Rückzahlung von Anwärterbezügen nach dem BBesG - welche Fassung?
Hallo. Ich befinde mich derzeit im Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf. Möchte das Studium auch noch abschließen, danach aber etwas anderes machen. Da ich mich im Rahmen meiner Ernennung verpflichtet habe, nach Abschluss des Studiums für 5 Jahre im öffentlichen Dienst zu bleiben, müsste ich also meine gesamten Anwärterbezüge zurückzahlen.
Nach der aktuellen Fassung (von Juni 2017) der Verwaltungsvorschriften des BBesG heißt es im Abschnitt 59, dass der monatliche Betrag zurückzuzahlen ist, der 650 Euro übersteigt.
Im Rahmen meiner Ernennung wurde mir im April 2017 jedoch die (damals aktuelle) Fassung von 1997 zur Kenntnis übersandt, in welcher ein Betrag von umgerechnet 383 Euro steht. Die Kenntnisnahme von dieser Fassung musste ich damals auch mit meiner Unterschrift bestätigen.
Nun frage ich mich, welche Fassung jetzt für mich gilt? Mein Studium hat im August 2017 begonnen und endet im Sommer nächsten Jahres. Je nachdem, welche Fassung gilt, hat das deutliche Auswirkungen auf die Höhe der Rückzahlung.
Vielen Dank für jede Antwort!
1 Antwort
Meines Erachtens müsste die zum Zeitpunkt des Eintritts der Rückzahlungspflicht gelten - also die 2017er Fassung, die für dich günstiger ist.
Im Zweifel würde ich mal bei der Personalstelle oder dem Personalrat nachfragen.