BKA Studium Kosten bei Abbruch?
Hallo liebe Forumsmitglieder,
Ich habe mich beim BKA für ein duales Studium im gehobenen Dienst zum Kriminalkommissar beworben und alle Auswahlstufen bestanden. Aktuell mache ich mir noch Gedanken, ob das wirklich zu mir passt und bei meiner Recherche bin ich auf folgenden Aspekt gestoßen, bei dem ich mir unsicher bin und von dem ich mir Aufklärung im Forum erhoffe.
Es steht auf einem Merkblatt, dass im Falle einer Aufgabe des Studiums alle Anwärterbezüge (Gehalt während des Studiums) zurückgezahlt werden müssen, die den Betrag von ich glaube 650 Euro überschreiten. Das heißt, wenn ich ein Bruttogehalt von etwa 1.100 Euro im Monat habe und warum auch immer nach 2 Jahren aufhöre, muss ich 450 x 24 = 10.800 Euro zurückbezahlen. Kann das wirklich sein, weil ich finde das schon echt brutal.
Weiter steht geschrieben, dass die Kosten des Studiums erst verrechnet sind nach 5 Jahren im Amt nach dem Studium. Das heißt, selbst wenn ich nach drei Jahren nach Studium den Arbeitgeber wechseln möchte, muss ich trotzdem einiges an Geld zurückbezahlen.
Ich würde mich echt freuen, wenn sich damit jemand auskennt und mir sagen kann, ob das wirklich sein kann. Weil ich habe bereits ein duales Studium im Industriebereich gemacht und sehe im BKA eine spannende Chance, aber weiß nicht sicher, ob ich das dann wirklich auf Lebenszeit machen will.
Vielen Dank euch im Voraus!
Alex
1 Antwort
Ja dem ist wirklich so.
Schließlich investiert der Bund eine Menge Geld in dich, insofern ist es völlig legitim, solche Klauseln einzubringen die dem Bund auch zumindest für einen gewissen Zeitraum den Nutzen aus der Investition sichern.
dann sieht das Unternehmen das eben anders als der Bund. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es völlig legitim ist. Und genau aus dem Grund soll ist ja Bewerber abschrecken, die sich einfach nur eine gute Ausbildung erschleichen wurden, um dann sofort nach der Ausbildung bei einem privaten Unternehmen anzufangen. Der Bund investiert Steuergelder in dich, also hat er auch das Recht eine entsprechende Leistung zu fordern.
Das macht meiner Meinung nach einerseits Sinn, aber damit schreckt man viele Bewerber ab. Weil das ist ja wie bei der Bundeswehr, wo man sich praktisch direkt für 8 Jahre verpflichten muss, um nichts zurückzahlen zu müssen.
Ich habe nämlich gerade ein duales Studium abgeschlossen, was mein Unternehmen einiges gekostet hat. Trotzdem muss ich nach Ende meines Studiums nicht die Hälfte meines erhaltenen Gehalts wieder zurückzahlen.