Fotoscann nachweisen?
Hallo, Wir haben letztens in der Schule Fotos von einem Fotografen machen lassen und haben heute die Bilder bekommen. Auf einem Zettel wurde vermerkt ''Alle vorliegenden Fotos sind nach aktueller Rechtslage urheberrechtlich geschützt. Eine Verletzung des Urheberrechts - z.B. durch Abscannen - wird bei der Fotorückgabe erkannt.'' Ich habe nicht vor die Fotos zu scannen, aber mich interessiert es jetzt sehr wie man das denn nachweisen kann! Ich selbst kann mir gar nicht vorstellen, dass das geht. Würde mich über Antworten freuen ;-)
7 Antworten
Fotoscan ist nicht nachweisbar. unter keinen umständen am original. der wird ja normale fotodrucke haben - und scannen ist nichts anderes als fotokopieren. also nichts als leere drohung. Der will nur nicht, dass ihr alle fotos zurückgebt und keine bezahlt.
Das war auch mein Gedanke ! :-) Danke für die Antwort!
Ein Fotograf wird kaum den technischen Aufwand betreiben sowas nachweisen zu wollen, auch wenn zweifelhaft ist ob dies möglich ist. Es ist aber schon anzunehmen, wenn irgendwo Bilder auftauchen wenn er die alleinige Kontrolle hat und selbst nicht veröffentlicht hat - somit könne ja nur Kopien angefertigt worden sein.
Vom Bestellmuster darf keinerlei Kopie angefertigt werden - das ist korrekt, jedoch wäre eine Kopie von dem dir ausgehändigten persönlichen Exemplars zulässig nach § 53 Abs.1 UrhG. Eine nicht kommerzielle Veröffentlichung wäre auch zulässig nach § 60 UrhG wenn du der Besteller des Bildnisses bist - jedoch bräuchtest du hier auch die Erlaubnis der mit abgebildeten Personen nach § 22 KunstUrhG.
1.) Das Licht eines Scanners ist auch nicht heller als das von ein paar Deckenlampen. Erst, wenn man ein Foto wochenlang damit bestrahlt, könnte das Bild vergilben.
Kleinere Veränderungen kann man zwar noch unter UV-Licht erkennen, aber auch solche kenne ich nicht beim Scannen - außer, wenn man dabei das Bild zerkratzt!
2.) Zum Urheberrecht: Das erlaubt eine Privatkopie von legal erhaltenen Fotos sowie deren Weitergabe an ein paar wenige enge Bekannte (bis zu sechs, urteilte mal ein Gericht) nach UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.
Ein Verkauf (und ein öffentliches Zeigen, etwa im Internet) ist natürlich nicht erlaubt im Zuge einer solchen Privatkopie - dazu benötigt man ein Nutzungsrecht des Urhebers, also des Fotografen.
3,) Zum Wettbewerbsrecht - Da schreibt UWG § 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen: "Unlauter handelt insbesondere, wer ... 10. Mitbewerber gezielt behindert;"
Wenn ein Fotograf Bestell-Muster verleiht, damit die Leute Kopien seiner Werke bestellen können, die diese dann aber selbst kopieren, dann wirkt dies zunächst unlauter.
4.) Zum Strafgesetzbuch - Wer zugesagt hat, dass er ein Bestell-Muster nicht kopieren wird, dies aber dennoch tut ... und damit den Fotografen schädigt, der begeht einen Betrug!
StGB § 263 Betrug: "(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar."
Gruß aus Berlin, Gerd
Vielleicht durch spezielle Beschichtungen im Fotopapier. Wobei sich das meiner Vorstellungskraft und meinem techn. Verständnis völlig entzieht.
Eine Möglichkeit, so was zu umgehen, sollte es tatsächlich so was geben, ist abfotografieren. Selbst wenn der Fotograf die Vervielfältigung in seiner Hand behält, so kann ich mit meinem Bild trotzdem machen, was ich will, wenn ich es gekauft habe. Wenn ich es einscanne und online stelle, kann der gar nichts dagegen unternehmen. Das Recht an MEINEM Bild habe nämlich ICH ganz alleine.
Recht haben und Recht bekommen sind aber zweierlei. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Fotograf geklagt hätte, zudem Recht bekommen hätte, weil seine Kunden Portraitfotos oder Bilder von Hochzeiten online gestellt haben.
Wer ein Foto scannt, oder für die Familie vervielfältigt, ohne den Fotografen zu fragen, bekommt aber zu Recht eine Klage.
Wir haben damals die Rechte an unseren Hochzeitsbildern gekauft. Für weitere 120 Euro bekamen wir eine CD mit allen Bildern. Vorher habe ich allerdings auch nichts vervielfältigt.
Jeder Internetuser, der ein Passfoto von sich einstellt, begeht ja schon Urheberrechtsverletzung. Die Gerichte hätten viel zu tun, wollten sie das alles ahnden.
Kann schon sein, dass das Fotopapier spzielle Markierungen hat, die sich durch das helle Licht des Scanners verändern.
Da habe ich auch schon dran gedacht, aber wenn die Fotos ein bisschen in der Sonne liegen würden, wäre das Licht doch auch sehr hell oder nicht ?
Tut mir Leid, aber das ist absolut falsch. Der Fotograf hat das alleinige Urheberrecht und du darfst es nicht ohne seine Erlaubnis vervielfältigen und erst recht nicht veröffentlichen. Siehe §§ 15 ff. UrhG. http://dejure.org/gesetze/UrhG/15.html