Befreit eine Förderung nach BAföG für das Ausland (AuslandsBAföG) für den Rundfunkbeitrag?
Laut §4 Abs. 1 Nr. 5a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist jemand vom Beitrag befreit, sollte er ich zitiere wörtlich "Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz" erhalten. Diese Ausbildungsförderung beinhaltet auch Förderungen für Auslandsstudien, meist abgekürzt als "AuslandsBAföG". De facto wird also normales BAföG nur nach §5 und nicht nach §4 erhalten.
Für mich ist die Sache relativ klar, "AuslandsBAföG" befreit rein rechtlich gleich wie das normale BAföG, weil es eben juristisch keinen Unterschied zwischen "AuslandsBAföG" und BAföG gibt. Die Mitarbeiter vom Beitragsservice sehen das leider anders.
Wie seht ihr die Sache? Befreit "AuslandsBAföG" gleicher maßen wie "normales" BAföG?
Anbei die jeweiligen Gesetzestexte: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitragsstaatsvertrag.file.html/130314-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-Rechtsgrudlagen-rbb.pdf
BAföG: Bitte googeln, nur ein Link ist erlaubt.
Vielen Dank!
5 Antworten
M. E. ist die Sache klar: Auslands-BAföG ist auch BaföG. Das Problem ist wohl, dass der Beitragsservice bisher diese Art BAföG nicht kennt. Außerdem denkt er vielleicht, dass jemand, der im Ausland ist, ja ohnehin nicht befreit werden muss, weil er dann ja dort und nicht hier wohnt. Schließlich ist das Auslands-BAföG ja in der Summe deutlich mehr als das normale BAföG. Dabei verkennt er, dass ja nur derjenige, der hier einen ständigen Wohnsitz hat, Auslands-BAföG bekommen kann und dass es auf die Höhe der Leistung nicht ankommt. Du musst gegen einen ablehnenden Bescheid auf jeden Fall innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dann wird die Sache nochmals intern rechtlich überprüft. Wenn dann die Ablehnung bestehen bleiben sollte, rate ich Dir zu einer Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Ich seh da auch keinen Unterschied, zumal man doch erst recht keine deutsche Rundfunkgebühr zahlen müssen müsste, wenn man im Ausland ist. Der Grund für die Befreiung an sich ist ja , dass man kein Einkommen hat, sondern Unterstützung bekommt und somit ist das doch das selbe.
Nur, wie man die Mitarbeiter ohne juristischen Beistand davon überzeugen soll, ist mir nicht klar.
Das Problem ist, dass die "normalen" Telefonisten zu den "Experten" weiterleiten. Diese "Experten" sind aber keine Experten, sondern geben falsche Auskunft. Ich hoffe, dass sich davon nicht alle einschüchtern lassen und bezahlen, sondern weitere recherchieren und, trotz blöder Telefonzeiten, ihr Studierendenwerk für "AuslandsBAföG" konsultieren.
Vielen Dank für die Antwort.
Empfänger vonBAföGkönnen von der Rundfunkbeitragspflicht nur befreit werden, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen. Weil Sie bei Ihren Eltern wohnen, kann die Antragsstellung hier nicht fortgesetzt werden.
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/
Wie anders sehen die das? Das heißt sie haben dir schriftlich gegeben warum du es nicht bekommst?
es geht um bafög und mit diesem bist du befreit auf antrag von der rundfunkbeitragspflicht.
antrag schreiben, bescheinigung über den bezug von bafög beifügen und abschicken.
Vielen Dank für die Antworten.
Die Studierendenwerke stellen, wie ich eben telefonisch erfahren konnte, auch für Empfänger von Ausbildungsförderung nach BAföG für das Ausland ohne weiteres einen Wisch aus.
Ich hoffe, Menschen denen es ähnlich geht und googeln finden diesen Beitrag. Ihr müsst nicht extra für 60cent pro Anruf bei der GEZ Zeit verschwenden, ihr bekommt falsche Infos.
es gibt dir keiner falsche antworten. verwirrend ist es wenn man falsche fragen stellt. es gibt auch keine experten beim beitragsservice. das sind alles nur mitarbeiter von callcentern. die sind versierter in ihren aussagen, als wenn du wirklich sogenannte experten vom beitragsservice hättest. die haben wirklich keine ahnung.