die Vertragsunterlagen prüfen lassen. Bei der eingezahlten Summe lohnt es sich allemal einen Anwalt einzuschalten, vorausgesetzt der Vertrag ist so abgeschlossen, dass im Todesfall des Erblassers Zahlungen seitens der R+V geleistet werden müssen. Wenn es sich um eine Rente handelt, die dem Erblasser zu Lebzeiten der Alterssicherung dient und mit dem Ableben des Erblassers, von den Erben keine Ansprüche daraus an die Versicherung gestellt werden können, dann zahlt die Versicherung auch nicht.
Das wäre eben alles zu klären.
Nachvollziehbar ist das schon, dass die Versicherung gerne einen sechsstelligen Betrag einkassieren will, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen.
Du kannst auch sofort einen Anwalt konsultieren und dich aufklären lassen. Wenn der feststellt, dass du keinen Anspruch aus dem Vertrag hast, dann kannst du dir weitere Bemühungen ersparen.
Du siehst auf Grund der schon getätigten Antworten - Deine Fragestellung ist Mist.
Also, wenn Du hier eine vernünftige und halbwegs verlässliche Antwort haben möchtest (nachdenklich30 hat ja schon ein paar wichtige Dinge genannt), dann bitte den Sachverhalt genau und mit richtigen Begriffen schildern.
Waisenberechtigte gibt es nicht, wer sind die Erben und vor Allem, was genau ist mit "Rentenfonds R+V" gemeint ? Handelt es sich um eine Versicherung oder um ein Depot mit Fondsanteilen ?
Am schnellsten und sichersten geht das aber wenn Du direkt bei der R+V vorsprichst und nach dem Warum bisher nicht und den Voraussetzungen zum Auszahlen fragst.
Es gibt Rentenverträge, die zahlen nur für den Rentenfall. Stirbt man vorher, dann gibt es keine Rente und das eingezahlte Geld bekommt die Versichertengemeinschaft wodurch die monatlichen Beiträge niedriger sind.
Aber es gibt auch Rentenverträge - was ich abschließen würde - bei denen im Todesfall ein bestimmter Betrag an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Dies ist abhängig von der bereits erfolgten Rentendauer.
Meine Empfehlung : Das Kleingedruckte des Vertrages durcharbeiten und sehen, was dort im Falle eines vorzeitigen Ablebens steht. Mit den AVB hat der Versicherungsnehmer dann den Vertrag so akzeptiert.
Das hat mit der Frage aber nichts zu tun, gell.
Ein Rentenfonds ist ein Wertpapier, das genauso zur Erbmasse gehört wie eine Immobilie.
Oder hast Du einfach nur ein bisschen bei der Fragestellung geschlampt und es geht eigentlich um etwas völlig anderes?
Aufgrund der mehr als dürftigen Sachverhaltsangaben kann man nur wild herum spekulieren über das, was sich hier ereignet hat.
Rentenfonds jedenfalls sind Sondervermögen. Die Fondsanteile stehen den Erben des Verstorbenen zu.
Rentenversicherungen, die im übrigen auch als fondsgebundene Versicherungen abgeschlossen werden können, sind etwas völlig anderes. Da kann es -je nach Vertragsgestaltung, in der Tat passieren, daß eingezahlte Beträge ersatzlos verfallen.
Ist im übrigen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anders. Verstirbt der Versicherte ohne Ehegatten oder verpartnerten Lebenspartner oder nur (in Sonderfällen bezugsberechtigte) Kinder zu hinterlassen, verfällt das Versicherungsguthaben ersatzlos.