Rücktritt Kaufvertrag wg. mangelhafter Fotos?
Hallo, meine Familie und ich waren am Samstag bei einem Fotoshooting. Wir hatten einen Gutschein und der Termin war für 90 Minuten gebucht (14 - 15:30 Uhr). Wir waren pünktlich vor Ort, kamen aber erst um 14:30 dran (es war noch ein anderes Shooting am laufen). Nach 30 Minuten, also um 15 Uhr war der Spaß auch schon wieder vorbei, weil bereits die nächsten Kunden gewartet haben. Mein Mann hat dem Fotografen auf die Schnelle alle Fotos (im Gutschein wären 2 Bilder inkl. Retusche dabei gewesen) für 179,-€ abgekauft. Diese wurden uns auch am selben Abend zum Download zur Verfügung gestellt.
Es sind insgesamt 122 Bilder, wovon der Großteil allerdings vollkommen unbrauchbar bzw. mangelhaft ist. Es gab verschiedene Kulissen, die meistens nicht komplett zu sehen sind (z.B. ein goldener Stuhl, ein Autovorderteil), auf vielen Bilder ist ein Teil vom Arm oder Kopf abgeschnitten. Bei der letzten Kulisse ist immer ein Teil der Heizung mit auf dem Bild. Bilder auf denen die Augen geschlossen sind, einer gerade sein Shirt zurecht zieht, oder den Kopf nach hinten dreht, würden von einem Profi gar nicht erst mitgegeben werden.
Wir haben eine Rechtsschutzversicherung, worüber ich mich gestern telefonisch habe beraten lassen. Aufgrund der Mangelhaftigkeit der Bilder haben wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Dies habe ich dem Fotografen gestern auch per E-Mail mitgeteilt. Mit der Bitte mir den Rücktritt zu bestätigen.
Meine Fragen ist nun, da der Fotograf keinen sehr Professionellen Eindruck zur Einigung macht: wie geht es weiter, wenn ich keine Rückmeldung von ihm erhalte? Ich habe geschrieben, ich behalte mir weitere rechtliche Schritte vor. Allerdings käme eine Selbstbeteiligung bei den Anwaltskosten auf mich zu, wenn ich diesen für weitere Schritte in Anspruch nehmen muss.
Wäre sehr dankbar, wenn jemand einen Tipp für mich hätte. Danke schon mal =)
Nachtrag: Im Gutschein wären alle Fotos mit Wasserzeichen inklusiv gewesen. Wir haben quasi 179,-€ gezahlt, dass keine Wasserzeichen drauf sind. Ist der Preis für sowas gerechtgertigt?
6 Antworten
Hallo gelbesocke...,
das ist extrem ärgerlich und ihr fühlt euch sicher um schöne Fotos betrogen!
Doch... ganz so einfach ist das nicht.
Uni hatte das Wesentliche schon gesagt: Die Auskunft jener Rechtsschutzmitarbeiterein ist für euren Fall (zumal noch ohne jede sachliche Prüfung!) völlig irrelevant. Die beten immer nur ihre Vertragsbedingungen herunter.
Und, jede Maßnahme zum "Rücktritt von einem Kaufvertrag" muss gebührenbewehrt (also teuer) für euch ins Leere laufen, ihr habt keinen Kaufvertrag, von dem ihr zurücktreten könntet, sondern einen "Werk- oder Werklieferungsvertrag"! Das ist juristisch zur Mängelfrage ganz anders zu bewerten. Aber "mangelhafte" Fotos reklamierst du.
Mängel können zum Beispiel in der Form (falsche Fotos), in der Menge oder in der Ausführung (z,B, Schwarzweiß, anstatt Farbe) bestehen. Die wären zu benennen und der vereinbarte Preis könnte dafür vorenthalten bzw. zurückgefordert werden, wenn eine Nachbesserung fehlschlug. Die terminliche Unpünktlichkeit und offenbar geringere Sessiondauer wurde von euch ja übereinstimmend akzeptiert.
Na ja *Kopfwiege* dass euch jedoch die Fotos nicht "gefallen", das ist kein Mangel in der Sache/Lieferung. Auch nicht dein Eindruck mangelnder Professionalität des Mannes. Die Gestaltung der Fotos habt ihr bewusst dem Fotografen überlassen, deshalb kamt ihr ja auch zu ihm. Wenn die Fotos nicht grob anders waren als (möglichst belegbar!) besprochen, sind sie eben das Ergebnis seiner Beauftragung: Fotos, die ER für euch machen sollte. Und... die ihr ja sogar unreklamiert abnahmt und bezahltet...?
