Copyright Zeichen entfernen - Geht das?

Kann man das entfernen? - (Foto, Fotografie, Urheberrecht)

7 Antworten

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Ein Copyright gibt es in Deutschland nicht. Der Vermerk allerdings darf dennoch nicht ohne Einwilligung des Urhebers entfernt werden. Im Normalfall sind das lediglich Angebotsfotos, die ich nur bei entsprechender Entlohnung zur Veröffentlichung freigeben werde. Das gehört zur Arbeit eines Fotografen, er lebt schließlich von seinen Honoraren.

Ansonsten kommt es auf den geschlossenen Vertrag an, egal in welcher Form der existiert (mündlich, schriftlich… wie auch immer), nur ein Nachweis darüber sollte da sein.

Eine mögliche Veröffentlichung muss jedoch - im Gegensatz zur privaten Verwendung - von mir abgesegnet sein, bzw. nach Honorarvereinbarung abgeglichen werden. Wurden z.B. Ausbelichtungen verkauft, ist der Schriftzug auf diesen weg. Digital kann ich durchaus die Vorschläge mit dem Vermerk versehen und gegen die (natürlich mögliche) Änderung/ missbräuchliche Verwendung meines Werkes vorgehen.

Abgesehen vom Urheberrecht, welches immer der Ersteller einer fotografischen Aufnahme besitzt, hat im hiesigen Rechtsraum auch das Verwertungsrecht eine große Rolle. Ich darf im Gegenzug auch selbst keine Klassenfotos ohne Genehmigung für eigene Zwecke (z.B. Werbung) verwenden. Dies bedarf besonderer Vereinbarung.

stelari  14.12.2012, 20:20

Warum? Wenn es um § 22 KunstUrhG geht, dann ist schon das Aufstellen zum Klassenfoto eine konkludente Zustimmung... klar ist die explizite Zustimmung besser, aber das würde es schon hergeben.

Onkel1887  15.12.2012, 00:03
@stelari

Ich schätze deine Antworten in der Regel sehr. Nur hier würde ich dir in Teilen doch wiedersprechen. Durch das Aufstellen zum Klassenfoto wird zwar die Zustimmung zum fotografieren gegeben. Eine Zustimmung das der Fotograf diese Aufnahme für Eigenwerbung nutzen darf wird dadurch nicht unbedingt gegeben, es sei den es wurde vor der Aufnahme mitgeteilt.

Und da der Fotograf im Zweifel belegen muß das er die Zustimmung hatte, sollte man so etwas besser in schriftform festhalten.

stelari  15.12.2012, 07:49
@Onkel1887

Der Fotograf muss auch nicht fragen für was er es nutzen darf - er ist der Urheber und entscheidet nach dem UrhG ganz alleine wer was wie wo damit anstellen darf. Das einzige was er braucht ist die Zustimmung zur Veröffentlichung bei abgebildeten Personen wenn es nicht unter die Ausnahmen von § 23 KunstUrhG fällt - wie ich schon schrieb bestenfalls schriftlich.

Ich mache das immer so und auch schriftlich - will einer das nicht, dann entweder runter vom Bild oder der Preis ist deutlich höher - für die Schublade mache ich grundsätzlich keine Bilder...

Tadaa, die letzte Antwort ist weidermal ein Beleg dafür, wie das Urheberrecht an der heutigen Realität vorbeigeht. Leider hat er Recht. Dennoch ist es einfach Hirnrissig, ein Bild beim fotografen für den eigenen Gebrauch zu schießen, nur um dann im Gebrauch eingeschränkt zu werden (heutzutage stellt man sowas nun mal ins Internet). Der Rost knabbert hart an diesem Vorstellung von Recht. Wäre andererseits interessant warum der Fotograf eigentlich automatisch alle Rechte an einem Portrait erhält, nur weil er eine bezahlte Arbeit veerrichtet. Immerhin unterschreibt der Auftraggebener ja auch keine Verzichtserklärung oder ähnliches.

Naja, wie auch immer. Um deine Frage zu beantworten: Ja, man kanne s wegmachen. Ich rate dir aber auch dazu, dass Bild zu kaufen, vielleicht auch als JPG und es so zu verwenden. Der Fotograf soll ja was von seiner Arbeit haben.

Peterthb  14.12.2012, 16:08

Es gibt ganz sicher klügere Einsichten.

Hast du eine Ahnung, wovon ein Fotograf lebt? Offensichtlich hält die sich in Grenzen, genau wie die von geltendem Recht.

Kein Fotograf hat ohne "Modelrelease"-Vertrag, "alle Rechte" an seinen Aufnahmen. Jede abgelichtete Person besitzt die Verwertungsrechte ebenso. Besondere Vereinbarungen natürlich ausgenommen.

Nicht das Urheberrecht ist dünn, sondern das Wissen mancher, die glauben, ein abwertendes Urteil darüber fällen zu können.

