Rechtlich vorgehen gegen Tüv?
Hallo, ich war vor etwa 3 Wochen beim Tüv. Dort wurden keinerlei mängel am Fahrzeug festgestellt, selbst die Bremsen "sollten" noch einwandfrei sein, allerdings hab ich am Montag ein Unfall gebaut, wo rauskam, dass die Bremsbeläge eindeutig nicht mehr nutzbar gewesen sind. Ich habe das Gefühl, dass die Wartung allgemein mangelhaft durchgeführt wurde. Lohnen sich rechtliche Schritte und ein Anspruch auf Schadenersatz?
11 Antworten
Was hier schon ganz grundsätzlich fehlt, ist die Kausalität. Dass nämlich abgenutzte Bremsbeläge der Grund dafür waren, dass es zu einem Unfall kam. DAS müsste man als allererstes mal beweisen können.
Der TÜV macht eine Hauptuntersuchung, keine Wartung oder Inspektion. Abgesehen davon, dass in 3 Wochen schon alles mögliche mit dem Auto passieren kann, wird es kaum möglich sein, den TÜV dafür in die Haftung zu nehmen.
Mit dass die Bremsbeläge eindeutig nicht mehr nutzbar gewesen sind,
meine ich, dass es nur noch wenige mm waren auf den Belägen
Deine Bremse war also voll funktionsfähig und ohne erkennbare Mängel. Der TÜV hat die Funktionsfähigkeit geprüft und bescheinigt, dass es keine erkennbaren Mängel gab.
Eine Belagstärke von 2mm ist zwar an der Verschleissgrenze und muss gewechselt werden, damit es in naher Zukunft keine Probleme gibt, aber damit bremst selbst ein vollbeladener 40-Tonner noch problemlos, denn es ist noch Belag vorhanden. Warum ist die Bremse also trotz gegeber Nutzbarkeit nicht mehr nutzbar?
Und wann sind die Bremsen denn das letzte Mal gemacht worden? Als Besitzer des Autos müsstest Du das ja wissen, gibt's ein Serviceheft?
Naja, wenn einer etwas sagt...und keiner weiß hier wie viele Kilometer Du fährst, oder was Du für ein Fahrverhalten hast. Sicher kann man gegen alles 'vor' gehen...Ist gut, wenn man eine entsprechende Rechtschutzversicherung hat.
Was bedeutet, dass die Bremsbeläge eindeutig nicht mehr nutzbar gewesen sind? In welchen Zustand waren sie drei Wochen vorher, bei unbekannter Fahrstrecke und unbekannter Bremsennutzung?
Der TÜV hat vor 3 Wochen keinen Mangel erkannt. Er behauptet nicht, dass kein Mangel vorhanden war. Und die kannst nicht nachweisen, dass es ihn vor 3 Wochen bereits gab.
Auch welche Wartung spielst du an? Der TÜV wartet nichts.
Deine Frage nethält leider nur schwammige Informationen. Allgemein kann man aber sagen, dass du als Fahrer für den Zustand des Autos verantwortlich bist, und nicht der TÜV 3 Wochen vorher.
Der Tüv selbst war es nicht, sondern eine Werkstatt, bei der man den Tüv durchführen lassen kann. Mit dass die Bremsbeläge eindeutig nicht mehr nutzbar gewesen sind, meine ich, dass es nur noch wenige mm waren auf den Belägen. Aber eigentlich ist es doch grobfahrlässig von der Werkstatt?
Erstens führt keine Werkstatt eine HU durch, sondern der Mitarbeiter einer Prüforganisation. Da spielt es keine Rolle, wo diese Prüfung stattfindet.
Zum anderen bremsen auch Beläge mit wenigen mm (was immer das konkret heissen mag) einwandfrei. Ob sie möglicherweise die Verschleissgrenze erreicht haben, ist bei deiner Frage unerheblich..
Zum Dritten: Verrate bitte endlich, wie viele Kilometer seit der HU gefahren wurden? Und mit welchen Fahrstil?
In einem deiner Kommentare hast du angebeben, dass die letzte Wartung 11 Monate her ist. Auch hier gilt wieder: Nicht der Zeitraum ist wichtig, sondern die Kilometerleistung.
Etwa 12000 Kilometer.
Auf 12.000km kann viel passieren. Da können 'sportliche' Fahrer einen neuen Sätz Beläge runterschrubben.
Wow, 12.000 km in nur einer Woche. Bist du Vertriebs-Angestellter im Außendienst?
Er bezog das wohl eher auf die 11 Monate seit dem letzten Werkstattbesuch.
Das ist nicht so einfach zu beantworten. Könntest ja in den 3 Wochen 5000km gefahren sein! Ich würde einen vereidigten KFZ-Sachverständigen beautragen ein Gutachten zu erstellen. Dann eventuel weitere Schritte über einen Anwalt oder , wenn Du Mitglied bist, alles über den ADAC. Frohe Weihnachten trotzdem.
Ich war von den 3 Wochen, 2 Wochen mind. im Krankenhaus, was durchaus auch meine Ärzte bestätigen können.
Ein Zeitraum, in dem du das Auto nicht genutzt hast, sagt weder etwas darüber aus, dass nicht Jemand Anderes damit gefahren ist, noch, wie viele Kilometer in der Zwischenzeit gefahren wurden.
Bremsen nutzen sich nicht ab, indem Zeit vergeht, sondern, indem Kilometer gefahren werden.
Du kennst den km-Stand bei der HU, und du kennst den Jetzigen. Anstatt immer nur einen irrelevanten Zeitraum anzugeben, solltest du sagen, wie viele Kilometer seit der HU mit dem Auto gefahren wurden?
Vor etwa 11 Monaten. Beim Tüv wurde mir gesagt, dass die Bremsen noch sehr lange nutzbar wären und ich mir keine Sorgen machen müsste.