Über diese hohe Anzahl der angebotenen Aufnahmen war ich auch erst erstaunt. Den Serienbildmodus nutzen Fotografen vornehmlich, um eben geschlossene Augenlider und blöden Faltenwurf, verzogene Gesichter etc. später zu vermeiden. Wenn allerdings einige der zu portraitierenden Personen in der Dekoration herumhampeln (Kinder interessieren sich für vieles, bloß nicht fürs Stillstehen!;), mag es schon sein, dass er dann irgendwann seufzend die Achseln zuckt und euch eben ALLE geknipsten Schüsse zur eigenen Auswahl überlässt.
Bestellt wurden jedenfalls Fotos des Fotografen in digitaler Form zum Downloaden. Und das wurde offenbar geliefert. Wenn wie gesagt wenigstens jene begutscheinten zwei Fotos mängelfrei geliefert wurden, dürfte der Auftrag insoweit von ihm erfüllt sein. Dass man dann später nicht noch einmal zu dem Atelier geht, ist eine andere Sache. Schade, dumm gelaufen.
Mängelreklamationen würde ich immer aufs Detail genau beschreiben, sonst sind sie nicht erteilt. Eben, WAS da im Einzelnen reklamiert wird. Bloß, welchen Ausschnitt der Künstler wählt oder welche Beleuchtung, ist erstmal sein Job. Ausschnitte und viele Details (hereinragende Heizungsrohre) könnten später in der Nacharbeit noch verändert werden. 122 Atelieraufnahmen für 179,- € scheinen mir jedenfalls nicht überteuert.
Pssst, gelbes...,
magst nochmal die Antworten auf deine Frage lesen? Ihr seid nach BGB nicht "Käufer", ihr seid Auftraggeber, die sorry.., erst später Mängel benannten, die vorher auch zu sehen waren, aber von euch unbeachtet angenommen wurden - zum Beispiel das Deko-Auto und abgeschnittene Körperteile.
Gelbesocke, ich verstehe dich! Ihr seid, du bist, schlimm frustriert und du angelst jetzt nach jedem Bisschen, das man dem "Künstler" vorwerfen könnte.
Zu allererst wäre es sachlich vorteilhaft, den gegebenen Auftrag genau auf Erfüllung zu überprüfen und dazu Beweise zu nehmen. Ihr habt keinen (schriftlich = beweisbaren) Auftrag, nicht? Oder nur: "Mach mal schöne Fotos!"
Ich vermute nach deiner Beschreibung weiter, dass der gute Mann sich terminlich vertan hat und schnell die Sache lustlos bei euch abknippste (vernichtend für Fotografen) und vielleicht sogar noch betont, dass ihr schließlich zum Sonderpreis 122 "echte Atelieraufnahmen" für 'nur' 179,-€ erhieltet. Mehr als der Auftrag verlangte!
Wichtig scheint mir: Worauf fußend wollt ihr "Mängel" aufzeigen? Dass die Fotos nach deinen Beschreibungen wohl zum größeren Teil für die Tonne sind, mag wohl sein. Eine Annie Leibovitz oder wahrscheinlich schon jeder andere Fotograf in eurem Ort hätte ganz sicher bessere Portraitaufnahmen von euch gemacht. So "zwischendurch", eng gehetzt zwischen zwei anderen Aufträgen, siehts doch arg nach missgeplantem Termin aus. Zur vereinbaten Honorarhöhe könnt ihr ja mal selbst im Internet Vergleichszahlen suchen. 179,-€ scheinen mir für eine ordentliche Portraitsession für 4-5 köpfige Familie bestimmt nicht zu viel zu sein.
Zurück zu eurem Versuch, möglichst viel Geld zurück zu retten:
1 - Checkt den Auftrag genau auf seine Erfüllung,
2 - Besprecht auch mit anderen die Wirkung der Fotos und der augenscheinlichen "Mägel" und sammelt 'echte' Meckergründe, keine aufgeblasenen.