DerKaterkatz  14.12.2012, 18:51
@Peterthb

Schalt mal nen Gang runter mit deiner Copykeule. Zugegeben, jetzt, wo mein Beitrag über einem anderen Beitrag als ursprünglich steht, würde ich ihn auch nicht einordnen können (bzw. glauben er richtet sich an dich), jedoch ging er eigentlich an "stelani" , der alle zwei Wochen Jagd auf seine eigenen Bilder im Netz macht. Seine Antwort steht nur eben jetzt wesentlich unter meiner.

Fischers Fritze fischt frische Fische!

Irgendetwas fett hervorheben --> Check! ;)

stelari  14.12.2012, 20:06
@Peterthb

Kein Fotograf hat ohne "Modelrelease"-Vertrag, "alle Rechte" an seinen Aufnahmen. Jede abgelichtete Person besitzt die Verwertungsrechte ebenso.

Oh Oh Ohhhhhhh... da bekommt man vom Lesen Augenkrebs !!!!!!!!!!!!!!

Eine Abgebildete Person erlangt niemals irgendwelche recht an einem Bild wenn diese nicht vom Urheber eingeräumt wurde oder sie der Besteller des Bildes was nach § 60 UrhG... also bist du auch nicht besser...

Den Urhebervermerk zu entfernen begründet eine Abmahnung mit Kostennote... § 13 UrhG Anerkennung der Urheberschaft!

Aber ich glaube kaum das die Firma das im Internet überwacht ;)

da irrst du dich gewaltig - selbst ich als freiberuflicher nebenberufler in Sachen Fotografie durchforste regelmäßig im Abstand von 14 Tage die üblichen verdächtigen im Netz. Auch dass sie die abgebildete Person ist ändert nichts an der Sachlage, denn die Person erlangt niemals irgendwelche Rechte an einer Aufnahme - es sei denn sie werden eingeräumt.

Normalerweise gehören die meisten Antworten hier gemeldet, da sie eine rechtswidrige Handlung unterstüzen.

Sie soll sich einfach einen Abzug machen lassen ohne den Vermerk - den wird sie aber wohl kaum veröffentlichen dürfen ...

SalmonDoubt  14.12.2012, 15:43

Auch dass sie die abgebildete Person ist ändert nichts an der Sachlage, denn die Person erlangt niemals irgendwelche Rechte an einer Aufnahme

Und das beurteilst du ohne Kenntnis des konkreten Vertrages? Ohne zu wissen, was die Person mit diesem Bild vorhat? Halte den Ball mal etwas flacher.

gehören die meisten Antworten hier gemeldet, da sie eine rechtswidrige Handlung unterstüzen.

Sagt dir der Begriff Verleumdung und Üble Nachrede etwas?

stelari  14.12.2012, 20:03
@SalmonDoubt

Und das beurteilst du ohne Kenntnis des konkreten Vertrages? Ohne zu wissen, was die Person mit diesem Bild vorhat? Halte den Ball mal etwas flacher.

Als Kenner und selbst Angehöriger der Branche weiß ich wie 98% der Verträge regelmäßig gestaltet sind... zudem wäre die Entfernung eine Umgestaltung und Bearbeitung deren Veröffentlichung zwingend der Erlaubnis bedarf

Sagt dir der Begriff Verleumdung und Üble Nachrede etwas?

Ja, sagt mir was... sagt dir denn Beihilfe zu einer Straftat was?

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Also troll du Troll dich lieber wieder ganz tief in deine Höhle zurück...

elachen1972  14.12.2012, 20:12
@SalmonDoubt

KOMMENTAR VON SalmonDoubt (...)

du scheinst noch weniger Ahnung zu haben als die Leute die du hier unverschämt angreifst. Man sollte lieber die Finger von der Tastatur lassen wenn nicht den blassesden Dunst hat vom Thema und erst Recht dann, wenn man mutmaßlich nicht einmal weiß was das Urheberrecht genauer ist

Ciao :-)

Hier irren sich einige!

Du darfst das Copyright nicht entfernen, denn das ist den Fotografen seine Unterschrift. Falls du es doch tust, dann machst du dich ganz klar strafbar und das wird teuer!

Selbstverständlich sind Anwälte im Netz unterwegs und suchen genau nach solchen Vergehen, denn die netten Anwälte verdienen damit ihr Geld (und das nicht wenig).

Geh zum Fotografen und laß dir eines geben mit einen unsichbaren Copyright, oder einen kleinen in der unteren Ecke (normale Handhabe).

SalmonDoubt  14.12.2012, 16:04

denn das ist den Fotografen seine Unterschrift.

Nein, ist es nicht. Auch ohne dieses in D-Land sowieso nicht rechtswirksame Zeichen sind die Bildrechte entweder beim Fotografen oder beim Besitzer, je nach Vertrag.

Die sichtbare (oder unsichtbare digitale) Signatur soll lediglich das freie Kopieren und Verbreiten erschweren, abschrecken und werbend auf Bildrechte hinweisen.

Normaler Weise ist das Zeichen nur auf den Angebotsfotos drauf. wenn man beim Fotografen einen Abzug machen lässt ( und bezahlt!) ist das Wasserzeichen weg! das ist auch der Sinn des Ganzen. Schließlich lebt der Fotograf davon.