Ab wann habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
4 Antworten
Dein Arbeitgeber ist nach § 109 Gewerbeordnung verpflichtet, Dir ein Zeugnis auszustellen.
Du solltest in die Kündigung schreiben, dass Du ein qualifiziertes Zeugnis möchtest. Schreibst Du das nicht und der AG stellt Dir nur ein einfaches Zeugnis aus, ist Dein Zeugnisanspruch erfüllt, er braucht kein neues, qualifiziertes Zeugnis auszustellen.
Du musst aber darauf achten dass es sich bei der Zeugniserteilung um eine "Holschuld" handelt. Du musst Dein Zeugnis abholen, der AG ist erst dann zur Übersendung des Zeugnisses verpflichtet, wenn er es nicht rechtzeitig fertig hat (was nicht passieren sollte).
Ein einfaches Zeugnis (Arbeitsbescheinigung) mußt Du am dem ersten Tag erhalten. Ein qualifiziertes Zeugnis kann nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monate verlangen.
Beide Aussagen stimmen leider nicht!
Ein Arbeitszeugnis ist am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses fällig (wenn es ordnungsgemäß beantragt wurde), und ein qualifiziertes Zeugnis kann bereits ab einer Beschäftigungszeit von zwei Monaten beansprucht werden.
Jederzeit. Das kommt halt immer drauf an was die Firma bis zu dem Zeitpunkt bereits bewerten kann.
Du kannst auch nach 2 Wochen eins verlangen. Wenn du den Wunsch ranträgst muss eines ausgefertigt werden.
Er muss dir sogar ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen, wenn du da 1 Jahr warst!
Du kannst auch nach 2 Wochen eins verlangen. Wenn du den Wunsch ranträgst muss eines ausgefertigt werden
Das gilt nur für ein Schlusszeugnis. Bei einem Zwischenzeugnis braucht man einen Grund.
... wenn er es entsprechend verlangt.
Dies sollte nachweislich geschehen - entweder schriftlich oder unter Hinzuziehung eines Zeugen.
Geht es um ein Abschlusszeugnis oder um ein Zwischenzeugnis?
Bin über 1 Jahr schon da, also muss mir mein chef sogar ein Zeugnis ausstellen oder?