3 - Das könnte euch Laien auch den Weg aufzeigen, bei Uneinigkeit ggf auch dem Innungsmeister die Fotos zur Klärung/Schlichtung zu zeigen. (Lasst sie dazu ausdrucken, 10x15 genügt bei diesem Preis) 4 - Es bleibt vielleicht auch nur das nun bereits gezahlte Lehrgeld mit Erkenntnisgewinn zu adeln, dass ihr letztlich am falschen Ende gespart habt? Ich weiß nicht, wieviel gute Profis für ein komplettes Atelier-Shooting für die ganze Familie zu 179,- € anbieten würden? Vor- u Nacharbeiten sind im Atelier deutlich aufwändiger, zumal ja erheblich dekoriert wurde. Andererseits scheint er ja ganz gut ausgelastet zu sein (vorher / nachher kein Leerstand im Atelier ist schön). Vielleicht war er auch verärgert? Also, aus deinen Zeilen quillt für mich ne dicke Portion Desinteresse und Unlust des Fotografen.
5 - Für eine weitere Fotosession (Nachbesserung, je nach Innungsmeister?) solltet ihr gemeinsam mit ihm auf bisherige Unzufriedenheiten achten und das, was gewünscht wird, auch genauest kommunizieren.... eben aus Fehlern lernen. Auf ein Neues! Diesmal für die beauftragten 90min ...und vielleicht auch konzentriert gestylte Aufnahmen, ohne Serienbildrattern. :- )
Zu diesem Massenrattern... es ist deutlich schwieriger fünf erstklassige Portraitaufnahmen konzentriert zu gestalten (zumal noch bei ganzer Familie), als dem Kunden 122 Fotos vor die Füße zu werfen und generös zu sagen, "Suchen Sie sich die fünf Besten davon selbst aus!" Dann nimmt der Laie nämlich erst mal beeindruckt den ganzen Schwung und ärgert sich wie ihr nachher zu Hause!
Ich kann das echte Leistungsvermögen des Fotografens von hier nicht einschätzen.
Andererseits könnte ich mir schon den strafenden Anruf des Innungsmeisters beim Herrn Künstler vorstellen: "Was haben Sie da denn angerichtet? Ich hab die Bilder hier gesehen; haben Sie nen Praktikanten üben lassen...? Damit vernichten Sie mit einem Schlag, was ich in langen Jahren für unsere Innung am Markt aufbaute! Geben sie diesen Leuten eine - diesmal ordentliche - Portraitsession und liefern sie Bilder, die Sie auszeichnen können...!"
Das wär nur sinnvoll, wenn der Lichtbildschaffende es besser kann und nur n doofen Tag hatte. Der Innungsmeister wäre auf jeden Fall ein guter Schlüssel für begründete Reklamationen, wenn der Fotograf sich sperrt!
Allererste Lehre für euch daraus: Reklamationen wollen sehr genau und überzeugend dargestellt werden. Aufgeblasene Meckereien fallen schlapp in sich zusammen. iss immerso. "Toi-toi-toi" euch dabei! :- )
Hallo Naiver,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort, ich weiß es zu schätzen, dass du dir die Zeit dafür genommen hast. Mittlerweile ist ein bisschen Gras über die Sache gewachsen und der Ärger etwas verflogen. Auf sich beruhen lassen kann ich es aber noch nicht.
Wie gesagt, bei dem Gutschein wären schon alle Fotos enthalten gewesen. Wir haben somit die 179,- € nur dafür gezahlt, dass kein Wasserzeichen drauf ist.
Uns wurden nicht gleich alle Fotos gezeigt, dass wir die Mängel sofort hätten erkennen können.
Hast du denn ein Beispiel für mich, was ein "echter" Meckergrund wäre?
Meine Schwägerin ist Juristin, ich hab ihr den Fall auch mal geschildert. Sie meinte es sind objektive Mängel und ich könnte unter Fristsetzung eine Nachbesserung fordern. Macht er das nicht oder lässt er die Frist verstreichen, kann ich zurücktreten und mein Geld zurückverlangen.
Dank dir für deine Anerkennung, gelbesocke!
Ich hätte ja eher einen friedlichen Weg der Einigung mit dem Fotografen vorgezogen. Aber vielleicht lässt er sich ja vom Anwaltsbriefbogen bluffen und zahlt euch alles zurück? ;-)
Danke für die ausführliche Antwort :)
Ja, die Fotos wurden, ohne genauere Begutachtung durch uns, gekauft. Wenn der Fotograf aber verschiedene Kulissen anbietet (z.B. einen großen goldenen Stuhl, oder eine Autofront) und auf diesen auch die Fotos macht, darf ich doch erwarten, dass diese dann auch auf dem Foto zu sehen sind, oder nicht? Das Auto ist auf keinem einzigen Bild zu sehen, für mich stellt das mindestens einen Mangel dar.
