Ruhegehaltfähige Dienstzeiten?
Hallo,
ich bin Beamter und habe während meines Studiums bereits für zwei Jahre in Teilzeit (18h/Woche) im öffentlichen Dienst (Bundesoberbehörde) gearbeitet.
Ich weiß, dass ÖD-Zeiten vor der Beamtenlaufbahn als anrechnungsfähig (1,8% für Vollzeit pro Jahr des späteren Endgehalts) gelten "sollen", trifft das auch für eine Teilzeittätigkeit im ÖD während des Studiums zu? Gleichzeitig war zwar mein Studium, die Anrechnungszeiten sind hier aber nur "Kann" und nicht "soll". Aufgrund des Nebenjobs hat sich das Studium auch etwas verzögert.
Danke vorab
2 Antworten
"Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
§ 13 Allgemeine Bestimmungen zur Berücksichtigung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten
(2) Zeiten im Sinne der §§ 8 bis 12 werden nur berücksichtigt, wenn sie vor der Berufung in das Beamtenverhältnis zurückgelegt wurden"
Für dich kommt § 9 in Betracht, da dein Job neben dem Studium vermutlich privatrechtlicher Natur war (du warst zwar im öffentlichen Dienst tätig, aber als Arbeitnehmer und nicht als Beamter oder Beamter im Vorbereitungsdienst).
Ganz kurz zu § 9: Hat der Nebenjob zu deiner späteren Ernennung geführt? Wohl kaum, zu deiner Ernennung hat das 2. Staatsexamen geführt, das ist ursächlich, nicht der Job. Hauptberufliche Tätigkeit? Nein, Teilzeit. Hattest du schon die Laufbahnbefähigung (2. Ex.)? Nein. Hast du als Student hoheitliche Tätigkeiten ausgeübt? Unwahrscheinlich, es waren wohl eher Hilfsdienste. War die Tätigkeit (auch hier hauptberuflich erforderlich) für deine spätere Laufbahn als Lehrer förderlich? Das kann man von hier aus nicht beurteilen, wohl eher nicht und hauptberuflich auch nicht.
Wer ist für Bundesoberbehörde zuständig? Siehe § 9 "im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn". Er gilt also, egal bei welchem Dienstherrn gearbeitet wurde.
Sorry für die Antwort, prüfe bitte selber und sprich bitte ggfls. mit deiner Personaldienststelle. Evtl. gibt es noch irgendwelche Rechtsverordnungen oder Verwaltungserlasse, die sowieso nur der zuständige Beamte kennt.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=20320&bes_id=34825&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ruhegehalt
Ein paar mehr Informationen wären schon sinnvoll !
Was darf man denn unter einer Bundesoberbehörde verstehen ?
Von wann bis wann war denn das Studium ?
Von wann bis wann war denn diese Tätigkeit ?
Außerdem welches Beamtenrecht trifft denn zu (welches Land) ?
Bundesoberbehörde sind Behörden, die einem Ministerium direkt nachgeordnet sind, wie z.B. das BKA, BND u.ä.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesbeh%C3%B6rde_(Deutschland)#Bundesoberbeh.C3.B6rden_.28Obere_Bundesbeh.C3.B6rden.29
Studium war von 2005 bis 2012, der Nebenjob selbst von 2009 bis 2011. Die andere Zeit hatte ich ebenfalls Nebenjobs, aber nicht im ÖD.
Landesbeamter NRW.
Soweit ich weiß, werden vom Studium ja Pi mal Daumen 2,5 Jahre anerkannt, es wäre natürlich sehr praktisch, wenn meine 2 Jahre im ÖD dann noch zusätzlich anerkannt werden.
Danke schon mal.