Dass Kinder nicht immer die perfekten Posen auf Bildern machen ist mir schon klar. Habe meine Tochter selber schon ein paar mal fotografiert :) Wenn wir uns aber gerade erst bereit machen für die Bilder und ich noch mein Shirt zurecht ziehe, hätte ein Profi das Bild wohl gleich wieder gelöscht. Wenn auch nur eins der Bilder so wäre, würde ich mich nicht beschweren. Es sind aber fast alle so. Es ist wie gesagt teilweise der Arm oder Kopf nicht ganz drauf, dafür auf der anderen Seite die Heizung im Hintergrund. Wenn ich vor einer Kulisse fotografiert werde, darf ich dann nicht auch erwarten, dass (nur) diese Kulisse (und dann auch komplett) zu sehen ist? Hab ich hier gar keine Rechte als Kunde?
Gut, die Bilder mit der Heizung könnte man so zurechtschneiden, dass diese nicht mehr zu sehen ist. Der abgeschnittene Arm und Kopf bleibt aber weg... Den Stuhl und das Auto nachträglich komplett auf die Bilder zu bekommen, dürfte auch schwierig werden.
Schon klar, wir haben die Bilder so gekauft wie sie sind, aber Mängel lassen sich nun mal nicht immer sofort feststellen. Mit verschiedenen Vertragsarten kenne ich mich nicht aus, aber ich als Käufer muss doch auch Rechte haben, oder nicht?
upsa, dass ich diese Frage "noch einmal" gestellt habe, fiel mir gar nichts auf - war unbewusst. :- (
Du hast "auf die Schnelle" 122 Fotos gekauft,ohne auch nur einen Blick darauf zu werfen?Ohne eine Vorabwahl zu treffen?122 Bilder in je 15 Sekunden?Was hat dich zu dieser Naivität getrieben?
Darum geht es bei meiner Frage nicht :) Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Ich bin etwas begriffsstutzig.Was ist denn genau der Inhalt deiner Frage?Eine ganz direkte Frage wäre mir hilfreich.
in 30 minuten 122 bilder sind für einen "profi" sicher gut. so kann man fotografieren, sollte es aber nicht.
als profi nimmt man sich da etwas zeit um da gute fotos hinzubekommen. auch wenn man mehr macht als man braucht ist das hier wohl nicht geradfe professionell.
wenn der fotograf da nicht drauf eingeht wirst du wohl um die selbstbeteiligung nicht drum herumkommen.
die kosten des gesamten rechtsstreites übernimmt ja da der verlierer. das dürfte hier der fotograf sein
Was wäre denn der nächste Schritt, wenn er nicht drauf eingeht? Würde ihn ein Anwalt auch erstmal nur anschreiben, mit der Bitte den Rücktritt zu bestätigen?
Wenn die Rechtsschutzversicherung Dir gesagt hat, dass Du in diesem Fall vom Kaufvertrag zurücktreten darfst, dann würde ich die Rechtsschutzversicherung wechseln. Ein Kaufvertrag dürfte gar nicht vorliegen. Es handelt sich vielmehr um einen sog. Werkvertrag.
Du darfst auch nicht ohne weiteres vom Werkvertrag zurücktreten. Du musst vielmehr dem Fotografen die Gelegenheit geben, neue Fotos anzufertigen (§ 635 Abs. 1). Erst wenn hierbei wieder schlechte Fotos entstehen, dann kommt ein Rücktritt in Betracht.
Ich würde also mit dem Fotographen einen neuen Termin vereinbaren und hierbei deutlich machen, dass es sich um Nachbesserungsarbeiten handelt, für die Du nichts zahlen musst.
Mir wurde gesagt, wenn das Vertrauensverhältnis in den Fotografen zerstört ist, kann ich auch sofort zurücktreten.
122 Bilder in 30 Minuten .... das war eine Turboveranstaltung
die Frage ist um wieviel Geld es letzten Endes geht und ob sich der Aufwand für den Betrag (minus Selbstbeteiligung) lohnt ....
wenn Du mal googelst kannst du einiges zu diesen Foroshootings mit Gutschein finden ...
Noch ein kleiner Nachtrag: im Gutschein wären alle Fotos mit Wasserzeichen inklusiv gewesen. Wir haben quasi 179,-€ gezahlt, dass keine Wasserzeichen drauf sind. Ist der Preis dafür gerechtfertigt?